Reporting zum gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagement
In einer Roten Nummer für die Sitzung des Hauptausschusses am 13.02.2019 hat der Senat über den Stand des gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagement berichtet.
Der zweite Durchlauf des Reportings zum gesamtstädtischen GPM erfolgte zum Stichtag 01.09.2018 (die Auswertung umfasst die Rückmeldungen aller Senatsverwaltungen, der Senatskanzlei und aller Bezirke). Die Ergebnisse des 2. Reporting-Durchlaufs bestätigen das Bild des Berichts in der roten Nummer 0985 B, dass in den einzelnen Politikfeldern eine hohe Dynamik im Arbeitsfeld des GPM entfacht wurde.
Übersicht über die Geschäftsprozesse in der Berliner Verwaltung
Die Anzahl der erfassten Geschäftsprozesse in allen Politikfeldern beläuft sich auf insgesamt 3.115. Hierbei handelt es sich derzeit jedoch häufig noch um einfache namentliche Benennungen. Auch können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen darüber getroffen werden, bei wie vielen der in den Behörden erfassten Geschäftsprozesse es sich um Doppelnennungen handelt. Insgesamt 575 Geschäftsprozesse wurden bereits näher betrachtet und analysiert. Eine Optimierung fand bei 316 Geschäftsprozessen statt; hiervon wurden 312 digitalisiert.
Projekt- und Vorhabensplanungen
Im zweiten Durchlauf des Reportings wurden von den Behörden insgesamt 153 Projekte bzw. Vorhaben genannt, die derzeit bearbeitet werden bzw. zukünftig bearbeitet werden sollen (siehe hierzu die tabellarische Übersicht in der Anlage). Dies entspricht einer Steigerung um 35 Projekte bzw. Vorhaben im Vergleich zum in der roten Nummer 0985 B genannten Stand. Von den 153 Projekten bzw. Vorhaben fokussieren sich 116 auf externe – also den Verwaltungskundinnen und -kunden direkt erfahrbare – und 37 auf interne Geschäftsprozesse. Dies entspricht einem Anteil von 75,8 % externen Geschäftsprozessbetrachtungen im Vergleich zu 63,6 % im Bericht zur roten Nummer 0985 B. Hinsichtlich der Zielsetzungen liegt der Fokus auf Nutzenpotential für Kundinnen und Kunden (44 Nennungen als TOP-Priorität), Digitalisierungspotential (38 Nennungen als TOP-Priorität) und Standardisierungspotential (32 Nennungen als TOP-Priorität). Die Schwerpunktsetzung der Behörden auf die Optimierung und Digitalisierung von externen Geschäftsprozessen zur Qualitätssteigerung bei der Leistungserbringung gegenüber den Kundinnen und Kunden wird von der zentralen IKT-Steuerung ausdrücklich begrüßt.