Welche Fußgängerüberwege sind aktuell in Arbeit?
Fußgängerüberwege werden in der Debatte um die Modernisierung der Berliner Verwaltung gern als ein “Negativbeispiel” angeführt. Die berüchtigten 18 Schritte und 3 Jahren fehlen in kaum einem Papier zum Thema. Ich habe den Senat mal befragt, welche Fußgängerüberwege aktuell bereits angeordnet sind (also eigentlich schon fast fertig) (Drs. 18/18530). Interessant ist dabei die Antwort zum Umgang mit den Altlasten. Als große Hürde werden darin nicht etwa die Abläufe oder Zuständigkeiten angeführt, sondern das fehlende Personal zur Umsetzung. Dies macht deutlich, dass eine zentrale Herausforderung für die Modernisierung der Berliner Verwaltung die Personalentwicklung und Personalakquise bleibt.
Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um diesen „Altlasten“ (siehe Frage 3) zur Umsetzung zu verhelfen?
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stehen seit dem Doppelhaushalt 2018/19 jährlich 3 Mio. Euro für die Umsetzung von „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ (Programm zur Herstellung von Fußgängerüberwege, auch FGÜ-Programm) zur Verfügung. Im Vergleich zum Doppelhaushalt 2016/17 stellt diese Summe ein Verdoppelung und somit mehr als ausreichend Mittel dar. Die Umsetzung der in 2019 nicht realisierbaren FGÜ scheitert i. d. R. an den fehlenden Mitarbeitenden in der Haupt- bzw. den Bezirksverwaltungen. Zusätzlich finden die Baulastträger, also die Umsetzer (Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke, kurz SGA) der Maßnahmen, in der derzeitigen Hochkonjunkturphase nur schwerlich ausführende Planungs- und Baufirmen. Es ist angedacht, diese Problematik bei der nächsten Amtsleitersitzung der SGA im Hause der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu besprechen und Lösungen dafür zu finden.