Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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E-Rechnung im Land Berlin – Stand im Sommer 2020

Im April endete die Umsetzungsfrist für die EU-Richtlinie 2014/55/EU: In ganz Europa muss die elektronische Rechnungsstellung durch öffentliche Auftraggeber akzeptiert werden. Ich habe beim Senat nachgefragt, wie weit das Land Berlin mit der Umsetzung der E-Rechnung ist.

Berlin hat pünktlich die E-Rechnung eingeführt und erste E-Rechnungen wurden in den letzten Wochen bereits eingereicht. Dafür wird die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform genutzt, auch per E-Mail oder durch den europäischen Beschaffungsprozess PEPPOL können E-Rechnungen übersendet werden. Meine Frage nach statistischer Erhebung und Erwartungen wurde – für mich unverständlich, weil das zumindest für die Planung der IT-Kapazitäten erhoben werden müsste – nicht beantwortet.

Dafür gibt es auch einen verschlüsselten Weg zum Datei-Upload. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Einsendung sollte – so sieht es im Übrigen auch das E-Government-Gesetz Berlin vor – aus meiner Sicht schnellstmöglich auch per E-Mail möglich sein – das muss das Land noch nachbessern.

Der Senat hat darauf hingewiesen, dass das System erst mit einer neuen Softwarelösung für das Berliner Haushaltswesen (HKR-neu) erwünschte Synergieeffekte hervorrufen wird. Bedauerlicherweise ist eine Open-Data-Aufbereitung der durch die E-Rechnung erhobenen Daten nicht geplant – das sollte im Rahmen unserer Open-Data-Strategie geändert werden. Insgesamt sind wir aber auf einem guten Weg, die Rechnungsstellung digitalisiert umzusetzen und die notwendigen Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Abwicklung von öffentlichen Aufträgen zu schaffen.

Die ganze Anfrage gibt es hier als PDF und nachfolgend im Volltext.

Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/23705 vom 04. Juni 2020

“Wie weit ist die Zukunft – E-Rechnung im Land Berlin”

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Ist der elektronische Rechnungsempfang seit dem 16. April 2020 im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich möglich?

Zu 1.: Der Empfang elektronischer Rechnungen durch das Land Berlin ist seit dem 16. April 2020 möglich.

2. Wie viele E-Rechnungen werden voraussichtlich pro Jahr jeweils in 2020 und 2021 durch das Land Berlin abgewickelt werden (bitte wenn möglich nach Senatsverwaltung, Bezirk und nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)?

Zu 2.: Ob eine Rechnung auf elektronischem oder anderem Wege gestellt wird, liegt in der Entscheidung der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer. Eine Verpflichtung, öffentlichen Auftraggebern des Landes Berlin ausschließlich elektronische Rechnungen zu stellen, gibt es nicht. Eine Aussage, wie viele Rechnungen in der Zukunft auf elektronischem Wege gestellt werden, kann deshalb nicht getroffen werden.

3. Welche Erkenntnisse hat der Senat zur Akzeptanz der E-Rechnung bei den Marktteilnehmern, ins- besondere den Lieferanten von öffentlichen Auftraggebern, und welche begleitenden Kommunikations- maßnahmen sollen den Erfolg des Digitalisierungsprojektes “E-Rechnung” stützen?

Zu 3.: Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im Vorfeld ein Informationsschreiben zur Einführung der elektronischen Rechnung im Land Berlin an alle Einrichtungen der Ge- bietskörperschaft Berlin sowie an dessen Beteiligungsunternehmen versandt. Darin wurde auf den Geltungsbereich der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-V), den Beantragungsweg einer Leitweg-Identifikationsnummer sowie auf die Möglichkeit einer Mit- nutzung der zentralen Rechnungseingangsplattform für öffentliche Auftraggeber des Landes Berlin hingewiesen.

Seit dem Stichtag der Annahmeverpflichtung wurden bereits elektronische Rech- nungseingänge verzeichnet. Der erwünschte Synergieeffekt durch die medienbruchfreie Verarbeitung einer elektronischen Rechnung wird aber erst mit der neuen Soft- warelösung für das Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR-neu) ausgeschöpft werden können.

4. Über welche Einsendungskanäle (z.B. E-Mail, DE-Mail, etc.) werden E-Rechnungen im Land Berlin empfangen, welche prozentuale Verteilung der Kanäle ergibt sich aktuell und wie viele davon sind ver- schlüsselt nutzbar?

Zu 4.: Zum Empfang elektronischer Rechnungen nutzt das Land Berlin die onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE). Nach dem erfolgreichen Anlegen eines Nutzerkontos durch den Auftragnehmer steht die manuelle Erfas- sung einer elektronischen Rechnung sowie eine Upload-Funktion verschlüsselt zur Verfügung. Darüber hinaus kann ein Nutzer auch zusätzlich den Übertragungsweg ei- ner E-Mail oder PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) im Nutzerkonto freischalten, wobei es sich um einen Beschaffungsprozess handelt, der von der Veröffentlichung einer Ausschreibung über die Vergabe bis hin zur Bezahlung vollständig elektronisch erfolgt.

5. Welche Pläne gibt es, die durch das maschinenlesbare Format einfach zu erzeugenden abstrahierten Informationen durch E-Rechnungen im Rahmen der Open-Data-Strategie zur Verfügung zu stellen?

Zu 5.: Hinsichtlich des Datenschutzes sind elektronische Rechnungen genauso wie auf anderen Wegen gestellte Rechnungen zu behandeln. Aktuell gibt es keine Überlegungen elektronische Rechnungen auszuwerten und die gewonnenen Informationen so zu abstrahieren, dass sie der Öffentlichkeit unter Wahrung des Datenschutzes zur Verfügung gestellt werden können.

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