Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Wirtschaft

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EU Digital Identity Wallet kommt 2027 – Ist Berlin dabei?

Spätestens Anfang 2027 müssen alle EU-Mitgliedstaaten eine digitale Brieftasche (EUDI-Wallet) bereitstellen. Ich wollte vom Senat wissen, wie weit Berlin bei der Vorbereitung auf die EUDI-Wallet ist. Die Antworten auf eine aktuelle schriftliche Anfrage zeigen: Berlin hat noch viel zu tun und zeigt gerne mit dem Finger auf den Bund (Drucksache 19/25134). Immerhin hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) einen klaren Fahrplan: Bis Ende des ersten Quartals 2026 sollen Vergaben abgeschlossen und die Testumgebung mit Dresden gestartet sein. Die Implementierung der Nachweis-Funktionen folgt 2026, die Zertifizierung als staatliche Wallet soll bis Ende 2026 erfolgen. Die BundID wird als Verbindungsglied zu Online-Diensten genutzt.

Und was passiert in der Berliner Verwaltung? Sie konzentriert sich auf das Nationale Once-Only Technical System (NOOTS) – die fachliche Voraussetzung dafür, Nachweise der öffentlichen Verwaltung in der EUDI-Wallet verfügbar zu machen. Meine Sorge: die Verantwortung liegt bei den einzelnen Senatsverwaltungen (Beschluss des Digitalkabinetts D-002/2025). Da kommt doch wieder nur ein Flickenteppich statt zentraler Steuerung raus.

Auch eine verpasste Chance: Die Berliner Verwaltung plant für 2026 keine konkreten Aktivitäten, um die Einsatzmöglichkeiten der EUDI-Wallet auszuloten. Warum? Weil weder die technischen Schnittstellen noch die Nachnutzungsmöglichkeiten der Bund-Komponenten final definiert sind. Besser wäre schon mal jene Bürgerdienstleistungen zu identifizieren, die von einer EUDI-Wallet profitieren würden. Als europäische Hauptstadt wäre Berlin prädestiniert dafür, mit einer Digitalbrieftasche aus der EU zu experimentieren und sie zu etablieren.

Einen ersten Blick auf EUDI-Wallet gibt es auf YouTube:

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Berlin 2035: Digital, Open Source und Souverän

Anfang 2026 präsentierte der Senat eine Open-Source-Strategie ohne Ambitionen und ohne messbare Ziele. Das reicht nicht. Mit unserem Antrag „Berliner Open-Source-Gesetz” (Drucksache 19/2963) schlagen Bündnis 90/Die Grünen vor: Bis 2035 soll die gesamte Software der Berliner Verwaltung Open Source sein.

Wer proprietäre Software einsetzt, macht sich abhängig – mit realen Konsequenzen: Als die USA 2025 Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof verhängten, verlor dieser zeitweise den Zugriff auf sein Microsoft-E-Mail-Postfach. Bundestag und Bundesministerien zahlen jährlich rund 200 Millionen Euro allein für Microsoft-Lizenzen. Für eine öffentliche Verwaltung ist das ein strukturelles Risiko. Open Source kehrt das Verhältnis um: Der Quellcode bleibt unter demokratischer Kontrolle. Wir wollen, dass Berlin entscheidet, wie seine IT weiterentwickelt wird – nicht Microsoft oder Oracle. Gleichzeitig stärkt das die lokale IT-Wirtschaft und fördert die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Start-ups und anderen Bundesländern.

Wie weit Berlin davon noch entfernt ist, zeigt der aktuelle Zustand: Lediglich fünf Fachverfahren laufen unter Open-Source-Lizenz. Der Senat konnte bis zuletzt nicht einmal vollständig benennen, welche Software überhaupt quelloffen ist – und musste eine Antwort auf meine schriftliche Anfrage nachträglich korrigieren (Drucksache 19/24134, Nachtrag). Gleichzeitig ist Berlin noch immer auf Facebook und Instagram aktiv, nutzt aber kein freies Netzwerk wie Mastodon (Drucksache 19/24861) – während Schleswig-Holstein längst einen eigenen Server betreibt.

Das Ziel 2035 schafft Planbarkeit – und ist die logische Konsequenz aus dem, was Berlin schon längst wollte, aber nie verbindlich gemacht hat. Die Grundlagen dafür sind gelegt: Der IT-Planungsrat hat Ende 2025 neue Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Open-Source-Software beschlossen, mit openCode existiert eine Plattform zur Veröffentlichung und rechtlichen Prüfung von Quellcode. Was jetzt fehlt, ist der politische Wille, diesen Schritt auch zu gehen.

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Wero: europäischer Bezahldienst auch für die Berliner Verwaltung?

Mit Wero etabliert sich gerade ein europäischer Bezahldienst, gefördert durch die European Payments Initiative (EPI), einer Partnerschaft europäischer Banken und Finanzinstitute. Bündnis 90/Die Grünen fordern, berlinweit das Bezahlen von Verwaltungsdienstleistungen mit dem europäischen Bezahldienst Wero vorzubereiten (Drucksache 19/2743). Aktuell ist es uneinheitlich wie Verwaltungsdienstleistungen in Berlin bezahlt werden können. Möglichkeiten sind bisher aber nur Visa-, Master- oder Giro-Kartenzahlung sowie online Paypal.

Neben der fehlenden Standardisierung fällt besonders die Abhängigkeit von nichteuropäischen Anbietern auf. Denn bisher haben wir in Europa kein eigenes gemeinsames Zahlverfahren. Der europäische Bezahldienst Wero will dies ändern. Wero startete 2025 zunächst mit der Funktion, Freunden und Familie Geld zu verschicken. Wero ist dabei keine neue App, sondern integriert sich in die bereits existierenden Banking-Apps und erlaubt, Geld zu verschicken & zu empfangen – das geht mittels Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Ab 2026 hat Wero angekündigt, sein Angebot auf Online-Handel und Geschäfte vor Ort auszuweiten. Das ist die perfekte Gelegenheit für Berlin als europäische Hauptstadt, eine europäische und souveräne Zahlungsmöglichkeit anzubieten.

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House of Games: zwischen Vision & Realität – Bericht lässt Fragen offen

Seit Juni 2025 ist der Standort für das neue House of Games an der Warschauerstr. im LUX-Quartier bekannt. Ein aktueller Bericht zu Realisierung sowie Zeit- und Kostenplan lässt nun leider viele Fragen offen (Rote Nr. 1780 B). Besonders auffällig ist das Fehlen der Internationalen Computerspielesammlung (ICS) und des Computerspielemuseums, die 2024 noch als als integraler Bestandteil des House of Games geplant waren. Im aktuellen Bericht werden diese Pläne mit keinem Wort erwähnt. Ob sie gestrichen wurden oder einfach nicht priorisiert kommuniziert werden, bleibt unklar.

Zum aktuellen Zeitpunkt liegen 18 unterschriebene Letter of Intent (LOI) durch interessierte Mietparteien vor, was einer potenziellen Mietfläche von ca. 5.000m² entspricht. Die Großmieter Ubisoft und game planen die Anmietung zusätzlicher Flächen von ca. 2.900m². Die WISTA mietet die Gemeinschaftsflächen und den Co-Working-Bereich an, was ca. 5.000 m² entspricht. Mit einem Dutzend weiterer Parteien gibt es erste Gespräche. Offen bleibt wie belastbar die Zusagen sind und ob die Preisgestaltung geraden den kleineren Akteuren ermöglicht Teil des House of Games zu werden. Immerhin müssen die geplanten Mieteinnahmen von ca. 275.000€ pro Monat im Jahr 2026 erstmal erwirtschaftet werden.

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House of Games kommt in das LUX-Quartier an der Warschauer Straße

Der neue Standort des House of Games steht fest: das LUX-Quartier. Auf 15.000 Quadratmeter Büro- und Veranstaltungsfläche soll dort bis 2026 der Dreh- und Angelpunkt ein neuer Leuchtturm für die Berliner Games-Branche entstehen. Bündnis 90/Die Grünen begrüßen, dass das jahrelange Engagement von Politik, Verwaltung und Szene endlich Früchte trägt. Denn seit 2019 wird nach einem solchen Ort für die Gaming-Community in Berlin gesucht; damals noch unter dem Label Gameshub. Am Dienstagmorgen nun lud der Lenkungskreis des House of Games in die Rotherstraße 8-11 zum Hoffest ein. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey stellten das Projekt vor 250 Vertretern der Gaming-Branche und Stadtgesellschaft vor.

Dennoch bleiben wichtige Fragen offen: Wie hoch werden die Mieten sein? Werden zentrale Einrichtungen wie das Computerspielemuseum oder die Internationale Computerspielesammlung eingebunden? Ist das Konzept flexibel genug für die dynamische Games-Branche? Und: Ist die Finanzierung langfristig gesichert – oder droht auch hier ein neues Projekt im Wartestand?

Der Plan: Ubisoft Berlin fungiert als Ankermieter, gemeinsam mit USK, Stiftung Digitale Spielekultur, Wista Management GmbH sowie medianet berlinbrandenburg e.V. soll es losgehen. Der gesamte erste Stock soll der Indie Games Szene gewidmet werden. Dort soll es einen Co-Working-Space geben, Meeting- und Präsentationsräume so wie Studios zum Entwickeln von Podcasts und User Testing.

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Entwicklung des ehemaligen Magerviehhof Friedrichsfelde an der Alten Börse Marzahn

Wie geht’s weiter auf dem ehemaligen Magerviehhof Friedrichsfelde an der Alten Börse? Da es nach außen keinen Fortschritt gibt, habe ich mal beim Senat nachgehakt (Drucksache 19/22418). Und dieser bestätigt: neue Erkenntnisse oder Sachverhalte liegen zumindest im Hinblick auf die Ertüchtigung und Beleuchtung der Straße „Zur Alten Börse“ nicht vor.

Um eine dauerhafte und den Anforderungen eines Gewerbegebietes entsprechende Erschließung sichern zu können, soll der Abschnitt der historischen Lindenallee zwischen der Straße Zur Alten Börse im Süden und dem Merler Weg im Norden entsprechend der Ziele in den Bebauungsplanverfahren XXI-40c und XXI-40a als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt und gesichert werden. Durch den Ausbau der inneren Erschließung des Gewerbegebietes kann die parallelverlaufende Beilsteiner Straße teilweise vom Individual- und Lieferverkehr entlastet werden. Derzeit ist eine Anbindung der künftigen Straße an die Allee der Kosmonauten von Süden kommend über den westlichen Stich des Merler Weges auf die Beilsteiner Straße und weiter in nördlicher Richtung an die Allee der Kosmonauten geplant.

Für die historischen Brücke an der Einfahrt der Straße „Zur Alten Börse“ liegen zwei statische Gutachten zu Konstruktion und Standsicherheit aus den Jahren 2009 und 2019 vor, die die Standsicherheit bestätigt haben. Da seitens des Landesdenkmalamtes nochmals die besondere historische Bedeutung der Brücke hervorgehoben wurde und zudem derzeit unbekannt ist, welche Folgen ein Abbruch für die anschließenden Konstruktionen hat, wird im Bezirk sowie im Landesdenkmalamt von einem Erhalt ausgegangen. Um die erforderlichen Maßnahmen und Kosten der Verkehrssicherung sowie einer möglicherweise später anschließenden Sanierung der Brücke genau bestimmen zu können, bereitet der Bezirk derzeit eine Ausschreibung zur Aktualisierung und Ergänzung der vorhandenen Gutachten vor. Die Klärung der gesonderten Kostentragung für den Denkmalschutz der historischen Brücke nebst Stützwänden bleibt Bewilligungsvoraussetzung von GRW-Fördermitteln für die Förderung der Straße „Zur Alten Börse“ zur Anbindung des Gewerbegebiets „Magerviehhof“ an das überregionale Straßenverkehrsnetz.

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Doppik auch für den Bund und Berlin?

Der Aufruf “Staatliche Doppik jetzt! Für einen funktionierenden und nachhaltigen Staat” an die kommende Bundesregierung setzt ein Thema auf die Tagesordnung, welches auch für Berlin relevant werden kann oder sollte.

In dem Aufruf heißt es: “Eine wesentliche Ursache der aktuellen Haushaltskrise ist das rein zahlungsbezogene Haushalts- und Rechnungswesen des Bundes, das die Sicht auf das vorhandene Vermögen und den Verbrauch von Ressourcen ausblendet und eine ökonomisch sinnvolle Haushaltssteuerung verhindert, die sich daran orientiert, was bewirkt werden soll. Anders ausgedrückt: Es geht nicht nur darum, wie viel Geld ausgegeben werden soll, sondern es geht genauso darum, wofür und mit welcher Wirkung – und die Planungslogik muss das auch widerspiegeln. […] Wir schlagen deshalb eine grundsätzliche Änderung der haushaltspolitischen Logik des Bundes vor: Die Einführung des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens macht eine transparente und effiziente, ressourcen-, ergebnis- und wirkungsorientierte Steuerung der Budgets des Bundes möglich. […]

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Online-Dienstleistungen um i-KFZ werden noch wenig genutzt

Auch zwei Jahre nach vollständiger Einführung der i-KFZ-Leistungen rund um Kraftfahrzeuge liegt die Nutzung der Online-Dienste in Berlin erst bei knapp 20% im Jahr 2024 (Drucksache 19/21502). Das ist immerhin ein Anstieg im Vergleich zu 2023 von 9 %.

Gesamt gab es 460.925 Vorgänge rund um das KFZ im Jahr 2024, davon wurden 19,31 % entweder über i-KFZ oder die Großkundenschnittstelle (GKS) getätigt. Das ist zu wenig, um Bürger*innen und Verwaltung umfassend von Behördengängen zu entlasten. Wie bereits 2023 ist die Ausnahme die Außerbetriebsetzung. Mit insgesamt 145.058 Vorgängen und davon 44,80 % Online-Vorgängen (Seite 1, Drucksache 19/21502) ist die Online-Nutzung für diesen Service deutlich besser. Auch im Bundesdurchschnitt ist die Außerbetriebnahme mit 16,19 % (BMV, Dezember 2024) die meistgenutzte Online-Dienstleistung von i-KFZ.

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Vergabemodernisierung für Berlin kommt nicht voran

Der Senat verfolgt ausweislich der Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 das Ziel, das Vergabewesen zu modernisieren und zeitgemäß zu organisieren. Passiert ist bisher jedoch wenig. In einem Bericht über das Projekt „Vergabemodernisierung und Vergabeorganisation“ schreibt der Senat selbst: “Der Senat kann bedauerlicherweise derzeit keine Aussage zur Modernisierung des Landesvergaberechts machen” (Rote Nr. 2090). Das ist einfach zu wenig. Bereits im Jahr 2023 hat meine Fraktion den Senat beispielsweise aufgefordert, die IKT-Vergabe in Berlin zu bündeln (Drucksache 19/1128).

Laut dem Bericht ist immerhin die Vergabe der geplanten Rahmenvereinbarung über Beratungsdienstleistungen zum Projekt „Vergabemodernisierung und Vergabeorganisation“ gestartet. Als Grund für die späte Umsetzung nennt der Senat Verfahren rund um das neue Landesorganisationsgesetz (LOG) und die Erhebung der Aufgaben im Querschnittsfeld Vergabe. Die Ergebnisse sollen als Grundlage in das Projekt einfließen.

Insgesamt sind vier Senatsverwaltungen in das Projekt eingebunden: die Senatskanzlei ist für „Vergabemodernisierung“ und „Vergabeorganisation“ im Bereich Liefer- und Dienstleistungen verantwortlich, die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für das Vergabe- und Ausschreibungsgesetz, die Senatsverwaltung für Finanzen Ausführungsvorschriften zu § 55 LHO Berlin und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für die Vergabe von Bauleistungen.

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