Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen (GStU)
Für die heutige Sitzung des Sozialausschusses haben die Koalitionsfraktionen den Punkt “Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung von Wohnungslosen (GStU)” für eine Besprechung angemeldet. Das Thema war in den letzten Wochen mehrfach Thema von Presseberichten. Dabei ging es unter anderen darum, bei welcher Behörde die gesamtstädtische Steuerung organisiert werden soll. Pläne der Senatsverwaltung sehen vor, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zu zerschlagen. Meine Fraktion sieht das kritisch und schlägt stattdessen vor, das funktionierende LAF zu einem Landesamt für Unterbringung weiterzuentwickeln. Ein entsprechendes Positionspapier haben Bündnis 90/Die Grünen am Dienstag in der Fraktionssitzung verabschiedet (PDF).
Ein besserer, zukunftsweisender Umgang mit Wohnungslosigkeit ist eines der großen ressortübergreifenden Projekte des rot-rot-grünen Senats. Das Ziel ist eine angemessene, bedarfsspezifische Unterbringung aller Menschen ohne Wohnung – egal ob sie geflüchtet sind oder nicht, ob sie also nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz ASOG oder nach dem Asylgesetz untergebracht werden müssen. Zugleich hat die Koalition sich zum Ziel gesetzt, die ordnungsrechtliche Unterbringung so kurz wie möglich zu halten und Menschen so rasch wie möglich in Wohnraum zu bringen.
Bündnis 90/Die Grünen sehen Änderungsbedarf in verschiedenen Bereichen. Zentral ist für uns jedoch die Weiterentwicklung der Behörde, die in den vergangenen Jahren die Expertise für Unterbringung, Leistungserbringung, soziale Betreuung und Integration aus einer Hand aufgebaut hat: das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). Die GstU gehört ins LAF, denn das LAF hat einen ganzheitlichen Ansatz in der Unterbringung entwickelt, der die Menschen und ihre spezifischen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Wir wollen aus dem LAF deshalb eine Landesbehörde Unterbringung machen – für alle wohnungs- und obdachlosen Menschen.