Heute: Minijobs in Berlin – Zukunft: negative Einkommensteuer
Die Rot-Rot-Grüne Koalition hat sich vorgenommen, die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu befördern. Ich habe den Jahreswechsel zum Anlass genommen, den Senat zum aktuellen Stand und der Situation bei den Senatsverwaltungen und Landesbetrieben zu befragen (Drucksache 18/22205).
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten in Berlin ist in den letzten 10 Jahren insgesamt um 14,2 % auf 229.328 gestiegen. Eine differenziertere Betrachtung zeigt dabei, dass die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten im Vergleich zu vor 10 Jahren um 7,6 % auf 139.906 Personen gesunken ist. Im Gegensatz hierzu sind deutliche Zuwächse bei im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten als auch bei kurzfristig Beschäftigten zu verzeichnen. Der Anteil von ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigung (= sozialversicherungspflichtig Beschäftigte + ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte) lag im Juni 2019 mit einem Anteil von 8,3 % deutlich unterhalb des Bundesdurchschnitts (12,1 %). Demnach sind ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Berlin von geringerer Bedeutung als in anderen Bundesländern.
Minijobs rangieren häufig im Niedriglohnbereich und sind nicht existenzsichernd ausgestaltet. Sie sind meist verbunden mit fehlender oder einer unzureichenden eigenständigen sozialen Absicherung. Für mich erfüllt dies nicht die Mindestvoraussetzung an “Gute Arbeit”, für die die Berliner Koalition eintritt. Die Abgabenprivilegierung schafft dauerhafte Anreize für zusätzliche Kleinstjobs anstelle von mehr sozialversicherungspflichtiger (Vollzeit-) Beschäftigung. Dafür spricht auch die stetig wachsende Zahl von in Nebentätigkeit ausgeübten Minijobs in Berlin. Ich setze mich dafür ein, Minijobs auf Bundesebene zugunsten von echten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen zu ersetzen. Modell kann hier eine negative Einkommensteuer sein, die einheitliche Garantiesicherung mit der Einkommensteuer in einem einheitliches Steuer- und Transfersystem verbindet.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns folgendes vorgenommen: „Die Koalition wird im Rahmen der Wirtschaftsförderung geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen begrenzen. Darüber hinaus wird die Koalition die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über den Ausbau der Kampagne „Warum Minijob? – Mach mehr draus!“ fördern.” (S. 92)
1. Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats die Anzahl der Minijobs in Berlin sowohl für ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte als auch im Nebenjob sowie für kurzfristig Beschäftigte, und wie hat sich diese Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Geschlecht sowie Alter und, soweit darstellbar, nach Branchen aufschlüsseln)?
Die erfragten Zahlen sind differenziert nach Geschlecht und Alter in der Publikation „Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen (Zeitreihe Quartalszahlen)“ der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Diese Publikation ist im Internet abrufbar: https://statistik.arbeitsagentur.de. Im Juni 2019 – jüngere Daten liegen nicht vor – gab es in Berlin 229.328 geringfügig Beschäftigte, darunter 139.906 ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte und 78.031 im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte. Zudem gab es in Berlin insgesamt 11.391 kurzfristig Beschäftigte. Die Daten nach Alter und Geschlecht im Zeitverlauf können den Tabellen 1 bis 3 entnommen werden.
Die nach Wirtschaftszweigen differenzierten Daten im Zeitverlauf können den Tabellen 4 bis 6 entnommen werden.
Weitere Daten zu geringfügig Beschäftigten differenziert nach Wirtschaftszweigen sind auch in der Publikation „Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008) – (Quartalszahlen)“ der Statistik der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Diese Publikation ist im Internet abrufbar: https://statistik.arbeitsagentur.de.
2. Wie bewertet der Senat die Zahl der Minijobs in Berlin?
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten in Berlin ist in den letzten 10 Jahren insgesamt um 14,2 % auf 229.328 gestiegen. Eine differenziertere Betrachtung zeigt dabei, dass die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten im Vergleich zu vor 10 Jahren um 7,6 % auf 139.906 Personen gesunken ist. Im Gegensatz hierzu sind deutliche Zuwächse bei im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten als auch bei kurzfristig Beschäftigten zu verzeichnen. Der Anteil von ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigung (= sozialversicherungspflichtig Beschäftigte + ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte) lag im Juni 2019 mit einem Anteil von 8,3 % deutlich unterhalb des Bundesdurchschnitts (12,1 %). Demnach sind ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Berlin von geringerer Bedeutung als in anderen Bundesländern.
Grundsätzlich werden die sogenannten Minijobs kritisch beurteilt. Sie rangieren häufig im Niedriglohnbereich und sind nicht existenzsichernd ausgestaltet. Werden sie ausschließlich ausgeübt, sind geringfügige Beschäftigungen mit keiner bzw. nur mit einer unzureichenden eigenständigen sozialen Absicherung verbunden. Damit entsprechen sie nicht den Anforderungen an Gute Arbeit, für die der Senat eintritt. Strukturell problematisch ist daneben aber auch die Abgabenprivilegierung von geringfügigen Nebenjobs, die ergänzend zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt werden. Diese Privilegierung schafft dauerhafte Anreize für zusätzliche Kleinstjobs anstelle von mehr sozialversicherungspflichtiger (Vollzeit-) Beschäftigung. Dafür spricht auch die stetig wachsende Zahl von in Nebentätigkeit ausgeübten Minijobs in Berlin.
3. Was tut der Senat um die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Berlin zu befördern?
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fördert das arbeitsmarktpolitische Modellprojekt „Joboption Berlin“. Es befasst sich mit prekärer bzw. atypischer Beschäftigung, zu der auch die geringfügige Beschäftigung zählt. Im Rahmen von „Joboption Berlin“ werden Branchenstrukturen analysiert, die prekäre Beschäftigung fördern und Handlungsoptionen zur Gestaltung guter Arbeit aufgezeigt. Durch Öffentlichkeitsarbeit und bezirkliche Netzwerke zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird über die Risiken geringfügiger Beschäftigung informiert und für die Potenziale geringfügig Beschäftigter für den Arbeitsmarkt sensibilisiert.
Dies erfolgt in Form von Vorträgen in Fachforen wie z. B. in Standortgemeinschaften von Unternehmen, Workshops und Fachgesprächen mit Arbeitsmarktexpertinnen und Arbeitsmarktexperten der Berliner Jobcenter und der Bezirksverwaltungen sowie mit der Wirtschaftsförderung, den Innungen und gewerkschaftlichen Akteurinnen und Akteuren. Seit 2018 liefert die Webseite https://www.das-ist-gute-arbeit.de umfassende Informationen zum Thema Gute Arbeit.
Prekäre bzw. geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind vor allem in drei Branchen verbreitet: in der Gebäudereinigung, im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Einzelhandel. In allen drei Branchen werden im Dialog mit den Sozialpartnern Maßnahmen erarbeitet, die einen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen fördern.
In der Gebäudereinigung, einer Branche mit der stärksten Verbreitung geringfügiger Beschäftigung, initiiert, unterstützt und begleitet Joboption Berlin modellhaft die Einführung der Tagesreinigung in den Berliner Bezirken. Die Tagesreinigung ermöglicht Beschäftigten auskömmliche Stundenkontingente – über den Minijob hinaus – und bietet familienfreundliche Arbeitszeiten. Bislang beteiligen sich aktiv beispielsweise die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln am Projekt, und einzelne Pilotprojekte, u. a. in Schulen, wurden bereits begonnen.
4. Welche Erfolge kann die Kampagne „Warum Minijob? – Mach mehr draus!“ vorweisen und welche aktuellen Planungen für entsprechende Aufklärungsarbeit gibt es?
Die Kampagne „Warum Minijob? Mach mehr draus!“ hat sowohl in der Berliner Öffentlichkeit als auch in Fachkreisen dafür gesorgt, dass die Risiken dieser Beschäftigungsform nun bekannter sind. Außerdem sind die Chancen der Umwandlung, insbesondere vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftebedarfs, auch in Unternehmenskreisen bekannter geworden. In enger Zusammenarbeit mit den Berliner Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit konnten vor dem Hintergrund der Kampagne Teamleitungen und Vermittlungskräfte der Jobcenter zu dem Thema „Umwandlung geringfügiger Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“ geschult werden. Zusätzlich wurden Gruppeninformationen für Jobcenter-Kund*innen mit geringfügigem Nebenerwerb durchgeführt. Hier gibt es bis heute Nachfragen seitens der Jobcenter. Es wurden darüber hinaus zahlreiche Informationsveranstaltungen in Berliner Beratungsstellen für Arbeitsuchende durchgeführt.
Die im Rahmen der Kampagne entwickelte gleichnamige Ausstellung wurde bundesweit und in Berlin häufig nachgefragt und ausgeliehen. Die Bundesagentur für Arbeit hat schließlich in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) auf der Grundlage der Berliner Ausstellung eine eigene Ausstellung entwickelt und bundesweit vertrieben. Diese Ausstellung hat 2019 eine Neuauflage erfahren; die neue Wanderausstellung der Bundesagentur für Arbeit heißt „Machen Sie mehr aus Ihrem Minijob“.
5. In welchen Berliner Landesunternehmen gibt es aktuell (Anfang 2020) Minijobs und welche Planungen gibt es ggf. diese in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln?
Die Frage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts und großen Unternehmen des privaten Rechts um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Folgende Rückmeldungen der Beteiligungsunternehmen liegen vor:
BEHALA – Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH
Fehlanzeige
Berliner Bäder-Betriebe (BBB) AöR
Fehlanzeige
Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) AöR
Fehlanzeige
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
Fehlanzeige
Berliner Wasserbetriebe AöR
Bei den Berliner Wasserbetrieben ist per Januar 2020 lediglich ein Beschäftigter in einem Minijob beschäftigt. Dieser Vertrag (Werkstudent, Verdienst 450 € pro Monat) läuft zum 31.1.2021 aus und soll auch nicht in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis umgewandelt werden.
degewo Aktiengesellschaft
Fehlanzeige
GESOBAU AG
Innerhalb des GESOBAU-Konzerns existieren derzeit drei Minijobs. Bei einem der drei Minijobs handelt es sich um die Erprobungsphase zu einem Pilotprojekt. Bei erfolgreicher Umsetzung des Pilotprojekts wird geprüft, ob der Minijob zukünftig in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis umgewandelt werden kann. Bei den beiden weiteren Minijobs handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis auf Abruf, welches nur in sehr geringem Umfang genutzt wird sowie um die Beschäftigung einer Rentnerin für den vorübergehenden Bedarf. In beiden Fällen planen wir derzeit keinen Übergang hin zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
GEWOBAG Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Wir haben aktuell fünf Beschäftigte mit Minijob im Gewobag-Konzern. Der Minijob wurde bei den Beschäftigten aufgrund des Umfangs und der persönlichen Situation (Alters-/EU- Rentner, Studentische Aushilfskraft) gewählt. Eine Planung, diese in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen umzuwandeln, besteht derzeit nicht.
Grün Berlin Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Fehlanzeige
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Bei der HOWOGE und ihren Tochterunternehmen werden derzeit vier Menschen geringfügig beschäftigt. Sofern es die rechtlichen Rahmenbedingungen zulassen (z. B. im Anschluss an studentische Tätigkeiten), wird eine Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angestrebt.
Investitionsbank Berlin AöR
Fehlanzeige
IT-Dienstleistungszentrum Berlin AöR
Fehlanzeige
Messe Berlin GmbH
Bei der Messe Berlin GmbH, konkret bei der Tochter K.I.T. Group GmbH, gibt es derzeit exakt ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Diese Mitarbeiterin/dieser Mitarbeiter hat aus persönlichen Gründen kein Interesse an einer Steigerung des Arbeitsvolumens, so dass es entsprechend auch keine Überlegungen hinsichtlich einer Umwandlung/Erweiterung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gibt.
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Im Konzern STADT UND LAND sind derzeit (Stand 21.01.2020) zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als geringfügig Beschäftigte in sogenannten Minijobs beschäftigt. Alle betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich bei uns gezielt um eine Beschäftigung im Minijob beworben, da sie entweder bereits Rentner sind oder eine kleine Hinzuverdienstmöglichkeit gesucht haben. Die im Minijob Beschäftigten sind in den jeweiligen Bereichen nur eine temporäre geringfügige Unterstützung zusätzlich zu den besetzten sozialversicherungspflichtigen Planstellen. Eine Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ist nicht vorgesehen, da alle Minijobs keine Planstellen sind und auch seitens der Beschäftigten im Minijob kein Interesse auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht.
Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH
In der Fragestellung werden zwei Sachverhalte angefragt. Daher erfolgt die Beantwortung in zwei Teilen.
a. Ja, mit dem Stichtag 01.01.2020 sind im Vivantes Konzern Beschäftigungen auf Basis von Minijobverträgen vorhanden.
b. Es gibt keine Planungen, Beschäftigungsverhältnisse auf Basis von Minijobverträgen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln.Begründung: Die Beschäftigung auf Basis von Minijobverträgen erfolgt auf Initiative der Beschäftigten, die aus persönlichen Gründen (z. B. erfolgter Renteneintritt, Studium o. ä.) keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstreben. Diese Form der Beschäftigung wird nur im Einzelfall bei Anfrage von Interessenten und vorhandenem Personalbedarf ermöglicht. Es gibt keine Planung durch die Gesellschaften des Konzerns, Stellen oder Stellenanteile über Minijobverträge abzubilden.
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Fehlanzeige
6. In welchen Berliner Senatsverwaltungen oder Bezirken gibt es aktuell (Anfang 2020) Minijobswelche Planungen gibt es ggf. diese in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln?
Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) werden Teilzeitarbeitsverhältnisse unterhalb der Grenze des § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in der Regel nicht begründet. Ausnahmen sind bei Einstellungen in befristete Arbeitsverhältnisse für eine Dauer von nicht mehr als drei Monaten zulässig. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat die Senatsverwaltungen und Bezirke um Auskunft gebeten. Die dort in eigener Verantwortung erstellten Antworten werden nachfolgend zusammengefasst dokumentiert:
In fünf Bezirksverwaltungen und in einer Senatsverwaltung sind geringfügig entlohnt Beschäftigte tätig (vgl. Tabelle 7). Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Studierende, Rentnerinnen und Rentner und Pensionärinnen und Pensionäre, die diese Tätigkeit nur begrenzte Zeit neben ihrem Studium bzw. aus bildungspolitischem Interesse ausüben oder z. B. Aufsichtstätigkeiten in den Abendstunden in Schul- und Sporthallen wahrnehmen. Umwandlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungennicht sind nicht geplant.