Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Senat Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Umsetzung des Fachstellenkonzeptes und der Leitlinien Wohnungslosenhilfe

In den Haushaltsberatungen hat die Koalition zusätzliche Mittel für den den Bereich Wohnungslosenhilfe bereit gestellt. In diesem Rahmen habe ich den Senat gebeten bis zum Sommer in einem Bericht darzustellen, wie diese in den Bezirken umgesetzt werden. Stichworte aus den Strategiekonferenzen und den Leitlinien Wohnungslosenhilfe sind dabei insbesondere die Prävention sowie die Umsetzung des Fachstellenkonzeptes. Nun liegt der umfangreiche Bericht für den Unterausschuss Bezirke vor (BEZ 0074).

Das Zwischenergebnis kann sich durchaus sehen lassen: Die Arbeitsgruppe Fachstellenkonzept Soziale Wohnhilfe, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der zwölf Berliner Sozialämter sowie der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zusammensetzt, hat zur Umsetzung des Fachstellenkonzeptes einen flankierenden Maßnahmeplan festgelegt. Darin sind u. a. die Erarbeitung von Musterkooperationsvereinbarungen für die jeweiligen Kooperationen mit den Jobcentern, den Jugendämtern und den Gesundheitsämtern, die Entwicklung von einheitlichen Flyern der Fachstellen, die einheitliche Gestaltung der jeweiligen Homepages, die Erstellung von allgemeingültigen Arbeitshilfen, gemeinsame Arbeitsanweisungen, etc. vorgesehen. […] Die Musterzielvereinbarung ist im Entwurf erarbeitet und befindet sich derzeitig kurz vor der Endabstimmung. Sie soll dann zwischen allen Bezirken (Bezirksstadträte für Soziales sowie für Finanzen) sowie der SenIAS als steuernder Senatsfachverwaltung und der Senatsverwaltung für Finanzen geschlossen werden.

Allerdings stellt die aktuelle SARS-Covid-19-Pandemie auch die Wohnungslosenhilfe vor eine neue große Herausforderung. Für wohnungslose Menschen bedeutet die Corona-Krise eine Verschlechterung der ohnehin prekären Lebenssituation. In der Perspektive müssen die Handlungsfelder der Wohnungsnotfallhilfe unter dem Blickwinkel der Pandemie neu betrachtet und bewertet werden. Die geplante vierte Strategiekonferenz im September 2020 wird daher einen Themenschwerpunkt auf die Erfahrungen der Wohnungslosenhilfe unter Pandemiebedingungen legen, um eine neue Ausrichtung der Handlungsstrategien zu befördern.

Weitere Themen im Bericht sind die Wohnungsnotfallstatistik, die Wohnraumversorgung („Geschütztes Marktsegment“ sowie „Housing first“) und das Hilfesystem (Integriertes Sozialprogramm (ISP)/Modellprojekte, die Unterbringungssystem und gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) sowie die Gesundheitliche Versorgung, inklusive Pflege, Psychiatrie und Suchthilfe.

Bezirkliche Fachstellen für Wohnungsnotfälle

In einer bezirksübergreifenden Arbeitsgruppe wurde von den Bezirken gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales ein Fachstellenkonzept entwickelt. Mit Beschluss des Fachstellenkonzeptes am 22.05.2019 durch die für Soziales zuständigen Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträte haben sich die Bezirke auf eine einheitliche Musterstruktur, die Kernaufgaben und ein einheitliches Vorgehen der Fachstellen verständigt. Zentrale Zielsetzung der bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle ist der Erhalt von Wohnraum durch präventives Handeln. Unter Einbeziehung aller notwendigen Partnerinnen und Partner sollen erforderliche Hilfen in Wohnungsnotfällen rasch und in gebotener Qualität aus einer Hand umgesetzt werden.

Die Arbeitsgruppe Fachstellenkonzept Soziale Wohnhilfe, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der zwölf Berliner Sozialämter sowie der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zusammensetzt, hat zur Umsetzung des Fachstellenkonzeptes einen flankierenden Maßnahmeplan festgelegt. Darin sind u. a. die Erarbeitung von Musterkooperationsvereinbarungen für die jeweiligen Kooperationen mit den Jobcentern, den Jugendämtern und den Gesundheitsämtern, die Entwicklung von einheitlichen Flyern der Fachstellen, die einheitliche Gestaltung der jeweiligen Homepages, die Erstellung von allgemeingültigen Arbeitshilfen, gemeinsame Arbeitsanweisungen, etc. vorgesehen. In verschiedenen Unterarbeitsgruppen werden entsprechende Themen/Dokumente mit dem Ziel erarbeitet, ein einheitliches Vorgehen im Rahmen der definierten Qualitätsstandards sicherzustellen.

Derzeit wird die Umsetzung des bezirksübergreifenden Fachstellenkonzeptes darüber hinaus im Rahmen zweier verwaltungsinterner Vorhaben aktiv gestaltet:

  • Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung der Sozialen Wohnhilfen

    Der Senat und der Rat der Bürgermeister haben sich mit dem Beschluss zum Zukunftspakt Verwaltung am 14. Mai 2019 gemeinsam zum Ziel gesetzt, die gesamtstädtische Verwaltungssteuerung zu verbessern. Eines der vorgesehenen Pilotvorhaben hierzu ist die Zielvereinbarung zur Umsetzung des Fachstellenkonzeptes Soziale Wohnhilfen. Unter Federführung der Senatskanzlei und Beteiligung bezirklicher Vertreterinnen und Vertreter sowie der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der Senatsverwaltung für Finanzen ist eine Arbeitsgruppe etabliert worden, die verschiedene Meilensteine identifiziert sowie Ziele, Qualitätsstandards und Indikatoren definiert hat. Die Musterzielvereinbarung ist im Entwurf erarbeitet und befindet sich derzeitig kurz vor der Endabstimmung. Sie soll dann zwischen allen Bezirken (Bezirksstadträte für Soziales sowie für Finanzen) sowie der SenIAS als steuernder Senatsfachverwaltung und der Senatsverwaltung für Finanzen geschlossen werden.

  • gesamtstädtische Prozessoptimierung Soziale Wohnhilfe

    Durch den Bereich des Geschäftsprozessmanagements des Bezirks Mitte werden im Rahmen des Programms „Optimierung von Verwaltungsabläufen im Ressort der SenIAS“ die Geschäftsprozesse im Bereich der bezirklichen Ämter für Soziales für alle Berliner Sozialämter analysiert und optimiert. Das vorliegende Fachstellenkonzept findet Eingang in das Projekt der gesamtstädtischen Geschäftsprozessoptimierung „Soziale Wohnhilfe“. Die verschiedenen Kernprozesse und Arbeitspakete sind identifiziert und werden schrittweise einer Soll-Ist-Analyse im Hinblick auf die definierten Qualitätsstandards des Fachstellenkonzeptes unterzogen und entsprechend angepasst. Darüber hinaus werden notwendige Schnittstellen außerhalb der Organisationseinheiten der Sozialen Wohnhilfen einbezogen, um notwendige Kooperationsvereinbarungen zu schließen. Der Abschluss des Geschäftsoptimierungsprozesses ist zu Ende 2021 geplant.

Aufgrund der Corona-Krise mussten die Arbeitsgruppen vorübergehend ihre Arbeit begrenzen oder sogar ganz unterbrechen. Aktuell haben alle drei Arbeitsgruppen die Arbeit an den
jeweiligen Prozessen und Themen wieder aufgenommen.

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