Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Mahlsdorf: Verkehrssicherheit am Knotenpunkt Hultschiner Damm / Akazienallee / Bergedorfer Straße

Die Verkehrssicherheit am Mahlsdorfer Knotenpunkt Hultschiner Damm / Akazienallee / Bergedorfer Straße ist immer wieder Thema in meinen Sprechstunden. Ich habe daher den Senat nach seiner Bewertung gefragt (Drucksache 18/24029). Der Knotenpunkt steht auf der Tagesordnung der Verkehrsunfallkommission. Aufgrund der Einschränkungen durch Corona, stehen die Beratungen und die ggf. notwendigen Beschlüssen aber noch aus.

In seiner allgemeinen Einschätzung sieht der Senat zwar das Problem (“Gleichwohl sind auf Grund der örtlichen Gegebenheiten mit Zwei-Richtungs-Radverkehr, Straßenbahnverkehr und den versetzten Einmündungen von der Akazienallee und der Bergedorfer Straße vielfältige verkehrliche Randbedingungen von den Verkehrsteilnehmenden zu beachten.“), sieht aber offenbar keinen akuten Handlungsbedarf. Dieser liegt demnach erstmal beim Bezirksamt (“Grundsätzlich liegt die Entscheidung und Umsetzung baulicher Maßnahmen in der Zuständigkeit der Bezirke. Auch Markierungen und Beschilderungen, die durch den Senat angeordnet werden, müssen durch die Bezirke als Straßenbaulastträger umgesetzt werden.“).

Das Thema sollte mit den hoffentlich zeitnah vorliegenden Ergebnissen der Verkehrsunfallkommission im zuständigen Ausschuss der BVV diskutiert werden.

Frage 1: Wie bewertet der Senat die Verkehrssicherheit am Knotenpunkt Hultschiner Damm / Akazienallee / Bergedorfer Straße?
Frage 2: Mit welchem Ergebnis hat die Unfallkommission den Knotenpunkt behandelt und wie sind ggf. die weiteren Schritte zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an dem Knotenpunkt?
Frage 3: Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen konkret in diesem oder im kommenden Jahr umgesetzt werden (bitte angeben wer für die Umsetzung verantwortlich ist (Senat, Bezirk, weitere)?

Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die drei Fragen zusammen beantwortet. Der Hultschiner Damm stellt eine wichtige, übergeordnete Straßenverbindung im äußersten Osten der Stadt dar. Er bietet vertikal von der Altstadt Köpenick im Süden, die Straße Alt-Mahlsdorf (B1/B5) querend bis an die Landsberger Chaussee im Norden wichtige Verknüpfungen an weiterführende Straßen und bündelt Verkehr aus den anliegenden Wohngebieten. Das Fahrzeugaufkommen ist dennoch als moderat zu bezeichnen. Der Hultschiner Damm besteht aus je einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung und hat eine sehr geradlinige Führung. An den Einmündungen Hultschiner Damm/Akazienallee sowie Hultschiner Damm/Bergedorfer Straße ist ebenfalls keine besonders hohe Verkehrsbelastung festzustellen. Die Akazienallee führt zwar ins benachbarte Märkisch-Oderland, ohne jedoch dort eine bedeutende, weitreichende Anbindung zu bieten, welche Verkehr erzeugt. Das Fahrzeugaufkommen ist daher als mäßig zu bezeichnen. Die Bergedorfer Straße ist eine untergeordnete Wohngebietsstraße mit entsprechend geringem Verkehrsaufkommen.

Entlang der östlichen Seite des Hultschiner Dammes verläuft ein benutzungspflichtiger, baulicher Radweg, der in beiden Richtungen für den Radverkehr freigegeben ist. Über die gesamte Länge des Hultschiner Dammes führt dieser über zahlreiche Einmündungen hinweg. Infolge der Gegenläufigkeit kann es durch den Abbiegeverkehr folglich zu Gefahrensituationen mit Rad Fahrenden kommen. Zur Gefahrenabwehr wurden daher sämtliche Radfahrerfurten in den Einmündungsbereichen, somit auch in der Akazienallee, entsprechend auffällig gekennzeichnet: Die Furten wurden in Breitstrich mit Hinweispfeilen auf die gegenläufige Führung markiert und mit roter Farbe unterlegt. Damit werden abbiegende Fahrzeugführer unmissverständlich auf die besondere Situation hingewiesen. An beiden Einmündungen gibt es für alle Verkehrsteilnehmenden grundsätzlich gute Sichtbeziehungen.

Gleichwohl sind auf Grund der örtlichen Gegebenheiten mit Zwei-Richtungs-Radverkehr, Straßenbahnverkehr und den versetzten Einmündungen von der Akazienallee und der Bergedorfer Straße vielfältige verkehrliche Randbedingungen von den Verkehrsteilnehmenden zu beachten. Die Verkehrsunfallkommission wollte sich bereits in diesem Frühjahr mit der Einmündung Hultschiner Damm / Akazienallee befassen und prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen möglich und erforderlich sind. Auf Grund der pandemiebedingten Einschränkungen musste dieser Punkt jedoch vertagt werden. Folglich liegt noch kein Ergebnis der Unfallkommission vor, infolgedessen auch noch kein Zeitpunkt für die Umsetzung konkreter Maßnahmen benannt werden kann. Grundsätzlich liegt die Entscheidung und Umsetzung baulicher Maßnahmen in der Zuständigkeit der Bezirke. Auch Markierungen und Beschilderungen, die durch den Senat angeordnet werden, müssen durch die Bezirke als Straßenbaulastträger umgesetzt werden. Die einzige Ausnahme sind Lichtzeichenanlagen, da hier die Baulast beim Senat liegt, infolgedessen die technische Ausstattung (Signalgeber etc.) durch den Senat umgesetzt werden.

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