Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Unterbringung von wohnungslosen Menschen nach ASOG

Im Rahmen der Nacht der Solidarität wurde immer wieder nach den Zahlen der Unterbringung in Wohnheimen (ASOG-Unterkünfte) gefragt. Daher habe ich den Senat nach aktuellen Zahlen befragt (Drucksache 18/22935). Demnach wurden Ende 2018 knapp 37.000 Menschen nach ASOG untergebracht. Hintergrund ist die regelmäßige Frage, wie es gelingen kann mehr Menschen in eigenen und kostengünstigeren (!) Wohnraum unterzubringen.

Denn die Aufwendungen für diese Unterbringungsform betrugen ca. 202 Millionen Euro in 2017, 236,8 Millionen Euro in 2018 sowie nach den bisherigen vorläufigen Haushaltsdaten ca. 211,3 Millionen Euro im Jahr 2019. Hierin fehlen allerdings noch die Kosten für die Unterbringung von wohnungslosen SGB II-Leistungsberechtigten Personen im Dezember 2019. Wichtig sind dabei auch die Tagessätze, die zwischen 12 und knapp 70€ schwanken und die durchschnittlichen Kosten bei über 20€ pro Tag oder 600€ pro Monat und Mensch liegen. Da in den ASOG-Kosten die Kosten für Hilfen, wie den 67er Hilfen, fehlen ist klar, dass eine Unterbringung in Wohnraum finanziell günstiger wäre.

Dazu kommt, dass das Wohnen in diesen Einrichtungen zu selten von Sozialarbeitenden begleitet wird, um Wohnungslosen auf dem Weg zurück in eigenen Wohnraum zu unterstützen. Eine positive Ausnahme bilden beispielsweise die vier “ASOG plus-Unterkünfte” der GEBEWO, die mit zielgruppenspezialisierten sozialpädagogischen Fachkräften ausgestattet sind. Derartige Angebote müssen angesichts der steigenden Zahlen wohnungs- und obdachloser Menschen ausgeweitet werden.

Wir arbeiten dafür, die Prävention in den bezirklichen Wohnhilfen auszubauen, die Qualität und Beratung in Wohnheimen für Wohnungslose (ASOG-Unterkünfte) zu verbessern sowie besonders schutzbedürftigen Menschen in den passenden regulären Hilfesystemen Unterstützung zu organisieren. In der Realität fehlen in Berlin aber bspw. Plätze für Hundebesitzer*innen und besonders schützbedürftige Gruppen. Wobei die Unterbringung besonders schützbedürftige Gruppen in den Gemeinschaftsunterkünften die Ausnahme werden muss. Ziel ist gerade für diese Gruppen, eigener oder ggf. geschützter Wohnraum. Um die Mangel an Gemeinschaftsunterkünften auszugleichen, behelfen sich die Bezirke seit längerem mit Hostelgutscheinen für Betroffene. Dies ist oft deutlich teurer als die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften.

Für eine bedarfsgerechte Steuerung von ASOG-Unterbringungen hat der Senat zudem eine gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) auf den Weg gebracht. Auftrag des Projekts ist die Einführung einer gesamtstädtischen Bedarfs- und Kapazitätsplanung mit einem zentralen Belegungsmanagement, das alle von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Menschen, die unterzubringen sind, mit einer geeigneten Unterkunft versorgt. Vorhandene Ressourcen sollen gebündelt und gesamtstädtisch koordiniert werden. Die Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung wird schrittweise erfolgen. Es ist geplant, dass der Pilotbetrieb Mitte 2020 startet. Ziel ist dann die Anzahl der vertragsgebundenen Unterkünfte schrittweise zu erhöhen. Als Grundsatz muss gelten, dass der Bezirk, in dem eine Unterkunft liegt, für Kontrollen zuständig und jeweils Ansprechpartner ist. Eine entsprechende Zielvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung und den Bezirken soll die gesamtstädtische Steuerung der Verwaltung sicherstellen.

1. Wie viele Unterbringungen von wohnungslosen Personen nach ASOG erfolgten 2017, 2018 und 2019? (Bitte nach Bezirken und Geschlecht angeben)

daten in Verbindung mit der Unterbringung gemäß dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) erheben die Bezirke als Geschäftsstatistik gemäß Nr. 3 Abs. 17 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG). Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage greift der Berliner Senat auf Bezirksangaben zurück. Zum Stichtag 31.12.2019 liegen noch keine berlinweiten Angaben vor. Das Geschlecht wird ausschließlich bei 1-Personenhaushalten statistisch erfasst. Der Berliner Senat geht auf Grundlage der von den Bezirken übermittelten Daten von folgenden Unterbringungszahlen aus: Kommunal / ordnungsrechtlich von Bezirken untergebrachte Personen zum Stichtag
31.12.2017 und 31.12.2018 (Datenbasis: bezirkliche Angaben):

Alle weiteren Zahlen finden sie in der vollständigen Antwort des Senats (Drucksache 18/22935).

7.Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Unterbringung obdachloser Personen nach ASOG insgesamt in den Jahren 2017, 2018 und 2019? (Bitte nach Bezirken angeben)

Obdachlosigkeit ist angesichts des hohen Ranges des Rechts auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde, deren Schutz der Unterbringungsanspruch aus § 17 ASOG dient, mittels ordnungsrechtlicher Unterbringung zu beseitigen. Die ordnungsrechtliche Unterbringung führt jedoch nur in einer geringen Anzahl von Fällen zu Kosten, die über das ASOG aufzufangen sind. Vielmehr erfolgt die Kostenübernahme über die Realisierung sozialrechtlicher Ansprüche der untergebrachten wohnungslosen Person. Hierfür werden im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) sowie der Sozialhilfe – Drittes und Viertes Kapitel des Zwölften Buch Sozialgesetzbuchs (SGB XII) – Kosten für Unterkunft und Heizung nach Tagessätzen gewährt. Die Aufwendungen für diese Unterbringungsform betrugen ca. 202 Millionen Euro in 2017, 236,8 Millionen Euro in 2018 sowie nach den bisherigen vorläufigen Haushaltsdaten ca. 211,3 Millionen Euro im Jahr 2019. Hierin sind die Kosten für die Unterbringung von wohnungslosen SGB II-Leistungsberechtigten Personen im Dezember 2019 noch nicht enthalten. Es ist nicht zu erwarten, dass die Gesamtaufwendungen für das Jahr 2019 für die Unterbringung wohnungsloser Personen die Aufwendungen für das Jahr 2018 überschreiten werden. Im Übrigen umfassen die Gesamtaufwendungen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung von statusgewandelten wohnungslosen Geflüchteten in vertragsgebundenen Unterkünften.

8. Welche Konzepte verfolgt der Senat, um die Kosten für die Unterbringung nach ASOG zu verringern und was soll von wem bis wann umgesetzt werden?

Mit der Neufassung der Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik, hat der Senat in einem partizipativen Prozess mit den Akteurinnen und Akteuren der Wohnungsnotfallhilfe, auf die sich erheblich geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen reagiert. Als eine übergeordnete Leitlinie wird unter anderem festgehalten, dass bei eingetretener Wohnungslosigkeit schnellstmöglich Wege aus der Wohnungslosigkeit zu entwickeln sind, um Phasen der Wohnungslosigkeit so kurz wie möglich zu halten. Hierfür stellt das Regelversorgungssystem der Berliner Wohnungslosenhilfe verschiedene Angebote zur Verfügung. Im Rahmen der Umsetzungen der Leitlinien der Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik gibt es dabei vielfältige Ansätze um dem oben genannten Leitgedanken gerecht zu werden. Hierbei sollen die bestehenden Angebote noch besser an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

Des Weiteren wird in Modellprojekten erprobt, wie die bestehenden Angebote bedarfsgerecht ergänzt werden können. Sämtliche Verfahrensabläufe dienen der schnellstmöglichen Einleitung und Umsetzung der individuell notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation. Der Fokus liegt dabei auf der engen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachbereichen bzw. Behörden/Institutionen und externen Leistungserbringern. Der Senat steht hierzu in regelmäßigem Austausch mit den jeweiligen Akteurinnen und Akteuren.

Zur bedarfsgerechten Steuerung von ASOG-Unterbringungen hat der Senat zudem eine gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung auf den Weg gebracht. Auftrag des Projekts ist die Einführung einer gesamtstädtischen Bedarfs- und Kapazitätsplanung mit einem zentralen Belegungsmanagement, das alle von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Menschen, die unterzubringen sind, mit einer geeigneten Unterkunft versorgt. Vorhandene Ressourcen sollen gebündelt und gesamtstädtisch koordiniert werden. Die Umsetzung der gesamtstädtischen Steuerung wird schrittweise erfolgen. Es ist geplant, dass der Pilotbetrieb Mitte 2020 startet.

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