Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Bundestag Kindergrundsicherung Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Priorität Kindergrundsicherung!

Anregung für die Diskussion über “was wir Berliner BündnisGrünen vom BündnisGrünen Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 erwarten” (30. Mai 2012, 19.30 Uhr)

Problemlage braucht grüne Lösungen im Bund: Priorität Kindergrundsicherung!

In Deutschland leben derzeit 2,4 Millionen arme Kinder. Armut bedeutet vor allem ein Mangel an Einkommen, Ressourcen und Lebensperspektiven. Die Folgen sind gravierend: Die Kinder haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung. Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer AltersgenossInnen in der Schule sowie an all den wichtigen, gemeinschaftsbildenden Aktivitäten in der Freizeit. Und sie sind damit schlecht gerüstet, um dem Teufelskreis von ungenügender Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Mini-Jobs/Niedriglöhnen und der Abhängigkeit von Sozialhilfe zu entkommen und sich ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen. Kinderarmut ist nicht nur eine soziale, sondern auch eine ökonomische Herausforderung, denn die Gesellschaft wie die Wirtschaft brauchen gut ausgebildete, tatkräftige und selbstständige Bürgerinnen und Bürger. Dafür muss der Staat jedem Kind möglichst gleiche Chancen gewähren. Und dies muss sich auch in der finanziellen Förderung zeigen.

Schwerpunkt im Bundestagswahlkampf: Optimale Chancen für jedes Kind!

Bündnis 90/Die Grünen setzen dabei auf die Stärkung von Institutionen sowie Transferleistungen. Unsere Kindergrundsicherung muss dabei ergänzt werden durch bspw. bessere Kinderbetreuung sowie bessere Ganztagsbetreuung!

Unsere Kindergrundsicherung kann darüber hinaus wirksam verdeckte Armut von Kindern systematisch ausschalten und alle Familien bis in die obere Mittelschicht begünstigen. Sie zu realisieren ist eine erhebliche finanzielle Herausforderung, im Vergleich zu anderen im bündnisgrünen Umfeld diskutierten Modellen aber das stimmigere Konzept!

  • Abbau von Inkonsistenzen der derzeitigen Transfervielfalt

  • stärkere, sich mit steigender steuerlicher Leistungsfähigkeit kontinuierlich entwickelnde Umverteilung „von oben nach unten“

  • positive Effekte auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage

Für Bündnis 90/Die Grünen Berlin ist die Kindergrundsicherung eine zentrale Gerechtigkeitsfrage für die kommenden Legislatur. Denn gerade für Berlin ist klar: eine echte Kindergrundsicherung im Sinne des Wahlprogrammes 2009 ist notwendig, um die großen Herausforderungen für ein soziales Berlin anzugehen.

Bündnis 90/Die Grünen Berlin wollen dabei die Erhöhung des Kindergeldes auf 300€ bis 330€ für jedes Kind. Je nach Ausgestaltung der Rahmenbedingungen (wie z.B. Erhöhung Regelsätze Hartz IV) und Umfang der Maßnahmen zur Finanzierung liegen die Kosten für diese Reform bei 9 bis 14 Mrd €. Es ist unsere Aufgabe diese finanzielle Herausforderung umzusetzen. Zur Finanzierung bieten sich zumindest teilweise die 20 Mrd € an, die wir heute für das Ehegattensplitting ausgeben. Es kann jedenfalls keine Option in unserem Wahlprogramm sein, die Verbesserung der Zukunftschancen von Kindern zu verschieben.

Das vollständige Papier als PDF zum Download.

Hintergrund – Ausgangslage

Schon heute ist Berlin Schlusslicht im bundesweiten Vergleich: „Es gibt große regionale Unterschiede im bundesweiten Vergleich der Zahlen der minderjährigen Hartz IV-Empfänger. In der Fünf-Jahres-Analyse der BA nimmt Bayern den ersten Platz ein. Im Bundesdurchschnitt ist die Zahl (auch durch einige statistische Tricks der Bundesregierung) um 13,5 Prozent zurückgegangen. Berlin belegt dabei mit einem Rückgang der minderjährigen Hilfebedürftigen von nur 1,2 Prozent den letzten Platz. Damit ist mehr als jedes dritte Kind in Berlin auf staatliche Hilfen angewiesen. Im bundesweiten Durchschnitt betrifft dies mit 15,1 Prozent fast jedes siebte Kind.“ (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/weniger-kinder-auf-hartz-iv-und-trotzdem-arm-900200.php)

Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 haben sich Bündnis 90/Die Grünen für eine Kindergrundsicherung ausgesprochen: „Wir schlagen eine eigenständige und bedingungslose Kindergrundsicherung für alle Kinder vor. Sie soll das soziokulturelle Existenzminimum und Freibeträge für Erziehung und Betreuung umfassen, sofern diese Leistungen nicht öffentlich kostenfrei bereitgestellt werden. […] Mit dieser Leistung werden sämtliche Kinder unterstützt, unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht oder alleinerziehend“.

Und auch im Grundsatzprogramm (2002) heißt es dazu: „Mit der Einführung der Kindergrundsicherung verhindern wir, dass Kinder für Familien, insbesondere für Frauen, zum Armutsrisiko werden. Das ist präventive Sozialpolitik. Die Kindergrundsicherung ist auch deshalb eine bessere Unterstützung für Familien, weil sie anders als die Sozialhilfe Eltern den Anreiz gibt, zusätzliche Beschäftigungen aufzunehmen. Die Umverteilung von Finanzströmen unserer sozialen Sicherungssysteme zugunsten der Kinder ist sachlich geboten, denn sie sichern ihren langfristigen Erhalt.

Doch ein überzeugender Vorschlag zur Umsetzung fehlt bisher. Die Bundestagsfraktion ist zu dem Schluss gekommen, dass die im Wahlprogramm 2009 geplante „Besteuerung eines Teils des Kindergeldes“ aus verschiedenen Gründen kaum einen Beitrag zur Finanzierung leisten kann. Nun werden dem Vernehmen nach nur noch Einstiegsvarianten geprüft.

Im Mittelpunkt steht dabei der Gedanke das ganze möglichst „kostengünstig“ zu gestalten. So soll in einem möglichen Szenario nur der Regelbedarf für Kinder in Hartz IV (Sozialgeld) auf 300€ oder 330€ angehoben werden. Eine allgemeine Erhöhung des Kindergeldes wie 2009 geplant soll es nicht geben. Allenfalls eine geringfügige Erhöhung auf beispielsweise auf 225€. Dies soll ein „Einstieg in eine solche Grundsicherung“ sein. Es gibt Stimmen sie sagen, dass mehr „nicht von heute auf morgen darstellbar [ist]“.

Dieser „Einstieg“ ist für Berlin jedoch zu wenig. Die Folge der Erhöhung des Regelsatzes für Kinder ohne eine entsprechende Erhöhung des Kindergeldes führt zu einer Verlagerung vom Wohngeld in Hartz IV. Dies geschieht, da – aufgrund des höheren Regelsatzes für Kinder – mehr Familien einen Anspruch auf Hartz IV haben und damit der Wohngeldbezug abgelöst wird. Dies sollte kein Ergebnis bündnisgrüner Politik für Berlin sein. Dagegen kann die Erhöhung des Kindergeldes Familien den Weg aus dem Hartz IV-Bezug ermöglichen. Gerade die in den letzten Jahrenvon vielen Reformen belasteten Familien (oder Alleinerziehenden) mit eigenem Einkommen knapp über der Transferbezugsgrenze profitieren von einer solchen Reform. BündnisGrüne halten dies für notwendig und gerecht!

Stefan Ziller

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