Rückschlag für die digitale Verwaltung – Vergabe der E-Akte gescheitert
Das Scheitern des Vergabeverfahrens für die geplante E-Akte für die Berliner Verwaltung ist ein Rückschlag für die künftige Arbeitsfähigkeit der Verwaltung. Wie in dieser Woche bekannt wurde, hat die Vergabekammer die Ausschreibung für das Multi-Millionen-Projekt gestoppt. Die Innenverwaltung rechnet demnach nicht mehr mit einer fristgerechten Einführung der E-Akte zum 1. Januar 2023, wie es im Berliner E-Government-Gesetz vorgesehen ist.
Ich erwarte noch im April eine Entscheidung über das weitere Vorgehen. Die Verzögerungen sind bereits jetzt groß. Der Senat ist in der Verantwortung, die Fehler aufzuarbeiten und für den Neustart des Vergabeverfahrens sicherzustellen, dass diese sich nicht wiederholen.
Die Umsetzung des Berliner E-Government-Gesetzes muss von allen Senatsverwaltungen ernst genommen werden. In der aktuellen Krise wird deutlich wie sehr die Verzögerungen auf dem Weg in die digitale Verwaltung die Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung gefährden. Allein die Vorstellung, Berlin hätte bereits ein ausgebautes Landesnetz, in der Mehrzahl funktionierende Onlinedienstleistungen und eine zeitgemäße Ausstattung an mobilen Arbeitsplätzen, zeigt welche Potentiale heute brach liegen. Die verlorene Zeit durch den Neustart der Vergabe für die E-Akte müssen wir nutzen, um an den anderen Baustellen Fortschritte zu erzielen.