Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Biesdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung 

Fertigstellung des Elsterwerdaer Platzes in Biesdorf

Nachdem das Biesdorf Center 2003 und das Polimedica-Ärztezentrum 2007 fertiggestellt wurden, blieb die Freifläche südöstlich des Elsterwerdaer Platzes unbebaut. Eine aktuelle Anfrage zeigt den aktuellen Entwicklungsstand (18/27514). Der seit Juli 2006 rechtskräftige Bebauungsplan XXI-31b sichert dort ein Baufenster für eine Kerngebietsnutzung – MK 2 – mit einer maximalen überbaubaren Grundfläche von 4.500 m2, einer max. Geschossfläche von 14.500 m2 und einer Gebäudehöhe von mindestens 50,5 m – maximal 55 m ü NHN. Im nördlichen Bereich zum Platz sind im Erdgeschoss Arkaden festgesetzt, analog der nördlichen Bebauung.

Frage 1: Welche Planungen sind dem Senat hinsichtlich einer Bebauung des südostlichen Elsterwerdaer Platz, zwischen dem Facharztzentrum Polimedica und dem U-Bahnhof Elsterwerdaer Platz bekannt?

Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind in den letzten Jahren keine Planungen des Grundstückseigentümers oder eines potentiellen Vorhabenträgers für den südöstlichen Block des Zentrums am Elsterwerdaer Platz bekannt gemacht worden. Es fanden diesbezüglich auch keine Vorabstimmungen statt.

Frage 2: Welche Rahmenbedingungen setzt der Bebauungsplan für eine mögliche Bebauung?

Der seit Juli 2006 rechtskräftige Bebauungsplan XXI-31b sichert dort ein Baufenster für eine Kerngebietsnutzung – MK 2 – mit einer maximalen überbaubaren Grundfläche von 4.500 m2, einer max. Geschossfläche von 14.500 m2 und einer Gebäudehöhe von mindestens 50,5 m – maximal 55 m ü NHN. Im nördlichen Bereich zum Platz sind im Erdgeschoss Arkaden festgesetzt, analog der nördlichen Bebauung. Weitere textliche Festsetzungen des festgesetzten Bebauungsplanes sind im Internet auf der Homepage des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf unter folgender Adresse einsehbar: berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/…/bebauungsplaene.

Frage 3: Welche Bemühungen seitens der Eigentümer*in das Grundstück zu bebauen sind aus den vergangenen zehn Jahren bekannt?

Im Jahr 2015 wurde ein Vorbescheidsantrag bzgl. eines nicht eigenständig als Bauantrag beantragten Projektentwurfes für ein zweites Ärztehaus gestellt. Dieser sollte vorab prüfen, ob eine Aussicht auf planungsrechtliche Zulässigkeit von zwei Befreiungstatbeständen bzgl. der Gebäudehöhe und zweier Verbindungsgänge zum vorhandenen Ärztehaus besteht. Beide im Vorbescheid gestellten Fragen wurden 2016 positiv beschieden. Die Verlängerung der Gültigkeit des Vorbescheides wurde beantragt und im Juni 2019 ebenfalls positiv beschieden. In den folgenden Jahren fanden keine konkretisierenden Projektvorabstimmungen statt.

Frage 4: Gibt es einen Kontakt mit der Eigentümer*in, um auf eine Bebauung hinzuwirken?

Nein, es gibt keinen Kontakt und auch keine gesetzliche Grundlage, wie z.B. ein Baugebot, um auf eine zügige Bebauung hinzuwirken. Das Entwicklungsrecht für dieses Gebiet, welches eine zügige Umsetzung von Planungszielen rechtlich ermöglichte, wurde von der Senatsverwaltung vor mehr als 10 Jahren aufgehoben.

Frage 5: Wurde dem Eigentümer gemeldet, dass das Grundstück von Rattenbefall betroffen ist und wurde dieser aufgefordert Abhilfe zu schaffen?

Im Rahmen der sehr kurzen zur Verfügung stehenden Zeit konnten (wegen der Pandemie) keine Informationen ermittelt werden.

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