Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Mehr Lärmschutz für die Anwohner*innen Kaulsdorfer Straße

Die Kaulsdorfer Straße braucht mehr Tempo 30! Dieses Anliegen erreicht mich immer wieder von Anwohner*innen. Der Weg dahin: Die Verkehrsbehörde kann insbesondere auf Antrag von Anwohnenden zum Schutz der Bevölkerung straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen anordnen. In einer schalltechnischen Untersuchung dazu wird die Fahrbahnart und deren Zustand berücksichtigt. Bei schlechten Fahrbahnzuständen werden Zuschläge zum Emissionspegel addiert. Dies dürfte für die Kaulsdorf Straße größtenteils zur Geltung kommen.

Die Ursache, also der schlechte Fahrbahnzustand, wird immerhin zwischen Lindenstraße und Falkstätter Straße beseitigt. Hier sind vom Montag, dem 7. Juni, bis Freitag, dem 11. Juni 2021 Straßeninstandsetzungsmaßnahmen auf der Chemnitzer Straße/Kaulsdorfer Straße geplant.

Im Abschnitt der im Bezirk Treptow-Köpenick gelegenen Kaulsdorfer Straße von Egersfelder Allee bis Gehsener Straße WURDE Aufgrund eines Antrags eines bereits im Januar 2021 aus Lärmschutzgründen Tempo 30 ganztags eingeführt. Grundsätzlich ist zu beachten, dass nur unmittelbar betroffene Anwohnende berechtigt sind, für ihre Straße Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen, wie Tempo 30, zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs.1 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu stellen. Diese Anträge sind an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden, für Hauptverkehrsstraßen an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und für Nebennetzstraßen an die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden, zu richten.

Frage 1: Wie bewertet der Senat die Lärmbelastung von Anwohner*innen in der Kaulsdorfer Straße?
Frage 2: Welche Datengrundlage liegen der Bewertung des Senats zu Grunde?

Die Kaulsdorfer Straße ist größtenteils eine örtliche Straßenverbindung der STEP-Netz Kategorie III und verläuft nördlich des S-Bhf. Köpenick im Bezirk Treptow-Köpenick bis nach Kaulsdorf-Süd im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Auf dem längsten Abschnitt der Straße besteht eine tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 9.360 Kfz (Verkehrsstärkenkarte 2014). Der südliche Abschnitt zwischen Mahlsdorfer und Gehsener Straße liegt im Nebennetz und besitzt eine tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 5.940 Kfz. Die Lärmaktionsplanung beruht auf den berechneten Lärmindizes (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN und Nacht-Lärmindex LNight) der Strategischen Lärmkarten. Das Land Berlin hat als Schwellenwerte für die Dringlichkeit von Maßnahmenprüfungen im Lärmaktionsplan Berlin zwei Stufen definiert (LAP Bln. 2008, 2013-2018 und 2019-2023):

  • 1. Stufe: 70 dB(A) für LDEN und 60 dB(A) für LNight
    Bei Überschreitung dieser Werte sollen prioritär und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur
    Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden.
  • 2. Stufe: 65 dB(A) für LDEN und 55 dB(A) für LNight

Diese Werte wurden von der Lärmwirkungsforschung als gesundheitsrelevante Schwellenwerte ermittelt und dienen im Rahmen der Vorsorge als Zielwerte für die Lärmminderungsplanung. Bei den straßennah liegenden Wohnbauten der Kaulsdorfer Straße werden tagsüber straßenseitig Fassadenpegel von >65-70 dB(A) (strategische Lärmkarte Fassadenpegel Gesamtlärm L DEN 2017) und in der Nacht überwiegend >55-60 dB(A) (Fassadenpegel Gesamtlärm L Night 2017) erreicht. Die Pegel nehmen an zurückstehenden Gebäuden mit wachsender Entfernung ab.

Frage 3: Welche Initiativen des Bezirksamtes für mehr Lärmschutz für die Kaulsdorfer Straße sind dem Senat aus den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 bekannt?

Dem Senat sind keine Initiativen des Bezirksamtes für mehr Lärmschutz bekannt.

Frage 4: Welche Möglichkeiten bietet ein schlechter Straßenzustand für eine Anordnung von Tempo 30?

Die Verkehrsbehörde kann insbesondere auf Antrag von Anwohnenden zum Schutz der Bevölkerung straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen anordnen. In einer schalltechnischen Untersuchung dazu wird die Fahrbahnart und deren Zustand berücksichtigt. Bei schlechten Fahrbahnzuständen werden Zuschläge zum Emissionspegel addiert. Unabhängig vom Lärmschutz kann der Straßenbaulastträger nach § 45 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Straßenschäden vorübergehend Tempo 30 zum Schutz der Straße vor weiteren Schäden bis zu einer Sanierung anordnen.

Frage 5: Welche Möglichkeiten bietet eine erhöhte Lärmbelastung durch die Zunahme von Verkehr für eine Anordnung von Tempo 30?

Da der Schalldruckpegel ein logarithmisches Maß ist, gelten spezielle Regeln beim Rechnen mit Pegelwerten. Bei Verdoppelung der Verkehrsmenge einer Straße bei gleichbleibendem Lkw-Anteil erhöht sich der Emissionspegel um 3 dB. Unter dieser Annahme einer Vordoppelung der Verkehrsmenge ließe sich für straßennahe und -zugewandte Fassaden zur Kaulsdorfer Straße auch eine großflächige Überschreitung der 1. Stufe der Gesundheitsgefährdung annehmen. Von solch einer zukünftigen Verkehrszunahme ist nicht
auszugehen. Somit ist mit einer großflächigen Überschreitung der Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung nicht zu rechnen.

Frage 6: Welche Schritte sind in Berlin für Anwohner*innen für einen Antrag auf Tempo 30 aus Gründen der Lärmbelastung nötig (gerne auch den Link zu einer entsprechenden Anleitung für Bürger*innen angeben)?

Grundsätzlich ist zu beachten, dass nur unmittelbar betroffene Anwohnende berechtigt sind, für ihre Straße Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen, wie Tempo 30, zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs.1 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu stellen. Diese Anträge sind an die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden, für Hauptverkehrsstraßen an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und für Nebennetzstraßen an die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden, zu richten.

Frage 7: Sieht der Senat nach aktuellem Kenntnisstand eine Grundlage für eine Anordnung von Tempo 30 in oder in Teilen der Kaulsdorfer Straße?

Aufgrund eines Antrags eines Anwohnenden wurde im Abschnitt der im Bezirk Treptow-Köpenick gelegenen Kaulsdorfer Straße von Egersfelder Allee bis Gehsener Straße im Januar 2021 aus Lärmschutzgründen Tempo 30 ganztags eingeführt. Für den südlichen Abschnitt von der Gehsener Straße bis zur Mahlsdorfer Straße ist keine Berechnung von Lärmindizes durchgeführt worden. Dieser Abschnitt ist als Teil des Nebennetzes abschnittsweise eine Tempo 30 Zone.

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