Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Umbau des Jaques-Offenbach-Platz ist fertig

Der Umbau des Jacques-Offenbach-Platzes ist abgeschlossen. Das erhöht die Verkehrssicherheit am so genannten Mahlsdorfer Kreisel und ist ein gutes Signal für sichere Fußwege in Mahlsdorf. Nach dem Umbau gibt es nun Fußgängerüberwege über alle anbindenden Straßen. Die kleineren Restarbeiten sind auch so gut wie abgeschlossen. Wie der Senat auf eine Anfrage (Drucksache 19/13892) mitteilte, werden noch drei alte Betonmasten der Beleuchtung durch Stahlmasten ersetzt und Lichtmasten für die Beleuchtung der Fußgängerüberwege aufgebaut.

Eine Frage hat mich immer wieder erreicht: Wie sieht es mit sicheren Radwegen aus? Auch hierzu hat der Senat informiert. Demnach ist die Markierung von Radfahrstreifen innerhalb des Kreisverkehrs aufgrund fehlender Flächen keine Option. Ohne die Markierung können Radfahrende dagegen vorzugsweise vor Kraftfahrzeugen fahren. Für den Bau separater baulicher Radwege mit regelkonformen Breiten im Kreis fehlt am Jacques-Offenbach-Platz leider der Raum. Auch gibt es nur im nördlichen Anschluss an den Kreisverkehr bauliche Radwege, Radfahrende in allen anderen Straßen müssen auch weiterhin im Fahrbahnbereich fahren. Mein Fazit: hier ist sicher nicht das letzte Wort gesprochen. Denn neben sicheren Fußwegen braucht Mahlsdorf auch sichere Radwege beispielsweise für Kinder auf dem Weg zur Schule.

Frage 1: Müssen noch Beleuchtungsmasten im Zuge der Umgestaltung des Jacques–Offenbach–Platzes in Berlin–Mahlsdorf errichtet werden?

Es werden noch drei alte Betonmasten der Beleuchtung durch Stahlmasten ersetzt. Weiterhin werden noch acht Lichtmasten für die Beleuchtung der Fußgängerüberwege gestellt.

Frage 2: Wenn 1. ja, wann wird dies erfolgen und wann ist mit einer Fertigstellungder Maßnahme zu rechnen?

Die Leistungen der Straßenbeleuchtung werden voraussichtlich Ende November 2022 ausgeführt.

Frage 3: Warum wurde auf Fahrradwegemarkierung verzichtet?

Der Jacques–Offenbach–Platz ist ein kleiner Kreisverkehr (mit bis zu 15.000 Kfz pro 24 Stunden werktags), bei dem laut offiziellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Radverkehr auf der Straße oder auf eigenen Radwegen (und damit auf Kosten der Gehwege) geführt werden kann. Die Markierung von Radfahrstreifen innerhalb des Kreisverkehrs ist hier aufgrund fehlender Flächen keine Option. Ohne die Markierung können Radfahrende dagegen vorzugsweise vor Kraftfahrzeugen fahren. Für den Bau separater baulicher Radwege mit regelkonformen Breiten im Kreis fehlt am Jacques–Offenbach–Platz ebenfalls der Raum. Auch gibt es nur im nördlichen Anschluss an den Kreisverkehr bauliche Radwege, Radfahrende in allen anderen Straßen müssen auch weiterhin im Fahrbahnbereich fahren.

Frage 4: Werden noch Maßnahmen zur Sicherheit von Radfahrern durchgeführt, wenn nein, warum nicht?

Im Rahmen dieser Umgestaltung, die eindeutig auch zu einer Geschwindigkeitsdämpfung führt, gibt es keine weiteren Maßnahmen (siehe Erläuterungen zu Punkt 3).

Frage 5: Gibt es Überlegungen, die Fläche rund um den Baum in der Mitte des Kreisverkehres noch mit Vegetation zu bepflanzen, wenn ja, welche?

Hierzu antwortet das Bezirksamt: „Überlegungen dazu sind dem Straßen– und Grünflächenamt (SGA) nicht bekannt.“

Frage 6: Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Umgestaltung?

Die geplanten Baukosten von 500.000,00 Euro werden voraussichtlich leicht überschritten (Größenordnung 5 – 10 %). Die endgültige Abrechnung steht noch aus, so dass derzeit keine abschließende Zahl genannt werden kann.

Frage 7: Wurden die Fahrbahnen bewusst verengt und die Fußwege absichtlich verbreitert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

Die Maßnahme diente vorrangig der Schaffung von Querungshilfen für zu Fuß Gehende. Zu diesem Zweck wurde auch die Fahrbahngestaltung entsprechend der Gestaltungsgrundsätze für Kreisverkehre angepasst und die damit verbundene Geschwindigkeitsdämpfung erreicht. Die erforderlichen Fahrkurven für Lkw und Linienbusse wurden bei der Ausbildung der Fahrbahnen berücksichtigt.

Frage 8: Wo soll eine mögliche Straßenbahntrasse – bei einer möglichen Verlängerung der Straßenbahnlinie – nach der Umgestaltung des Jacques–Offenbach–Platzes entlang verlaufen?
Frage 9: Muss hierzu wieder der Platz umgestaltet werden?

Die Verlängerung der Straßenbahnstrecke über den Bahnhof Mahlsdorf hinaus bis zum Anschluss an die Riesaer Straße ist eine langfristige Planung gemäß Nahverkehrsplan des Landes Berlin. Erst im Rahmen der weiteren Planungsphasen werden sich Aussagen zur Trassenwahl und
möglichen Anpassungsbedarfen am Jacques–Offenbach–Platz konkretisieren lassen.

Frage 10: Sind in den angrenzenden Straßen schon die Halte– und Parkverbotsschilder abtransportiert worden?

Die Halte– und Parkverbotsschilder wurden zur Verkehrsfreigabe am 31.10.2022 abtransportiert.

Frage 11: Ist der Senatsverwaltung, der BVG oder dem Bezirk bekannt, dass im Briesener Weg – zwischen Wodanstraße und Giesestraße – die Fahrbahn durch den intensiven Busverkehr beschädigt worden ist?
Frage 12: Sind Ausbesserungsmaßnahmen des betroffenen Straßenabschnittes geplant, wenn ja, wann werden diese durchgeführt?

Der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher– und Klimaschutz wurden Schäden an Straßenbäumen angezeigt. Die Behandlung der Schäden durch eine von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher– und Klimaschutz in Abstimmung mit dem Bezirk beauftragte Fachfirma ist abgeschlossen. Hierzu antwortet auch das Bezirksamt: „Das SGA prüft aktuell den Zustand des Briesener Weges und wird bei Notwendigkeit Sanierungsmaßnahmen an der Straße durchführen.“

Frage 13: Hat die Polizei in dem besagten Teilabschnitt stationäre oder mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, wenn ja, wann?

Im Jahr 2022 hat die Polizei Berlin im Briesener Weg im Teilabschnitt zwischen Wodanstraße und Giesestraße am 30. Mai, 22. Juni und 1. September Geschwindigkeitskontrollen mit Handlasermessgeräten durchgeführt.

Frage 14: Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden bei den Kontrollen erfasst?

Insgesamt wurden 45 Überschreitungen registriert.

Frage 15: Was war die höchste gemessene Geschwindigkeit während der Kontrollen?

Der gemessene Höchstwert betrug 44 km/h bei maximal erlaubten 10 km/h

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