Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Netzpolitik & Digitalisierung Senat 

Neustart nach Führungswechsel im ITDZ – wie kann es weitergehen?

Das ITDZ braucht einen neuen Vorstand. Die Kündigung des bisherigen Vorstands hatte im März für Gesprächsstoff gesorgt. Zum Zeitplan der Neubesetzung habe ich den Senat befragt (Drucksache 19/15169). Aus der Antwort geht hervor, dass die Konzeptionierung aller Voraussicht nach im Sommer abgeschlossen sein wird und es dann erst eine Umsetzungsplanung gibt. Nach besonders viel Elan für eine schnelle Digitalisierung klingt das nicht. Dabei ist das Thema zu wichtig, um auf die lange Bank geschoben zu werden. Die anstehenden Entscheidungen über die Finanzierung und Führungsstruktur des ITDZ müssen in meinen Augen zeitnah getroffen werden. Seit Sommer 2022 liegt eine Diskussions- und Entscheidungsgrundlage vor.

Trotz des vielfältigen Engagements der Koalition ist das Umsteuern bei der Digitalisierung der Berliner Verwaltung noch nicht gelungen. Die Umsetzung von OneIT@Berlin, die flächendeckende Einführung der E-Akte und die Umsetzung des OZG durch medienbruchfreie digitale Fachverfahren verdienen die bestmögliche strukturelle und personelle Aufstellung.

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich dafür ein, die Aufgabe des CDO von anderen Aufgaben wie dem Amtschef der Innenverwaltung zu trennen. Auch die sollte der Vorsitz des Verwaltungsrates (die unternehmerische Leitung des ITDZ) von der Aufgabe der IKT-Steuerung (Bestellt die Leistungen für das Land beim ITDZ) wie im Gutachten zur Evaluation des E-Government-Gesetzes von verschiedenen Personen wahrgenommen werden.

1. Welche Schritte hat der Senat unternommen, um die Leistungsfähigkeit des ITDZ nach der Bekanntgabe des Vorstandswechsels zu erhalten und für die kommenden Jahre sicherzustellen?

Der Vorstand des ITDZ Berlin, Herr Marc Böttcher, hat sein Beschäftigungsverhältnis zum 30.09.2023 beendet. Die Leistungsfähigkeit des ITDZ ist hierdurch weder aktuell noch für die kommenden Jahre beeinträchtigt. Um die Stabilität und Leistungsfähigkeit des ITDZ Berlin zu gewährleisten, wird angestrebt, die Vorstandsposition zeitnah und lückenlos mithilfe eines externen Dienstleisters nachzubesetzen. Bis dahin wird die Leitung des ITDZ Berlin durch den Vorstand und die stellvertretende Vorständin Frau Anne Lolas sichergestellt. Es besteht zudem bei zwei Abteilungsleitungen eine Prokura, so dass die Handlungsfähigkeit des ITDZ Berlin auch in Vertretungsfällen gewährleistet ist. Perspektivisch ist eine Erweiterung der Führungsebene auf bis zu drei Vorstände geplant. Hierzu ist die Änderung des § 3 Abs. 3 des ITDZ AöRGE erforderlich.

2. Wie ist der bestenfalls aktuelle Zeitplan, die seit Herbst 2022 angestrebte Neuaufstellung der Führungsebene umzusetzen?

Im Herbst 2022 wurde das Projekt Weiterentwicklung des ITDZ Berlin von der SenInnDS initiiert, um den regierungspolitischen Auftrag des strukturellen Umbaus des ITDZ umzusetzen. Zur Unterstützung dieses Auftrages wurde im Januar 2023 die KPMG beauftragt, ein Geschäftsverteilungskonzept für das ITDZ Berlin zu entwickeln. Die Konzeptionierung wird aller Voraussicht nach im Sommer abgeschlossen sein und mit einer Umsetzungsplanung versehen. Neben der angestrebten Gesetzesänderung werden mit
dem Konzept die Grundlagen für eine Neuaufstellung der Führungsebene des ITDZ Berlin geschaffen.

3.Wie viele Mitarbeiter*innen haben das ITDZ im Jahr 2022 verlassen und wie viele Mitarbeiter*innen haben neu eine Tätigkeit aufgenommen?

In 2022 haben 103 Mitarbeiter*innen (davon 18 Rentner*innen) das ITDZ Berlin verlassen und 169 Mitarbeiter*innen neu eine Tätigkeit aufgenommen.

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