Stefan Ziller

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Wohnberechtigungsschein (WBS) ab Herbst als Online-Antrag

Im Februar 2023 berichtet der Senat dass der Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein (WBS) im März fertig sein. Ich habe im Juli nochmal nachgefragt, da der Online-Antrag immer noch nicht bereit steht.

Zur Verzögerung führte demnach das neue Wohngeld-Plus-Gesetz vom 01. Januar 2023. Das Wohngeld sollte direkt zum Start im Januar online beantragt werden. Eine Priorisierung zulasten des WBS hat dies aber erst möglich gemacht. Zum aktuellen Stand:

  • Das Fachverfahren für den WBS ist seit Ende März im Testbetrieb. Hier wird der vollständige Prozess getestet, von der Antragstellung bis zur Bearbeitung im Amt. Je nach Ergebnis müssen hier Korrekturen vorgenommen werden.
  • Hauptpersonalrat und die Hauptschwerbehindertenvertretung werden parallel zum Testbetrieb beteiligt.
  • Sobald der Testbetrieb abgeschlossen ist, erfolgt die Anbindung an Berlin.de und den Basisdienst digitaler Antrag.

Nun soll alles noch im Sommer 2023 abgeschlossen sein. Also steht spätestens Ende September der digitale Wohnberechtigungsschein (WBS) als Online-Antrag zur Verfügung

Wie in der letzten Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz besprochen, beantworte ich Ihre Anfrage aus der Sitzung vom 12. Juni 2023 zum Online-Antrag für den Wohnberechtigungsschein gerne wie folgt:

Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz, das am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, wurden bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gestufte Umsetzungsarbeiten in den Monaten Januar bis März notwendig. Aufgrund der Priorisierung dieser Umsetzungsarbeiten kam es bei den Arbeiten an den anderen Fachverfahren des Wohnungswesens, so auch bei den Entwicklungsarbeiten am modernisierten WBS- Fachverfahren, zu Verzögerungen. Die eigentlichen Arbeiten an den digitalen Antragsassistenten für den WBS-Antrag und dem Antrag auf eine Einkommensbescheinigung sind weitestgehend abgeschlossen und bedürfen noch der abschließenden Abnahme.

Ende März erfolgte für das modernisierte WBS-Fachverfahren die Erweiterung um die Funktionalität zur Übernahme der Online-Anträge in das WBS-Fachverfahren und die Bereitstellung zum Testen. Es erfolgen nun die durchgängigen Tests – von der Antragstellung im Antragsassistenten, der Weiterleitung an das WBS-Fachverfahren bis hin zur Übernahme der Antragsdaten in das WBS-Fachverfahren. Abhängig von den Testergebnissen müssen gegebenenfalls erforderliche Ergänzungen und Korrekturen im WBS-Fachverfahren vorgenommen werden Aufgrund der Anpassungen im WBS-Fachverfahren müssen der Hauptpersonalrat und die Hauptschwerbehindertenvertretung beteiligt werden, was parallel zu den Testarbeiten geschieht. Nach erfolgreichem Testabschluss sowie Beteiligung der Beschäftigten-vertretungen erfolgt in enger in Abstimmung mit der Zentralredaktion Service-Portal und der Geschäftsstelle Basisdienst Digitaler Antrag die Produktivsetzung. Diese soll nach aktuellem Stand parallel in allen Bezirken noch im Sommer 2023 erfolgen.

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