Tempo 30 für die Myslowitzer Straße in Kaulsdorf
Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf, im Interesse der Anwohnenden Tempo 30 für die Myslowitzer Straße und Umgebung anzuordnen. Die belastenden und gefährlichen Zustände im Umfeld des Krankenhauses bspw. durch das Bauvorhaben Münsterberger Weg, aber auch die Eröffnung des Pflegewohnheims „Vivantes Hauptstadtpflege Haus Kaulsdorf“ durch das unverantwortliche Verhindern von Tempo 30 durch den Berliner Senat müssen sich ändern.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vor Krankenhäusern dient in erster Linie der Sicherheit von Patienten, Besuchern und Mitarbeitern. Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit wird das Risiko von Unfällen und Verletzungen verringert. Zudem ermöglicht es Rettungsfahrzeugen, schnell und ungehindert zu den Krankenhäusern zu gelangen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist also eine Maßnahme, um die Sicherheit und Effizienz im Bereich von Krankenhäusern zu gewährleisten.
Eine aktuelle Antwort des Senat zeigt leider erneut, dass der Senat kein Interesse an mehr Verkehrssicherheit in Kaulsdorf hat (Drucksache 19/17211). Demnach hat “eine Überprüfung der Örtlichkeit in 2019 zudem weiterhin kein zwingendes Erfordernis für ergänzende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung ergeben”. Dazu erklärt der Senat: “Die Eröffnung des Pflegewohnheims „Vivantes Hauptstadtpflege Haus Kaulsdorf“ und der Betrieb des Pflegewohnheims haben aus Sicht des Senats keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in der Myslowitzer Straße”.
Dabei sind die rechtlichen Grundlagen vorhanden. Demnach beherbergen Schulen und Kindertagesstätten, Kindergärten, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime besonders schutzbedürftige Menschen. Im unmittelbaren Bereich solcher Orte kann auch auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 angeordnet werden. Ich fordere den Senat auf dies für die Myslowitzer Straße zu tun. Sogar das Bezirksamt sieht Handlungsbedarf. Demnach sollen Lösungen in einem größeren Raum um den Münsterberger Weg gefunden werden. In diesem Zusammenhang sollen Gespräche mit den Anliegern und dem Bauherrn geführt werden, um die Bedarfe für den Parkverkehr, als auch den fließenden Verkehr zu ermitteln.
Anfrage im Abgeordnetenhaus: Tempo 30 für die Myslowitzer Straße (Drucksache 19/17211)
Frage 1: Wie bewertet der Senat die Verkehrssicherheit in der Myslowitzer Straße in Kaulsdorf?
Frage 2: Welche Unfälle und Vorfälle im Zusammenhang mit einer Gefährdung der Verkehrssicherheit sind dem Senat bekannt (bitte für die Jahre 2020 bis 2023 angeben)?Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Die Myslowitzer Straße hat einen geradlinigen und übersichtlichen Verlauf. Die Verkehrsunfalllage ist unauffällig. Die Anzahl der vom 1. Januar 2020 bis zum 31. August 2023 in der Myslowitzer Straße polizeilich registrierten Verkehrsunfälle (VU) ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
61 Prozent der in der Myslowitzer Straße polizeilich registrierten VU wurden in unmittelbarer Nähe zum dortigen Klinikgelände des „Vivantes Klinikum Kaulsdorf“ festgestellt. Es handelte sich hierbei ausschließlich um „sonstige Sachschadenunfälle“ im Zusammenhang mit Park- und Rangiervorgängen.
Weiterhin wurden im genannten Zeitraum in der Myslowitzer Straße zwei Personen angetroffen, die ein Fahrzeug im Zustand der relativen beziehungsweise absoluten Fahrunsicherheit im Straßenverkehr führten, was die Einleitung eines Strafverfahrens nach § 316 StGB nach sich zog. Weitere Straftaten, die im Zusammenhang mit einer Gefährdung der Verkehrssicherheit stehen, wurden für den betreffenden Zeitraum nicht festgestellt.
Frage 3: Wurden nach der 2017 erfolgen Prüfung eines „Fußgängerüberweg und Geschwindigkeitsbegrenzung an der Einmündung der Planitzstraße in die Myslowitzer Straße“ auf Initiative der BVV Marzahn-Hellersdorf nochmal die Gegebenheiten geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis. Wenn nein, warum nicht?
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der genannten Örtlichkeit kommt im Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße aus Sicherheitsgründen nicht in Betracht. Eine Überprüfung der Örtlichkeit in 2019 hat zudem weiterhin kein zwingendes Erfordernis für ergänzende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung ergeben.
Frage 4: Wie bewertet der Senat die Verkehrssicherheit angesichts der Nachverdichtung und des damit wachsenden Verkehrs auf der Myslowitzer Straße in Verbindung mit den neuen Pflegewohnheim und weitere Menschen, für die eine hohe Verkehrssicherheit lebenswichtig ist?
Die Eröffnung des Pflegewohnheims „Vivantes Hauptstadtpflege Haus Kaulsdorf“ und der Betrieb des Pflegewohnheims haben aus Sicht des Senats keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in der Myslowitzer Straße.
Frage 5: Was muss geschehen oder welche Voraussetzungen müssten erfüllt werden, damit in der Myslowitzer Straße auf der gesamten Länge Tempo 30 eingeführt werden kann?
Für Beschränkungen des fließenden Verkehrs müssen die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung vorliegen.
Anfrage in der BVV: Zur Umsetzung des Nachbarschaftsdialogs zum Bauprojekt Münsterberger Weg (Drs.-Nr.: 1503/IX)
Frage 1: Wann wird der mit der Drs. 0537/IX beschlossene Nachbarschaftsdialog für das Wohngebiet rund um den Münsterberger Weg umgesetzt?
Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen, die in der Drs. 0537/IX vorgeschlagen wurden, wurden vom Bezirksamt bereits geprüft?Es handelt sich um eine stadtplanerische Maßnahme, wobei ein Verkehrskonzept erstellt werden soll, welches Lösungen in einem größeren Raum um den Münsterberger Weg bringen soll. In diesem Zusammenhang sollen Gespräche mit den Anliegern und dem Bauherrn geführt werden, um die Bedarfe für den Parkverkehr, als auch den fließenden Verkehr zu ermitteln. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) unterstützt fachlich und wird die abgestimmten Maßnahmen auch durchführen. Eine Anwohnerversammlung wird in Folge durchgeführt.