Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung 

Wie steht es um die Bauvorhaben am Güterbahnhof Kaulsdorf?

Da ich immer wieder nach dem Sachstand in Sachen Bebauung am ehemaligen Güterbahnhof Kaulsdorf gefragt werde, habe ich beim Senat nachgefragt (Drucksache 19/15216).

Auf dem ehemaligen Güterbahnhof Kaulsdorf ist u. a. der Neubau einer Tiefgarage und eines Boardinghouses für eine kurzfristige gewerbliche Zimmervermietung sowie die Errichtung unterirdischer Wasserspeicher vorgesehen. Die entsprechende Baugenehmigung wurde am 29.01.2021 erteilt und befindet sich aktuell im Widerspruchsverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Zu dieser Baugenehmigung ist am 05.12.2022 ein Verlängerungsantrag eingegangen, der noch nicht beschieden ist. Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Kaulsdorf ist zusätzlich der Neubau von zwei Geschäftsgebäuden mit Lebensmittelmarkt, Einzelhandel, Gewerbe und medizinischer Einrichtung beabsichtigt. Dieses Vorhaben ist jedoch nicht Bestandteil der vorgenannten Baugenehmigung und muss gesondert beantragt werden.

Damit ist weiter unklar, wann am ehemaligen Güterbahnhof was genau gebaut wird. Anliegen bleibt, dass sich der Bau am historisch gewachsenen Stadtbild orientiert und angemessen neuer Wohnraum geschaffen wird. Die Bürgerinitiative Güterbahnhof Berlin-Kaulsdorf hat dazu in der Vergangenheit umfassende Vorschläge gemacht.

Frage 1: Welche Planungsschritte zur Realisierung eines zusätzlichen Südostzugangs am S-Bahnhof Kaulsdorf sind seit Bestellung bei der DB Station & Service AG mit Schreiben vom 5.10.2018 durch wen erfolgt (bitte um Update zu Drucksache 18/27872)?

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Nach der Bestellung des zusätzlichen Zuganges durch den Senat wurde mit der Erstellung der Projektkonfiguration begonnen. Aktuell laufen die Absprachen mit allen Beteiligten. Die Erstellung der Aufgabenstellung erfolgt vsl. bis zum 2. Quartal 2023. Nach Abschluss der Aufgabenstellung sowie der Finanzierung kann die Vorplanung des Projektes beginnen.“

Frage 2: Welchen Stand hat die Finanzierungsvereinbarung zwischen DB und dem Land Berlin?

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Das Projekt ist Bestandteil der Rahmenvereinbarung Berlin. Die Erstellung der Finanzierungsvereinbarung wird vsl. im 3. Quartal 2023 erfolgen.“

Der Senat teilt hierzu ergänzend Folgendes mit: Der zusätzliche barrierefreie Zugang zum S-Bahnhof Kaulsdorf ist eine wichtige Maßnahme des Landes Berlin. Gemäß Drucksache 18/27872 sollte die Finanzierungsvereinbarung bereits im 4. Quartal 2021 geschlossen werden. Aufgrund der vorgenannten Grunde und der zu dieser Zeit geltenden Haushaltssperre wurde die Finanzierungsvereinbarung noch nicht gezeichnet.

Frage 3: Wie lautet der konkrete Zeitplan zur Abfolge der Leistungsphasen zur Realisierung des Vorhabens?
Frage 4: Wann ist frühestens mit der Realisierung des Vorhabens zu rechnen?

Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Ein Zeitplan für die Abfolge der Leistungsphasen kann zum jetzigen frühen Projektstadium noch nicht valide übermittelt werden. Nach jetzigem Maßstab kann vsl. frühestens sieben Jahre nach Abschluss der Finanzierungsvereinbarung mit dem Baubeginn gerechnet werden.“

Frage 5: Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Bebauung des Güterbahnhofs Kaulsdorf?
Frage 6: Welche Bebauung ist an dem Standort des ehemaligen Güterbahnhofs Kaulsdorf vorgesehen?
Frage 7: Gibt es eine aktuelle Baugenehmigung und bis wann ist diese gültig?
Frage 8: Was sieht die aktuelle Baugenehmigung vor?

Die Fragen 5 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Auf dem ehemaligen Güterbahnhof Kaulsdorf ist u. a. der Neubau einer Tiefgarage und eines Boardinghouses für eine kurzfristige gewerbliche Zimmervermietung sowie die Errichtung unterirdischer Wasserspeicher vorgesehen. Die entsprechende Baugenehmigung wurde am 29.01.2021 erteilt und befindet sich aktuell im Widerspruchsverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Zu dieser Baugenehmigung ist am 05.12.2022 ein Verlängerungsantrag eingegangen, der noch nicht beschieden ist. Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Kaulsdorf ist zusätzlich der Neubau von zwei Geschäftsgebäuden mit Lebensmittelmarkt, Einzelhandel, Gewerbe und medizinischer Einrichtung beabsichtigt. Dieses Vorhaben ist jedoch nicht Bestandteil der vorgenannten Baugenehmigung und muss gesondert beantragt werden.

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