Glasfaserausbau und “Graue Flecken in Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf
Ein leistungsstarker Internetanschluss ist heutzutage eine wichtige Voraussetzung für vieles, bspw. für das Homeoffice. Im Siedlungsgebiet gibt es noch Bereiche, in denen die Leitungsanbieter noch keine adäquate Leistung anbieten. Ende 2021 hatte mir der Senat mitgeteilt, dass es eine Grundsatzentscheidung zum Thema Partizipation des Landes Berlin am “Graue Flecken Förderprogramm des Bundes” im Jahr 2022 geben soll. Ich habe nun nachgefragt, wie es um den Breitband/Glasfaserausbau in Marzahn-Hellersdorf steht (Drucksache 19/15217).
Aus der Antwort geht hervor, dass noch nicht viel passiert ist. Die Ausgestaltung der neue Gigabitrichtlinie hat sich erst Anfang 2023 in engem Austausch zwischen Bund und Ländern konkretisiert. Die Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 ist Anfang April veröffentlicht worden. In einem ersten Schritt sind zunächst die Förderberechtigten – unterversorgt im Sinne der Richtlinie – zu identifizieren. Eine neue definierte Voraussetzung der Gigabitrichtlinie ist gerade ein solcher Austausch, der in Form eines Branchendialoges einem Markterkundungsverfahren vorgeschaltet sein muss.
Zum Thema Glasfaser hat mir der Senat (erwartungegemäß) mitgeteilt, dass eine Aussage zu einzelnen konkreten Bereichen in den genannten Ortsteilen (OT) dem Senat nicht möglich ist. Im Rahmen des regelmäßigen Austauschs mit den Strategiepartnern des Landes Berlin zur Umsetzung der Gigabit-Strategie ist auch für 2023 in den genannten OT ein Ausbau angekündigt worden. Hier liegt der Ball also bei den Leitungsanbieter.
1. Welche Bereiche in Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf sollen 2023 mit Glasfaserleitungen erschlossen werden?
Eine Aussage zu einzelnen konkreten Bereichen in den genannten Ortsteilen (OT) ist dem Senat nicht möglich. Im Rahmen des regelmäßigen Austauschs mit den Strategiepartnern des Landes Berlin zur Umsetzung der Gigabit-Strategie ist auch für 2023
in den genannten OT ein Ausbau angekündigt worden.2. Welche Maßnahmen in Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf sollen 2023 ergriffen werden, um den Mobilfunkstandard 5G weiter auszubauen bzw. bestehende Funklöcher zu stopfen?
Die etablierten Mobilfunknetzbetreiber treiben den 5G-Mobilfunkausbau voran und haben die Umsetzung der Ziele der Gigabit-Strategie des Landes Berlin zugesagt. Die 5GMobilfunkversorgung deckt bis 2025 alle Haushalte, Gewerbegebiete und oberirdischen Verkehrswege ab. Die aktuell erreichte LTE- und 5G-Mobilfunkversorgung ist in der Mobilfunk-Monitoring-Karte der Bundesnetzagentur betreiber- und technologiescharf dargestellt (https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/MobilfunkMonitoring/start.html /Stand: Januar 2023). In moderatem Umfang werden zusätzliche Mobilfunkstandorte Standorte für Kapazitätserhöhung und Verbesserung der LTE-Mobilfunkversorgung neu errichtet. Für die 5G-Mobilfunkversorgung werden die Mobilfunkstandorte technisch entsprechend auf- oder ausgerüstet.
Nach allen uns vorliegenden Informationen sind alle etablierten Mobilfunknetzbetreiber hier eigeninitiativ stark engagiert. Aus zahlreichen uns bekannten Fällen geht hervor, dass der überwiegende Teil der zu verzeichnenden Problemfälle der Mobilfunkversorgung auf mangelnde Vermietbereitschaft oder genehmigungsrechtliche Probleme (Baurecht, Denkmalschutzrecht) zurückzuführen ist. Es ist gegenwärtig zu beobachten, dass Mobilfunkstandorte aus verschiedenen Gründen abgebaut werden müssen. Dies trifft bei Abriss und Neubau von Gebäuden zu oder generell bei der Kündigung von Mietverträgen bzw. der Verweigerung der Verlängerung von auslaufenden Mietverträgen. Dabei ist davon auszugehen, dass in den meisten Fällen Vermieter, speziell auch von öffentlichen Liegenschaften, die Konfrontation mit Mobilfunkkritikern vermeiden wollen. Da in einigen Fällen keine Ersatzstandorte gefunden wurden bzw. werden, ist eine Verschlechterung der Mobilfunkversorgung die Folge. Da die Ursachen dafür nicht den Mobilfunknetzbetreibern zuzurechnen sind, kann auch eine an diese gerichtete Forderung nach Besserung keinen Erfolg erzielen.
Der Senat versucht in konkreten Fällen durch Vermittlung und Aufklärung die Vermietbereitschaft zu erhöhen. Darüber hinaus hat der Senat eigene 5G/LTE-Mobilfunkmessungen von unabhängigen Experten durchführen lassen und stellt deren Ergebnisse und eine umfangreiche Handreichung zum Immissionsschutz öffentlich zur Verfügung. Der nachdrücklich artikulierte Wunsch der Öffentlichkeit nach verbesserter Mobilfunkversorgung und die Vermietbereitschaft stehen sich immer öfter in einem „Not in my backyard“-Konflikt gegenüber.
3. Wann wurden oder werden die Schulen der jeweiligen o.g. Stadtteile an das Glasfasernetz angeschlossen? (Bitte jede Schule einzeln auflisten.)
Der Anschluss erfolgt über einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis September 2025. Spätestens zu diesem Zeitpunkt werden alle allgemeinbildenden öffentlichen Schulen Berlins einen Glasfaseranschluss erhalten haben. Die aktuelle Planung sieht einen
schnelleren Ausbau vor, der Fortschritt ist jedoch auch von verschiedenen externen Faktoren abhängig. Daher ist auch keine verbindliche Planung mit Terminnennung auf Ebene einzelner Schulen weit im Voraus möglich. Die Projektbeteiligten werden über die jeweils folgenden Schritte sowie die betroffenen Standorte rechtzeitig informiert.4. Wurden bereits Aufträge zum Glasfaserausbau dieser Schulen erteilt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) hatte das ITDienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) damit beauftragt, einen entsprechenden Rahmenvertrag auszuschreiben, der Zuschlag für alle regionalen Lose erfolgte im September 2021 an 1&1 Versatel. Bezogen auf die Berliner Schulen wurden über den genannten Rahmenvertrag bereits 656 Standorte beauftragt. Dies erfolgte im April 2022 mit kleineren Nachmeldungen im Juni 2022. Auf die Region Marzahn-Hellersdorf entfallen dabei 47 Standorte. Basis für die Beauftragung waren Bedarfsmeldungen der regionalen Schulträger, die vollständig in Beauftragungen überführt wurden. An nahezu allen Standorten haben im Jahr 2022 bereits Begehungen stattgefunden. Über ein Pilotprojekt mit der Telekom wurden weitere Standorte schon vorab angeschlossen, auf Marzahn-Hellersdorf entfallen hier fünf Schulstandorte.
5. Wie weit sind die Überlegungen, das Graue Flecken Förderprogramm des Bundes zu nutzen, um in Mahlsdorf, Kaulsdorf oder Biesdorf zur Breitband-Erschließung von bisher unversorgten Gebieten beizutragen?
Die Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 ist Anfang April veröffentlicht worden. In einem ersten Schritt sind zunächst die Förderberechtigten – unterversorgt im Sinne der Richtlinie – zu identifizieren. Dies erfolgt zum einen im Rahmen eines engen Austauschs mit den Strategiepartnern des Landes Berlin sowie unter Heranziehung des Förderportals des Bundes. Eine neue definierte Voraussetzung der Gigabitrichtlinie ist gerade ein solcher Austausch, der in Form eines Branchendialoges einem Markterkundungsverfahren vorgeschaltet sein muss. Dies ermöglich die Identifikation von Gebieten für ein Markterkundungsverfahren. Inwieweit dies die genannten Ortsteile betrifft, ist noch nicht zu bestimmen. Aufgrund der Ausbauankündigungen der Strategiepartner – siehe Antwort zu Frage 1 – ist eine dezidierte Betrachtung notwendig.
6. Erfolgte entsprechend der aktuell gültigen Richtlinie mittlerweile ein Markt-Erkundungs-Verfahren (MEV) mit dem Bedarf und Förderfähigkeit identifiziert werden konnten (siehe Antwort auf Frage 2 in Drucksache 19/10349)?
Nein, unter der vormals gültigen Gigabitrichtlinie des Bundes erfolgt kein Markterkundungsverfahren. Die Ausgestaltung der neue Gigabitrichtlinie hat sich erst Anfang 2023 in engem Austausch zwischen Bund und Ländern konkretisiert. Die Möglichkeit einer Übertragbarkeit der Ergebnisse eines MEV aus der nunmehr nicht mehr gültigen Richtlinie in die neue – seit Anfang April 2023 gültigen – Richtlinie war nicht absehbar. Hintergrund sind vor allem die deutlichen Änderungen im Förderregime und entsprechend neue Voraussetzungen wie Branchendialog und Nutzung der Potentialanalyse.