Bebauung des ehemaligen Güterbahnhofs Kaulsdorf
In Sachen Bebauung am ehemaligen Güterbahnhof Kaulsdorf ist die Debatte ruhiger geworden. Eine Lösung für den Konflikt gibt es aber bisher nicht. Der Investor hat weiter die Möglichkeit im Rahmen des bestehenden B-Planes Änderungen am Vorhaben vorzunehmen. Gut wäre sich beim Bau am historisch gewachsenen Stadtbild zu orientieren und mehr neuen Wohnraum zu schaffen, als bisher geplant. Die Bürgerinitiative Güterbahnhof Berlin-Kaulsdorf hat umfassende Vorschläge dazu gemacht.
In einer Antwort des Senats auf die schriftliche Anfrage Nr. 19/10249 heißt es zum Sachstand: Die aktuelle Baugenehmigung wurde am 29.01.2021 beschieden. Sie erlischt frühstens nach 2 Jahren nach Erteilung. Damit bleibt die Unsicherheit über das Vorhaben auch für das Jahr 2022 bestehen.
Auf dem Grundstück Wilhelmsmühlenweg 3 wurde ein Bauantrag zur Errichtung eines Vorhabens entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanverfahrens 10-20 beantragt und nach Prüfung im Januar 2021 die Baugenehmigung erteilt. [..] Beantragt wurde der Neubau von zwei Beschäftsgebäuden mit Lebensmittelmarkt, Einzelhandel, Gewerbe, medizinischen Einrichtungen, Tiefgarage sowie eines Boardinghouses mit 35 Betten. [..] Die aktuelle Baugenehmigung wurde am 29.01.2021 beschieden. Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde oder das Bauvorhaben nach Ablauf von sechs Jahren nach ihrer Erteilung nicht fertig gestellt worden ist. Die Frist kann bezüglich des Ausführungsbeginns auf Antrag drei Mal, jeweils bis zu einem Jahr, verlängert werden.