Stefan Ziller

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Blumberger-Damm-Brücke – barrierefrei zum Wuhlegartenweg?

Die Südliche Blumberger Damm Brücke überführt im Zuge des Blumberger Damms die Gleisanlagen der Deutsche Bahn AG mit zwei S-Bahngleisen und einem Fernbahngleis. Parallel zu den Gleisanlagen verläuft nördlich der Wuhlgartenweg als Geh- und Radweg, welcher ebenfalls von der Südlichen Blumberger Damm Brücke überspannt wird. Daneben hat das Brückenbauwerk auch eine wesentliche Bedeutung für die örtliche Infrastruktur und für die Erreichbarkeit der unmittelbar angrenzenden medizinischen Versorgungszentren (Unfallkrankenhaus Berlin (UKB), Augenklinik sowie Geriatrischen Klinik). Die 1987 in Fertigteilbauweise hergestellte Brücke weist erhebliche Schäden an der Tragkonstruktion auf und wird aktuell erneuert.

Dabei hat mich die Frage erreicht, warum keine barrierefreie Rampe zur Erreichung des Wuhlegartenwegs errichtet wird. Der Senat schreibt mir auf eine Anfrage dazu: “Insbesondere die Einhaltung der bestehenden planrechtlichen Zwangspunkte ermöglichen keine zusätzliche barrierefreie Rampe zum Wuhlgartenweg, auch nicht im Rahmen der laufenden Baumaßnahmen zum Ersatzneubau” (Drucksache 19/17897). Es bleibt damit auch zukünftig nur die lange Umfahrung über die Altentreptower Straße.

Frage 1: Warum wird keine barrierefreie Rampe zur Erreichung des Wuhlegartenwegs errichtet, sondern nur die lange Umleitung über die Altentreptower Straße vorgesehen?
Frage 2: Lässt sich eine derartige Rampe technisch noch realisieren?

Die Planungen zum Ersatzneubau der südlichen Blumberger Damm Brücke stellen das Ergebnis eines mehrphasigen Prüf- und Genehmigungsprozesses dar. Insbesondere die Einhaltung der bestehenden planrechtlichen Zwangspunkte ermöglichen keine zusätzliche barrierefreie Rampe zum Wuhlgartenweg, auch nicht im Rahmen der laufenden Baumaßnahmen zum Ersatzneubau. Auch im Vergleich zu anderen Brückenstandorten stellt die bestehende Anbindung über die Altentreptower Straße keine lange Umleitung dar.

Frage 3: Welche Kosten würden dafür veranschlagt?

Auf Grundlage der vorliegenden Angaben kann keine belastbare Kostenveranschlagung vorgenommen werden.

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