Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Baumschutz Senat Stadtentwicklung Umwelt und Naturschutz 

Baumschäden durch Streusalz – keine berlinweite Erfassung – Pressemitteilung und Briefe an Baumärkte als Lösung?

Hier mal Auszüge aus der Antwort des Senates auf meine kleine Anfrage. Finde das nicht so richtig vertrauenerweckend. Schäden werden nicht erfasst. Eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung ist sicher nicht die effektivste Möglichkeit, auf die Problematik aufmerksam zu machen. Und ein Pflichthinweis in Baumärkten halte ich für notwendig. Hier sollte der Senat besser VOR dem Winter das Gespräch suchen, als im Winter kaum wirksame Briefe zu schreiben.

Frage 1.: Wie viele Straßenbäume wurden 2009 aufgrund von Salzschäden gefällt, und wie hat sich diese Anzahl in den letzten Jahren entwickelt?

Antwort zu 1.: Die Pflege und Unterhaltung der Straßenbäume in Berlin liegt in der Zuständigkeit der Grünflächenämter der Bezirke. Statistische Erhebungen auf gesamtstädtischer Ebene über die Anzahl der durch die Bezirksämter veranlassten Fällungen auf Grund von Salzschäden werden nicht durchgeführt. In den Baumkatastern der Bezirke wird der Fällgrund nicht näher hinsichtlich der Ursache spezifiziert.

Frage 8.: Wie wird das im Berliner Naturschutzgesetz verankerte Streusalzverbot durchgesetzt, welche Behörde ist damit beauftragt und wie werden die Bezirksverwaltungen ausgestattet um diese Aufgabe zu erfüllen?

Antwort zu 8.: Gemäß § 29 Absatz 1 Ziffer 7 Berliner Naturschutzgesetz ist es verboten, Streusalze und andere Auftaumittel auf Grundstücken zu verwenden. Da nichts anderes bestimmt ist, sind für den Vollzug dieses Verbotes die Unteren Naturschutzbehörden der Bezirke zuständig. Über das für diese Aufgabe eingesetzte Personal entscheiden die Bezirke jeweils in eigener personalwirtschaftlicher Verantwortung.

Frage 9.: Wie wird der Senat in diesem Jahr vor dem Winter die Öffentlichkeit über die Problematik Streusalz informieren?

Antwort zu 9.: Wie in den zurückliegenden Jahren erfolgt zu Beginn des winterlichen Wetters eine Presseerklärung, in der insbesondere darauf hingewiesen wird, dass bei der Bekämpfung der Winterglätte auf Gehwegen und privaten Grundstücken neben dem Räumen des Schnees ausschließlich die Verwendung von abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Kies und Sand zulässig ist. Ferner erfolgt regelmäßig der Hinweis, dass die Verwendung von Streusalz auf diesen Flächen grundsätzlich verboten ist, auch wenn das Salz im Handel offen zum privaten Gebrauch angeboten wird. Ein Verstoß stellt nach dem Straßenreinigungsgesetz und dem Naturschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € geahndet werden kann.

Frage 10.: Wie bewertet der Senat die Rolle und Verantwortung von Baumärkten als Verkäufer des Streusalzes?

Antwort zu 10.: Verkaufsverbote für Streusalz für den Bereich des Landes Berlin sind aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Insofern unterliegt Streusalz zwar bestimmten Verwendungsverboten, jedoch keinem Verkaufsverbot. Diese Konstruktion bringt die Verkaufsstellen, z.B. Baumärkte, in eine sehr verantwortungsvolle Situation. Wenn festgestellt wird, dass Bau- oder Supermärkte Streusalz zum Verkauf anbieten, werden laut Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz diese schriftlich darauf hingewiesen, dass die Anwendung auf Gehwegen und Privatgrundstücken gemäß § 3 Absatz
8 Straßenreinigungsgesetz und § 29 Absatz 1 Ziffer 7 Berliner Naturschutzgesetz verboten ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ferner erfolgt der Hinweis, dass Kunden, die möglicherweise Streusalz gekauft haben und es verwenden, mit erheblichen Bußgeldern rechnen müssen. Es wird zudem die Bitte ausgesprochen, das angebotene Streusalz entweder aus dem Angebot herauszunehmen oder die Kunden in einer entsprechenden Form auf die bestehenden Verwendungsverbote im Land Berlin hinzuweisen.

Ein Gedanke zu „Baumschäden durch Streusalz – keine berlinweite Erfassung – Pressemitteilung und Briefe an Baumärkte als Lösung?

  • Matthias K.

    Hallo Herr Ziller,

    auch Lidl verkauft aktuell Streusalz in Berlin ohne den erforderlichen Hinweis, dass die Anwendung in Berlin verboten ist.

    Die bedenkenlose und wieder stark zunehmende Verwendung von Streusalz durch die BSR finde ich ebenfalls sehr bedenklich.

    MfG
    Matthias K.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen