Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Ehrenamtskarte – Freiwillige müssen weiter für ihr Engagement zahlen

2011 ist das “Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit“. Die Europäische Kommission will damit die Rahmenbedingungen für Ehrenamt stärken, für die Beudeutung von Ehrenamt sensibilisieren und die Anerkennung von Freiwilligentätigkeit stärken.

Seit Januar 2011 gibt es in Berlin für bis zu 4500 Freiwillige die Möglichkeit die Berliner Ehrenamtskarte zu erhalten. Nach einem halben Jahr habe ich den Senat zu den Erfahrungen befragt. Im ersten Halbjahr haben mehr als 3000 Berliner Freiwillige eine der 4500 Berliner Ehrenamtskarten erhalten. Dazu erklärt der Senat: “Die ersten Erfahrungen mit der im Land Berlin neu eingeführten Ehrenamtskarte sind durchweg positiv”.

In Gesprächen mit Freiwilligen und beispielsweise der Freiwilligenagentur Marzahn-Hellersdorf habe ich mich direkt über die Erfahrungen mit dem freiwilligen Engagement informiert. Ein Problem habe ich dabei immer wieder beschrieben bekommen. Die Kosten für die freiwillige Tätigkeit (z.B: die Fahrkarte zur Einsatzstelle) sind gerade für das Engagement für Menschen die Transferleistungen beziehen ein Problem. Auch hierzu habe ich den Senat befragt. Dabei wird in der Antwort deutlich, dass SPD und LINKE hier keinen Handlungsbedarf sehen.

Es ist bedauerlich, dass nicht einmal Verhandlungen mit dem VBB geführt wurden, um hier eine Lösung im Sinne des freiwilligen Engagements zu finden. Bei maximal 4500 BerlinerInnen die eine Ehrenamtskarte in diesem Jahr erhalten können, dürften sich die Kosten für eine mögliche Fahrtkostenunterstützung im Vergleich zum Engagement lohnen!

Auszug aus den Antworten des Senates

3. Wie stellt der Senat sicher, dass sich tatsächlich jeder und jede ein Ehrenamt leisten kann und dabei keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen?

Zu 3: Ehrenamt definiert sich aus unserer Sicht als eine freiwillige, nicht auf finanzielle Vorteile gerichtete, das Gemeinwohl fördernde Tätigkeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Erreichung gemeinsamer Ziele.

4. Wie bewertet der Senat die Anregung vieler freiwillig Tätiger, eine Möglichkeit zu schaffen, den Kostenaufwand für die Fahrt von und zum (freiwilligen) Einsatzort zu übernehmen?

Zu 4: Der Wunsch nach Kostenerstattung für Fahrten im Zusammenhang mit der freiwilligen Tätigkeit ist verständlich und legitim. Es ist jedoch wichtig, in diesem Zusammenhang deutlich zu machen, dass das Land Berlin über Zuwendungen die Tätigkeit von Vereinen und Organisationen für soziale Zwecke aktiv fördert. Daher ist es naheliegend, dass die
Ehrenamtlichen ihren Wunsch nach Fahrtkostenersatz direkt bei ihren Vereinen und Organisationen zum Ausdruck bringen. Denn nur dort kann am besten eingeschätzt werden, wer einer Unterstützung vorrangig bedarf.

5. Hat der Senat Verhandlungen mit dem VBB geführt, um für die 4500 (bzw. ab dem nächsten Jahr 9000) Freiwilligen eine Kostenerstattung bzw. Ermäßigung zu realisieren? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

Zu 5, 6, 7 und 8: Der Senat hat keine Verhandlungen mit dem VBB geführt, um für die 4500 Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte eine Kostenerstattung bzw. Ermäßigung zu realisieren. Dies entspricht nicht der Zielsetzung, die der Senat mit der Ausgabe der Ehrenamtskarte verfolgt und die das Abgeordnetenhaus zur Kenntnis genommen hat.
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