5. Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin
Auch in diesem Jahr hat der Senat wieder einen Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin vorgelegt (Rote Nummer 1579). Der „5. Umsetzungsbericht EGovG Bln und IKT-Zukunftsbericht“ (Stand 31.12.2023) ist sicher eine gute Übersicht, es fehlen jedoch weiter messbare Ziele und konkrete Termine.
Der Bericht zeigt auch, dass es weiter (zu) viele Baustellen gibt. Der Bericht teilt sich ein in den Umsetzungsbericht und den IKT-Zukunftsbericht. Der Bericht ist nach Projekten in den einzelnen Senatsverwaltungen gegliedert und mittels einer Ampel wird transparent gemacht, ob das Projekt im Plan liegt (Grün), nicht im Plan, könnte aber noch eingehalten werden (Gelb) und Plan kann nicht mehr eingehalten werden (Rot). Bei 36 von 70 Ampeln steht Gelb, also der Plan wird aktuell nicht eingehalten. Dazu gehört zum Beispiel OneIT@Berlin, der IKT-Basisdienst Digitale Akte / Digitale Posteingang, das Entwicklung von Schulungsangeboten über die VAk oder einige Themen rund um IKT-Fachkräfte.
Im Gegensatz zum 4. Umsetzungsbericht E-Government-Gesetz Berlin gibt es keine Rote Ampeln. Allerdings bleiben viele Projektpläne wage was die zu erreichenden messbaren Ziele angeht und konkrete Zeitpläne zur Umsetzung. So konnte der Senat nicht nennen, wann der erste FreeWifiBerlin Hotspot online gehen wird oder was genau die Leistungsbeschreibung der BerlinSuper App sein soll.
Im zweiten Teil geht es dann um zukünftige Vorhaben zur Digitalisierung, im Vordergrund steht die föderalen Zusammenarbeit, Umsetzung OZG / Registermodernisierung, Digitale Souveränität, Nachhaltige und sozialverträgliche Beschaffung der Berliner IT-Hardware, Künstliche Intelligenz (KI), Digitaler Zwilling / DataHub, Zusammenarbeit mit dem CityLAB Berlin, Smart City Berlin, Controlling: Ein Wegweiser zu optimierten Verwaltungsabläufen ,Digitale Kollaboration, Neue Organisationsstruktur im Geschäftsbereich der CDO, Entwicklung eines CDO-Haushalts.
Hallo,
im Ramen meiner Nachforschungen im Bezug auf die Berliner E-Akte bin ich auf ihre Artikel gestoßen, wobei ich diesen hier mit am interessantesten finde. Meine Frage ist, inwiefern sie wissen ob die Berliner E-Akte, durch Datenschutzmängel an der Umsetzung hapert? Andere Aspekte bei dieser Frage außen vor gelassen, da ich über die momentane datenschutzrechtliche Lage keine genauen Angaben finden konnte.
Es wäre schön wenn sie mir meine Frage beantworten könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Laurenz M.
Hallo, Datenschutz ist auch bei der E-Akte eine wichtige Frage. Aber die Verzögerungen bei der Umsetzungen haben in meinen Augen keine relevanten Ursachen im Datenschutz. Datenschutz wird meist als Schutzbehauptung verwenden, um damit andere Versäumnisse oder zu spätes Mitdenken zu überdecken. Grüße Stefan Ziller