Neue AV Wohnen muss Menschen Verbleib in ihren Wohnungen ermöglichen
Der neue Mietspiegel macht den Handlungsbedarf für die anstehende Novellierung der AV Wohnen deutlich. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, vielen Menschen den Verbleib in ihren Wohnungen zu ermöglichen und realistische Richtwerte für die Neuanmietung von Wohnraum in der AV Wohnen abzubilden.
Als Grundlage für die anstehenden Diskussionen, habe ich beim Senat einige aktuelle Zahlen abgefragt:
- Wie wirkt die AV Wohnen: teure Kostenübernahme statt eigener Wohnung?
- Schützen die Kosten der Unterkunft nach der AV Wohnen vor Verdrängung?
- Wer profitiert vom Neuvermietungszuschlag der AV Wohnen?
Die Ergebnisse zeigen den Handlungsbedarf. Zum Einen müssen heute über 125.000 Menschen einen Teil ihrer Miete aus dem Hartz-IV Regelsatz bezahlen, obwohl es offensichtlich keinen Wohnraum gibt, der alternativ innerhalb der Richtwerte der AV Wohnen liegt. Dies ist aus meiner Sicht rechtswidrig. Das Problem ist, dass die Betroffenen dem Jobcenter nachweisen müssen, dass sie fortdauernd keine passende Wohnung finden. Dies ist für die Betroffenen eine Zumutung. Die neue AV Wohnen muss sich daran messen lassen, wie viele Menschen sie aus dieser Situation herausholt und wie sie den Rechten der Betroffenen besser Rechnung trägt.
Ein zweiter Aspekt ist, dass inzwischen immer mehr Menschen über Kostenübernahmen in Hostels o.ä. wohnen. Dies ist für Berlin eine recht teure Angelegenheit. Betroffen waren bspw. im Dezember 2016 10.212 Bedarfsgemeinschaften, was Berlin 11.391.800 Euro gekostet hat. Auch wenn eine realistische AV Wohnen das Grundproblem des fehlenden Wohnraums nicht lösen kann, haben Menschen zumindest wieder eine Chance eine eigene Wohnung zu finden. Und das spart Berlin am Ende auch Geld.
Die Koalition entwickelt die AV Wohnen mit dem Ziel weiter, vielen Menschen den Verbleib in ihren Wohnungen zu ermöglichen und realistische Richtwerte bei der Neuanmietung von Wohnraum abzubilden. Die Koalition verlängert den bis zum 31. Dezember 2016 befristeten Neuanmietungszuschlag (Punkt 3.4. AV) bis zu einer Überarbeitung der AV Wohnen. Die neue AV Wohnen tritt spätestens zum 1. Januar 2018 in Kraft. Dabei wird die Höhe des Neuanmietungszuschlags überprüft. Die Koalition wird bei der Berechnung der Richtwerte die mittleren Wohnlagen und alle Wohnungsgrößen – gewichtet nach ihrem Anteil am Berliner Wohnungsmarkt – einbeziehen. Die Sonder- und Härtefallregelung wird auf ihre Wirksamkeit auch in Bezug auf eine Erweiterung auf den sozialen Wohnungsbau überprüft.