Berlin Verwaltung wird digitaler: Verfahrensabhängige IKT und Geschäftsprozessoptimierung
Mit Inkrafttreten des Berliner E-Government-Gesetzes (EGovG Bln) am 10. Juni 2016 hat der Gesetzgeber die Optimierung von Verfahrensabläufen – die Geschäftsprozessoptimierung
– in der Berliner Verwaltung auf eine neue Grundlage gestellt. Hieraus ergibt sich für alle Berliner Behörden der Auftrag in ihrer jeweiligen organisatorischen Eigenverantwortung und Selbstständigkeit Geschäftsprozessdokumentationen, -analysen und -optimierungen durchzuführen. Die IKT-Staatssekretärin hat in zentraler Funktion die Aufgabe, „auf die Optimierung und Standardisierung der Prozesse und der Ablauforganisation hinzuwirken, insbesondere in der ressort- und verwaltungsebenen übergreifenden Zusammenarbeit in der Berliner Verwaltung.
In einer Mitteilung zur Kenntnisnahme berichtet der Senat über den aktuellen Arbeitsstand auf dem Weg in die “Digitale Verwaltung”. Ein zentraler Schritt ist die inzwischen erfolgte Festlegung der Aufgaben und Rollen im gesamtstädtischen Geschäftsprozessmanagement (GPM) sowie der Aufbau der Strukturen in den einzelnen Behörden.