Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Berlin Mobilität Netzpolitik & Digitalisierung Senat Verwaltung Wirtschaft 

Umsetzung der Internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Die Online-Kfz-Zulassung (i-Kfz) nimmt in Berlin weiter zu. Dies geht aus einer Antwort des Senats hervor (Drucksache 19/13531). Demnach gab es im Jahr 2021 insgesamt bereits 30.683 i-KFZ-Vorgänge. Dies sind doppelt so viele wie im Jahr 2020. Die Anzahl der Präsenztermine ist allerdings immer noch recht hoch (442.550 in 2021). Da in Berlin über 1,2 Millionen Autos zugelassen sind, ist die digitale und medienbruchfreie Bearbeitung mittels i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) eine wichtige Entlastung für die Berliner Verwaltung und Bürger*innen.

Das Berliner i-Kfz-Portal wird von der Zulassungsbehörde Berlin kontinuierlich weiterentwickelt. Im Rahmen von Erprobungsphasen wird das Portal dabei ständig auf Funktionalität, sichere und praktikable Handhabung sowie performanten Betrieb geprüft. Die Verwaltung ist darüber hinaus vorbereitet die letzte Stufe 4 von i-Kfz umzusetzen. Damit dann auch Händler*innen Leistungen online in Anspruch nehmen.

Seit 2015 wird die i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) deutschlandweit in vier verschiedenen Stufen umgesetzt. Die einzelnen Stufen und jeweiligen Schritte sind auf der Website des BMDV beschrieben.

KfzFrage 1: Wie sind die Nutzungszahlen der Zulassungsvorgänge von i-Kfz im Verhältnis zu Präsenzterminen im Jahr 2020 und 2021 (seit Oktober 2019 ist i-KFZ in Berlin bis Stufe 3. umgesetzt)? (Bitte Online-Vorgang und Präsenzvorgang einzeln in absoluten Zahlen aufführen)

Die absoluten Vorgangszahlen der Präsenztermine, i-Kfz-Vorgänge und Online-Vorgänge ohne i-Kfz-Anwendung sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Frage 2: Wie wird für die Möglichkeit von i-Kfz geworben?

Auf der Internetseite Berlin.de: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/ wird zu jeder angegebenen Dienstleistung, wenn möglich, direkt und leicht erreichbar die alternative Nutzung des Online-Verfahrens angeboten. Dazu sind als erklärende Darstellung die FAQ zu den Online-Zulassungen bereitgestellt. Es gibt die Online-Dienstleistungen an sich und ein Verweis in den Vor-Ort-Dienstleistungen auf die Online-Dienstleistungen. In den Anschreiben und Bescheiden der Zulassungsbehörde Berlin wird auf die Nutzung der Online-Dienstleistungen verwiesen. Das betrifft i-Kfz und sonstige Online-Dienstleistungen.

Zusätzlich sind Erklär-Videos für die Darstellung der Einzelschritte für i-Kfz-Vorgänge unter: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/doku-online-zulassung-1042537.php und auch entsprechende Pdf-Dateien mit Erklärungen bereitgestellt. I-Kfz wird seit der Einführung angeboten und genutzt. Hier gehörte die Zulassungsbehörde Berlin zu den bundesweit ersten Anwendern der jeweils neuesten Möglichkeiten.

Frage 3: Wie werden die Vorgänge von i-Kfz regelmäßig auf Benutzbarkeit und Barrierefreiheit geprüft?

Das Berliner i-Kfz-Portal wird von der Zulassungsbehörde Berlin kontinuierlich weiterentwickelt. Im Rahmen von Erprobungsphasen wird das Portal dabei ständig auf Funktionalität, sichere und praktikable Handhabung sowie performanten Betrieb geprüft.

Weiterhin erfolgte und erfolgt die unabhängige Prüfung auf Barrierefreiheit durch den Verfahrensanbieter der Portalsoftware. Diese wird auch in diesem Kontext fortgeführt und ständig in Bezug auf Barrierefreiheit weiterentwickelt.

Frage 4: Welche Verbesserung und Weiterentwicklung gab es an i-KFZ seit seiner Einführung in Berlin?

Das Berliner Kfz-Portal bildet alle aktuell vorgesehenen Funktionalitäten der i-Kfz-Stufen 1, 2 und 3 ab. Neben Anpassungen hinsichtlich Optik, Nutzbarkeit und IT-Sicherheit gab es insbesondere folgende Anpassungen:

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde der Empfehlung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (jetzt BMDV) gefolgt, Online-Zulassungsverfahren für Kundinnen/Kunden zu erleichtern. In diesem Zusammenhang wurde die obligatorische Authentifizierung mittels der Identifizierungsmöglichkeiten über den neuen Personalausweis (nPA) deaktiviert. Stattdessen wurde eine Möglichkeit geschaffen, mit welcher die Kundinnen/Kunden im Rahmen der Antragsstellung mittels hochgeladener Ausweiskopien die Authentifizierung bzw. Identifizierung vornehmen konnten. Durch dieses bis heute angewandte Verfahren konnten die Fallzahlen der Online-Zulassung signifikant gesteigert werden.

Die aktuell gültige Stufe 3 der Online-Zulassung ließ einige typische Fallkonstellationen bei der Antragsstellung unberücksichtigt. Beispielsweise sieht i-Kfz 3 nicht die Beantragung von Saison- und Elektrokennzeichen vor. Weiterhin war es nicht vorgesehen, dass im Rahmen der Zulassung eines Fahrzeuges gleichzeitig eine Feinstaubplakette beantragt werden konnte. Um hier Abhilfe zu schaffen und den Kundinnen/Kunden die Möglichkeit zu geben, die gewünschte Dienstleistung in einem Online-Prozess zu beantragen, wurde ein entsprechendes Zusatzformular geschaffen und in den Antragsprozess integriert. Diese in i-Kfz 3 nicht originär betrachteten Ausprägungen werden in der kommenden 4. i-Kfz-Stufe berücksichtigt sein.

Frage 5: Wie bereitet sich die Berliner Verwaltung auf die Einführung der 4. Stufe vor, die für Mai 2023 angekündigt ist?

Mit der finalen Umsetzung kann erst begonnen werden, sobald die Verkündigung der Fahrzeug- Zulassungsverordnung erfolgt ist und die tatsächlichen fachlichen Inhalte abschließend bekannt sind.

Die Zulassungsbehörde Berlin erwartet, wie bereits bei der Einführung der 3. i-Kfz-Stufe, alle Vorbereitungen für die 4. i-Kfz-Stufe termingerecht abgeschlossen zu haben.

Hierzu befindet sich die Zulassungsbehörde Berlin in enger Abstimmung mit dem Verfahrenshersteller, prüft aber auch parallel die Nachnutzungsmöglichkeiten von in der Umsetzung befindlichen „Einer-für-Alle“-(EfA)-Leistungen, die – durch das BMDV gefördert – von anderen Bundesländern entwickelt werden.

Die in jedem Fall notwendigen Anpassungen des örtlich eingesetzten Fachverfahrens sind bereits in Konzeption.

Informationsveranstaltungen zur 4. i-Kfz-Stufe, die bundesweit durch das BMDV durchgeführt werden, sind bei der Zulassungsbehörde Berlin für das Frühjahr nächsten Jahres geplant.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen