Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Kaulsdorf Marzahn - Hellersdorf Stadtentwicklung Wernerbad 

Das Wernerbad gehört jetzt der landeseigenen Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH

Die seit langem geführten Verhandlungen um das Wernerbad sind nun beendet. Wie aus einer Antwort auf eine Anfrage (Drucksache 18/21164) an den Senat hervorgeht, ist das Gelände des ehemaligen Wernerbades an die landeseigene Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH verkauft. Das Ziel bleibt weiter die Errichtung einer Wohnanlage für Demenzkranke. Bisher ist es nicht gelungen, die See- und Grünflächen an den Bezirk zu übertragen. Die Grünfläche bleibt damit bis auf weiteres eine private Grünanlage. Offen bleibt, ob diese wie immer wieder gefordert der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

1. Wie ist der Stand der Planungen für das Gelände des ehemaligen Wernerbades in Kaulsdorf?

Das Land Berlin hält am Vorhaben fest, an dem Standort eine Wohnanlage für Demenzkranke zu errichten und zu betreiben. Die Wohnanlage wird von der Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH entsprechend der B-Planausweisung und der Maßgabe der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gebaut und von der Vivantes Forum für Senioren GmbH betrieben werden. Zu diesem Zweck hat die BIM GmbH das Grundstück am 19.09.2019 an die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH verkauft. Derzeit wird die bauliche Vorplanung für die Realisierung der Pflegeeinrichtung erstellt.

2. Welchen Stand haben die Pläne zur Realisierung der Pflegeeinrichtung?
3. Gibt es hierzu ein Konzept? Wo ist dies für die interessierte Öffentlichkeit einzusehen?

Geplant ist eine Einrichtung für die Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern mit gerontopsychiatrischen und demenziellen Erkrankungen. Das für die Beantragung des Versorgungsvertrages vorzulegende Konzept wird parallel zur Bauplanung erstellt.

4. Wie sollen die Anwohner*innen über die Neuigkeiten informiert werden?

Die Planungsinhalte des Bebauungsplanes 10 – 63 wurden im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit vorgestellt und erörtert. Darüber hinaus wird der Bezirk darauf hinwirken, dass im Rahmen der Vorhabenplanung eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit durch den Vorhabenträger erfolgt.

5. Wie unterstützt der Senat das Anliegen der Anwohner*innen, den Wernersee und die unmittelbar an den Wernersee grenzenden Flächen zu einer öffentlichen Grünanlage zu machen?

Die Grünfläche in Nachbarschaft zur Wohnanlage wird gemäß Bebauungsplan als private Grünfläche festgesetzt. Die Ermöglichung einer öffentlichen Zugänglichkeit wird privatrechtlich geregelt.

6. Liegen dem Senat hierzu Anfragen vom Bezirksamt vor (wenn ja welche)?

Nein.

7. Welche Hürden stehen aktuell einem zügigen Fortschritt des Projekts entgegen?
8. Wie ist der Stand des Verfahrens zur Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes 10-63?

Der Bebauungsplan hat die Rechts- und Inhaltskontrolle bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ohne Beanstandungen durchlaufen. Damit liegen die Voraussetzungen für die Festsetzung des Bebauungsplanes vor.

9. Welche planungsrechtlichen Vorgaben sind hinsichtlich der Bebauung bisher vorgesehen (GRZ/GFZ)?

Für die bereits im Bestand zu Wohnzwecken bebauten Grundstücksflächen erfolgt die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet WA 1 mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von maximal 0,4. Für die bebaubaren Flächen des ehemaligen Wernerbades wird die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet WA 2 mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von maximal 0,6 getroffen. Darüber hinaus ist gemäß Planungsziel ein erheblicher Teil der Flächen des Plangebietes von Bebauung freizuhalten bzw. wird als private Grünfläche festgesetzt.

10. Welche Auswirkungen haben diese Vorgaben auf das Schichtenwasser in Mahlsdorf und Kaulsdorf?

Innerhalb des Planungsgebietes ist mit Schichtenwasser zu rechnen. Mögliche Auswirkungen auf das Bauvorhaben sind bei der bautechnischen Ausgestaltung der Vorhabenplanung zu berücksichtigen. Das Schichtenwasser steht einer Bebauung gemäß Bebauungsplan nicht entgegen.

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