Stefan Ziller

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E-Government: Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin

Der Senat hat mit der Roten Nummer 2518 über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin berichtet. Auch das Thema E-Government war dabei Thema.

So wird beispielsweise berichtet: “Im Rahmen der Themenfeldplanung „Querschnittsleistung“ bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes konnten bereits konkrete Umsetzungsvorschläge für nutzerfreundliche und datenschutzkonforme Angebote erarbeitet werden. Dazu gehört zum Beispiel ein Datenschutz-Cockpit, in dem Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, welche Daten von welchen Behörden für welche Zwecke abgerufen wurden. […]

Die erste Verwaltungsleistung für eine Referenzimplementierung (Blaupause) wird voraussichtlich der „Antrag auf Elterngeld“ sein. Die digitale Geburtsurkunde wurde im Digitalisierungslabor dafür vertieft betrachtet und der Lösungsansatz im entsprechenden Projektsteckbrief mit notwendigen Schritten konzipiert. Bis Ende 2020 sollen Bürgerinnen und Bürger in Berlin bei wichtigen Verwaltungsleistungen keine Geburtsurkunden mehr als Nachweis einreichen müssen. Die Geburtsurkunden sollen stattdessen mit dem Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger zwischen dem Standesamt und der jeweiligen Behörde ausgetauscht werden. Zusätzlich sollen Bürgerinnen und Bürger über digitale Geburtsurkunden verfügen, die sie bei Bedarf Behörden – aber auch privaten Institutionen, wie Banken, Versicherungen und Arbeitgebern – zusenden können.

16. E-Government

Im Rahmen der Themenfeldplanung „Querschnittsleistung“ bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes konnten bereits konkrete Umsetzungsvorschläge für nutzerfreundliche und datenschutzkonforme Angebote erarbeitet werden. Dazu gehört zum Beispiel ein Datenschutz-Cockpit, in dem Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, welche Daten von welchen Behörden für welche Zwecke abgerufen wurden. Das Datenschutz-Cockpit ist ebenso wie ein Plugin-Modul für den Abruf von digitalen Nachweisen und Registerabfragen in dem o.g. Themenfeld prototypisch unter Federführung von Berlin und den Projektpartnerländern Brandenburg, Hamburg und Thüringen entwickelt worden.

Auf Einladung von Staatssekretär Klaus Vitt fand hierzu am 10. April 2019 ein Termin im BMI mit dem IT-Beraterunternehmen ]init[ statt. Das Land Berlin bat um Unterstützung durch das BMI bei Schaffung der rechtlichen Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung der in den Themenfeldplanungen konzipierten digitalen Angebote (z. B. in Form der Artikelgesetze) sowie eine klare Portfolio-Abgrenzung der Themenfeldplanung und Fokussierung auf wesentliche Funktionen (Nachweis-Charakteristik). Die erste Verwaltungsleistung für eine Referenzimplementierung (Blaupause) wird voraussichtlich der „Antrag auf Elterngeld“ sein. Die digitale Geburtsurkunde wurde im Digitalisierungslabor dafür vertieft betrachtet und der Lösungsansatz im entsprechenden Projektsteckbrief mit notwendigen Schritten konzipiert.

Bis Ende 2020 sollen Bürgerinnen und Bürger in Berlin bei wichtigen Verwaltungsleistungen keine Geburtsurkunden mehr als Nachweis einreichen müssen. Die Geburtsurkunden sollen stattdessen mit dem Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger zwischen dem Standesamt und der jeweiligen Behörde ausgetauscht werden. Zusätzlich sollen Bürgerinnen und Bürger über digitale Geburtsurkunden verfügen, die sie bei Bedarf Behörden – aber auch privaten Institutionen, wie Banken, Versicherungen und Arbeitgebern – zusenden können.

Realisiert wird dieses Ziel über zwei verschiedene Wege:

1. Ein Online-Service auf Basis des Berliner Antragsmanagements (BDA) ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Online-Bestellung einer Geburtsurkunde – je nach Wunsch als digitale Urkunde oder als Papierurkunde.

2. Eine „Basiskomponente Nachweisabruf“ ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern im Rahmen eines Online-Services, der als Nachweis eine Geburtsurkunde erfordert, die Geburtsurkunde(-daten) aus dem Geburtenregister abzurufen und mit den Antragsdaten an die zuständige Behörde zu übermitteln. Diese Komponente soll als Plugin in gängige Antragsplattformen der Verwaltung integriert werden können und potenziell weitere Nachweise neben der Geburtsurkunde abdecken.

Trotz der guten Ausgangsbedingungen handelt es sich um ein anspruchsvolles Projekt, in dessen Rahmen zahlreiche technische, rechtliche und organisatorische Fragen zu beantworten sind. So müssen die bestehenden Einzelelemente (u.a. DVDV, XÖV, signierte Geburtsurkunde) zu einer Gesamtlösung zusammengeführt werden und insbesondere die Basiskomponente „Nachweisabruf“ als verbindendes Element entwickelt werde. Anspruchsvoll ist hierbei insbesondere die erforderliche Kompatibilität mit unterschiedlichen Antragsplattformen in der Verwaltung.

Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit die gesetzliche Grundlage in den EGovernment-Gesetzen für den Austausch von Nachweisen ausreichend und flächendeckend ist. Zudem müssen die datenschutzrechtliche Machbarkeit sichergestellt und die entsprechenden Stellen beteiligt werden. Inwieweit darüber hinaus fachrechtliche Änderungsbedarfe bestehen, wenn Geburtsurkunden künftig auch digital ausgestellt und akzeptiert werden sollen, ist weiter zu klären.

Aktuell werden für die Ausstellung von Geburtsurkunden von den Standesämtern Gebühren erhoben. Inwieweit bei einem automatisierten Austausch von Geburtsurkunden vor dem Hintergrund des Kostendeckungsprinzips überhaupt noch Gebühren erhoben werden dürfen oder ob bei digitalen Geburtsurkunden grundsätzlich auf Gebühren verzichtet werden kann, um die Attraktivität digitaler Services zu erhöhen, die auch die Verwaltungseffizienz steigern, ist im Rahmen des Referenzprojektes ebenso zu klären.

Zur Stärkung der Informationssicherheit der Berliner Verwaltung wird geprüft, zukünftig die Leistungen zu den Basisdiensten zur IKT-Sicherheit um innovative Angebote von Unternehmen und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen der Region Berlin-Brandenburg für spezifische Schutzmaßnahmen und zur Sensibilisierung der Beschäftigten zu erweitern.

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