Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Datenschutz

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Datenschutzbericht 2025: Mehr Beschwerden, wenig Befugnisse

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Auf 216 Seiten wird umfangreich zur Arbeit der unabhängigen Stelle berichtet und werden besondere Fälle vorgestellt. Darin kritisiert die Behörde, dass ihr gegenüber Polizei und Justiz nach wie vor wirksame Durchsetzungsbefugnisse fehlen – ein Zustand, den sie als Verstoß gegen europäisches Recht bewertet. Der Bericht ist auf der Homepage abrufbar. Die entsprechende Pressemitteilung gibt es hier als PDF.

Drei Fälle aus dem Bericht geben einen Eindruck der Arbeit der BlnBDI: Erstens beantragte die Behörde die Sperrung der chinesischen KI-App DeepSeek in den deutschen App-Stores von Google und Apple, da der Dienst personenbezogene Daten – darunter alle Texteingaben und Chatverläufe – rechtswidrig auf Servern in China speichert. Beide Konzerne lehnten die Sperrung ab; die BlnBDI kündigte an, Beschwerde einzulegen (S. 69). Zweitens verhängte die Behörde Bußgelder gegen Berliner Polizeibeamt:innen, die ohne dienstlichen Anlass Daten aus der Polizeidatenbank POLIKS abgerufen hatten – etwa um einen eigenen laufenden Strafvorgang einzusehen oder eine Kollegin zu bespitzeln (S. 41). Drittens stellte die BlnBDI fest, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nach einem Hackerangriff auf einen Dienstleister, bei dem rund 180.000 Kundendatensätze abgeflossen waren, ihre Kontrollpflichten vernachlässigt hatten: Die BVG hatte schlicht nicht nachgeprüft, ob der Dienstleister die Daten nach Abschluss des Auftrags auch tatsächlich gelöscht hatte – was den Angriff nach Einschätzung der Behörde hätte verhindern können (S. 126).

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Wer hat meine Daten? Ein öffentliches Verzeichnis für Berliner Behörden

Wie können Berliner*innen nachvollziehen, welche ihrer Daten von der Verwaltung oder Landesunternehmen an Dritte weitergegeben werden? Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit ihrem Antrag „Für mehr IT-Sicherheit: Transparenz über Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen in Berlin herstellen“ (Drucksache 19/3239) einen konkreten Vorschlag: ein öffentliches Gesamtverzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO. Ziel des Antrags:  Transparenz zu schaffen – und damit das Vertrauen in die Digitalisierung zu stärken. Zusätzlich zeigen Datenschutzvorfall und Verwarnung der BVG, wie wichtig es für die Verwaltung ist, die Datenverarbeitung von Dritten gesamtstädtisch zu steuern.

Jede Behörde ist nach der DSGVO ohnehin verpflichtet, intern zu dokumentieren, welche Daten sie wie verarbeitet. Der Antrag fordert: Diese Dokumentation soll öffentlich zugänglich sein – damit Bürger*innen nachvollziehen können, was mit ihren Daten passiert. Ein Gesamtverzeichnis hilft zudem, ein Klumpenrisiko zu erkennen: Wenn viele Behörden unabhängig voneinander denselben Dienstleister beauftragen, sammeln sich dort große Mengen sensibler Daten – ohne dass jemand den Überblick hat. Erst eine gesamtstädtische Perspektive macht solche versteckten Risiken sichtbar.

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Once-Only in Berliner Schulen: Daten einmal erfassen – Roadmap fehlt

Wer sein Kind in Berlin zur Schule anmeldet, gibt Daten an – und gibt sie oft wieder und wieder an. Das Once-Only-Prinzip der EU sagt: Das sollte einmal reichen. Berlin hat mit der LUSD-Datenbank und dem Berliner Schulportal eine Infrastruktur, die das technisch ermöglicht. Doch eine strategische Roadmap, welche Prozesse bis wann umgestellt werden, gibt es nicht. Meine Anfrage (Drucksache 19/26023) zeigt: der Ansatz stimmt, die Umsetzung bleibt hinter dem Möglichen zurück.

Immerhin: Der Senat berichtet echte Fortschritte. Daten werden einmalig bei der Schulanmeldung erfasst und zentral gespeichert. Schülerausweis, Fahrtberechtigung, Zeugnisdruck, Digitales Klassenbuch – all das soll ohne erneute Dateneingabe funktionieren. Ein Single Sign-On ermöglicht zudem den Zugang zu verschiedenen Diensten mit einem Satz Anmeldedaten. Das ist gut. Was fehlt, ist der nächste Schritt: Eine Übersicht, welche Daten Eltern heute noch mehrfach einreichen müssen, hat der Senat nicht. Und ob Berlins Anbindung an das bundesweite NOOTS-System klappt, ist noch offen – die technische Infrastruktur dafür wird gerade erst geprüft. Medienbrüche kosten Zeit und Geld – das gilt für Eltern genauso wie für die Verwaltung selbst.

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Bits & Berlin – Newsletter – 6/2026

Liebe Leserinnen und Leser,

Berlin hat im Mai und Juni 2026 digital keine ruhige Minute erlebt. Ein CDO, der nach kaum zehn Wochen im Amt wieder abtritt. Ein Nachfolger, der gleich zwei Staatssekretärsposten in Personalunion übernimmt. Ein ITDZ, das ohne beschlossenen Wirtschaftsnachtragsplan in den Unterausschuss kommt – und dabei offen mit dem Senat in Konflikt gerät. Dazu Windows-10-Altlasten für 239.000 Euro, eine verwarnte BVG und ein Low-Code-Basisdienst auf Eis.

Kurz: Wer dachte, die Berliner Digitalverwaltung werde 2026 ruhiger, hatte sich gründlich geirrt. Was hinter all diesen Entwicklungen steckt – und was ich dazu im Abgeordnetenhaus gefragt, gefordert und beantragt habe – lesen Sie in dieser Ausgabe von „Bits & Berlin“.

Viel Spaß beim Lesen

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IT-Sicherheitsvorfälle in Berlin 2025

Wie in den letzten Jahren habe ich den Senat gefragt, wie viele IT-Sicherheitsvorfälle 2025 durch Behörden und Institutionen der Berliner Verwaltung gemeldet wurden (Drucksache 19/24686). Aus der Antwort geht hervor, dass im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 insgesamt acht Meldungen an das Berlin-CERT gegeben wurden. Genauso viele IT-Sicherheitsvorfälle wie 2024, wo ebenfalls 8 gemeldet wurden. Bei den landeseigenen Betrieben wurden zwei IT-Sicherheitsvorfälle gemeldet. Über Details der jeweiligen Vorfälle berichtet der Senat nicht, „Um keine zusätzlichen Bedrohungsvektoren zu geben […]“.

Im Gegensatz zu den Vorjahren berichtet der Senat nicht über Meldungen, die durch das Berlin-CERT veröffentlicht wurden. Das Computer Emergency Response Team kurz Berlin-CERT des ITDZ informiert die Verwaltung über bekannte Sicherheitslücken und Meldungen zur IT-Sicherheit im verwaltungsinternen Netzwerk (Intranet). Das CERT unterstützt aber auch bei Vorfällen, sichert Spuren und unterstützt bei der Schließung der Sicherheitslücke. Im Jahr 2024 informierte der Senat noch über die vom Berlin-CERT veröffentlichten Meldungen und Warnungen. In diesem Jahr wird nun auf das „BSI Grundschutzkompendium DER 2.1 ‚Behandlung von Sicherheitsvorfällen‘ in Verbindung mit BSI. DER 2.3 ‚Bereinigung weitreichender Sicherheitsvorfälle‘“ verwiesen.

Ob weniger Transparenz der richtige Weg ist, um das Vertrauen der Berliner*innen in die Berliner IT-Sicherheit zu erhalten, glaube ich nicht. Auch interessant: Der Senat erfasst nicht mehr, wie viele Meldungen an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegeben werden.

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Wero: europäischer Bezahldienst auch für die Berliner Verwaltung?

Mit Wero etabliert sich gerade ein europäischer Bezahldienst, gefördert durch die European Payments Initiative (EPI), einer Partnerschaft europäischer Banken und Finanzinstitute. Bündnis 90/Die Grünen fordern, berlinweit das Bezahlen von Verwaltungsdienstleistungen mit dem europäischen Bezahldienst Wero vorzubereiten (Drucksache 19/2743). Aktuell ist es uneinheitlich wie Verwaltungsdienstleistungen in Berlin bezahlt werden können. Möglichkeiten sind bisher aber nur Visa-, Master- oder Giro-Kartenzahlung sowie online Paypal.

Neben der fehlenden Standardisierung fällt besonders die Abhängigkeit von nichteuropäischen Anbietern auf. Denn bisher haben wir in Europa kein eigenes gemeinsames Zahlverfahren. Der europäische Bezahldienst Wero will dies ändern. Wero startete 2025 zunächst mit der Funktion, Freunden und Familie Geld zu verschicken. Wero ist dabei keine neue App, sondern integriert sich in die bereits existierenden Banking-Apps und erlaubt, Geld zu verschicken & zu empfangen – das geht mittels Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Ab 2026 hat Wero angekündigt, sein Angebot auf Online-Handel und Geschäfte vor Ort auszuweiten. Das ist die perfekte Gelegenheit für Berlin als europäische Hauptstadt, eine europäische und souveräne Zahlungsmöglichkeit anzubieten.

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D21 Digital-Index 2024/25: Keine Bevölkerungsgruppe erreicht den Zielwert

Der neue Digital-Index der Initiative D21 zeigt weiter Handlungsbedarf für mehr digitalen Digitalkompetenz in Deutschland. Es droht ein „Digital Skills Gap“. Denn Deutschland verpasst das Ziel der EU, bis 2025 eine Basiskompetenz von 70 Prozent zu erreichen. Stattdessen liegen wir seit zwei Jahren bei knapp 49 Prozent. Auch für Berlin bedeutet dies: mehr in die Förderung der digitalen Basiskompetenz investieren!

Die Initiative D21 ist ein gemeinnütziges Netzwerk für die digitale Gesellschaft, bestehend aus Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Ihr Flaggschiff-Projekt, der jährlich erscheinende Digital-Index, liefert ein Bild des Digitalisierungsstands in Deutschland. Die Studie misst den digitalen Reifegrad der Bevölkerung anhand verschiedener Dimensionen wie digitale Kompetenzen, Zugang, Nutzungsverhalten und Offenheit gegenüber neuen Technologien. Der Digital-Index ist damit ein Gradmesser der digitalen Transformation in Deutschland. Bereits im vergangenen Jahr zeigte sich, dass die fünf digitalen Basiskompetenzen deutschlandweit ein Problem sind.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zuletzt den Vorschlag: „Berliner Digitaltag 2025 – einfach mal machen!“ auf die Tagesordnung gesetzt (Drucksache (19/2091). Ziel ist die digitale Teilhabe für alle Menschen verbessern und Chancen der Digitalisierung greifbar zu machen.

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IT-Sicherheitsvorfälle in Berlin 2024

Wie viele IT-Sicherheitsvorfälle wurden 2024 durch Behörden und Institutionen der Berliner Verwaltung gemeldet? Das habe ich den Senat wie im vergangenen Jahr gefragt (Drucksache 19/21360). Aus der Antwort geht hervor, dass im Zeitraum vom 01.01.2024 – 31.12.2024 insgesamt 8 Meldungen an das Berlin-CERT gegeben wurden. Deutlich weniger als 2023, wo noch 15 gemeldet wurden. Als potenzielle Angriffe werden jeweils zwei erfolgreiche Phishing-Angriffe und Interaktion mit maliziöser E-Mails durch das Berlin CERT bewertet.

Im Jahr 2024 wurden 122 Meldungen im Intranet vom Berlin-CERT veröffentlicht, eine detaillierte Liste findet sich in der PDF der Anfrage. Im Vergleich zum letzten Jahr ist keine starke Steigung zu verzeichnen. Allerdings wurden im Warn- und Informationsportal 4.468 Meldungen bereitgestellt. Enttäuschend, der Senat erfasst nicht mehr, wie viele Meldungen an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weitere gegeben werden.

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KI-basierte Entscheidungshilfen für die Berliner Verwaltung

Auch der Berliner Senat kommt im neuen Jahr nicht mehr am Thema “Künstliche Intelligenz (KI)” vorbei. In der ersten Digitalausschusssitzung des Jahres haben Mitarbeiter*innen aus der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie der Senatsverwaltung für Finanzen vorgestellt, wie KI-Technologie aktuell in der Verwaltung eingesetzt wird und welche Planungen es für die nächste Zeit gibt. Es lohnt sich, die erste Stunde des Ausschusses auf YouTube anzuschauen, um einen Eindruck zu bekommen. Positiv zu sehen ist auch, dass die Senatskanzlei inzwischen an der von Bündnis 90/Die Grünen geforderten KI-Governance arbeitet. Im Frühjahr soll sie vorliegen.

Zeitgleich hat die Senatskanzlei einen Bericht mit Anwendungenbeispielen von SenFin, SenWiEnBe und SenWGP vorgelegt (Rote Nr. 2098). In dem Bericht werden Anwendungen vorgestellt, die als „KI-basierte Entscheidungshilfen“ bezeichnet werden, also jene Anwendungen, die entweder Entscheidungen treffen oder Empfehlungen aussprechen.

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