Datenschutzbericht 2025: Mehr Beschwerden, wenig Befugnisse
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Auf 216 Seiten wird umfangreich zur Arbeit der unabhängigen Stelle berichtet und werden besondere Fälle vorgestellt. Darin kritisiert die Behörde, dass ihr gegenüber Polizei und Justiz nach wie vor wirksame Durchsetzungsbefugnisse fehlen – ein Zustand, den sie als Verstoß gegen europäisches Recht bewertet. Der Bericht ist auf der Homepage abrufbar. Die entsprechende Pressemitteilung gibt es hier als PDF.
Drei Fälle aus dem Bericht geben einen Eindruck der Arbeit der BlnBDI: Erstens beantragte die Behörde die Sperrung der chinesischen KI-App DeepSeek in den deutschen App-Stores von Google und Apple, da der Dienst personenbezogene Daten – darunter alle Texteingaben und Chatverläufe – rechtswidrig auf Servern in China speichert. Beide Konzerne lehnten die Sperrung ab; die BlnBDI kündigte an, Beschwerde einzulegen (S. 69). Zweitens verhängte die Behörde Bußgelder gegen Berliner Polizeibeamt:innen, die ohne dienstlichen Anlass Daten aus der Polizeidatenbank POLIKS abgerufen hatten – etwa um einen eigenen laufenden Strafvorgang einzusehen oder eine Kollegin zu bespitzeln (S. 41). Drittens stellte die BlnBDI fest, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) nach einem Hackerangriff auf einen Dienstleister, bei dem rund 180.000 Kundendatensätze abgeflossen waren, ihre Kontrollpflichten vernachlässigt hatten: Die BVG hatte schlicht nicht nachgeprüft, ob der Dienstleister die Daten nach Abschluss des Auftrags auch tatsächlich gelöscht hatte – was den Angriff nach Einschätzung der Behörde hätte verhindern können (S. 126).
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