Personenkennziffer – Registerübergreifendes Identitätsmanagement?
Die Innenminister wollen eine individuelle Personenkennziffer einführen. Welche Rollen spielen diese Planungen für die Onlineservices der Berliner Verwaltung und das Service-Konto-Berlin?
Auf meine Frage antwortet der Senat: “Neben den zukünftigen Umsetzungen auf Berliner Landesebene ist ein eigenständiges registerübergreifendes Identitätsmanagement nicht geplant.” und “Solange die konkreten Vorgaben bezüglich der Registeranpassungen nicht bekannt sind, ist eine Einschätzung der Auswirkungen auf die laufende Optimierung und Digitalisierung der Fachverfahren nicht möglich.” (Drucksache 18/20320)
1. Welche Planungen für ein „registerübergreifendes Identitätsmanagement“ gibt es in Berlin?
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat der Innenministerkonferenz einen Vorschlag zur Verbesserung des Identitätsmanagements als Teil der Registermodernisierung vorgelegt. Darin wird der Aufbau eines registerübergreifenden Identitätsmanagements als verlässliche Datengrundlage für die öffentliche Verwaltung empfohlen. Im Vordergrund soll die Stärkung der Interoperabilität der Register stehen, die durch eine eindeutige Zuordnung der Personalienidentität über alle Register hinweg gefördert werden soll. Dadurch sollen sowohl die Aktualität der Daten erhöht als auch die Umsetzung des „once-only-Prinzips“ ermöglicht werden.
Das Land Berlin nimmt an der zur Konzeption des Identitätsmanagements eingerichteten Bund-/Länder-Arbeitsgruppe teil. Neben den zukünftigen Umsetzungen auf Berliner Landesebene ist ein eigenständiges registerübergreifendes Identitätsmanagement nicht geplant.
2. Welche Beschlüsse / Zusagen hat Berlin in diesem Zusammenhang der Innenministerkonferenz getroffen?
Das Land Berlin hat im Rahmen der 210. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel dem Beschluss zu TOP 12 (Verfahrensübergreifendes Identitätsmanagement als Teil der Registermodernisierung) zugestimmt. Mit dem Beschluss nimmt die Innenministerkonferenz den Vorschlag des BMI zur Kenntnis. Sie bittet zudem, auf dieser Grundlage die konzeptionellen Arbeiten unter Einbeziehung der Länder und der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) fortzuführen. Zu dem erbittet die Innenministerkonferenz einen Zwischenbericht durch das BMI bis Herbst 2019. Ferner möge der Vorsitzende der Innenministerkonferenz die Ministerpräsidentenkonferenz sowie den IT-Planungsrat über den Beschluss sowie den Vorschlag des BMI informieren.
3. Welche Auswirkungen hat dies auf die zurzeit laufende Optimierung und Digitalisierung der Fachverfahren?
Bei der Umsetzung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) können elektronisch geführte Register der Innenverwaltung auf der Basis des von den Ländern und dem Bund verantworteten offenen Standards XInneres einen wertvollen Beitrag leisten. Seit über einem Jahrzehnt sorgt der flächendeckende, föderal organisierte Informationsverbund im Personenstands-, Melde- und Ausländerwesen für den zwischenbehördlichen Datenaustausch sowohl im Bereich der Innenverwaltung, als auch mit anderen Ressorts und ist für große Bereiche der öffentlichen Verwaltung mittlerweile unverzichtbar. Er basiert auf dem IT-Standard XInneres.
Der Informationsverbund hat für die mit der Umsetzung von OZG-Leistungen befassten Stellen hohe Relevanz bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Veränderungen an dem Informationsverbund betreffen eine Vielzahl von Kommunikationspartnern auf allen Verwaltungsebenen respektive auch die Fachverfahren, welche Registerabfragen in diesem Bereich durchführen. Größere Änderungen bei den Registerabfragen bedeuten zumeist immer technische und unter Umständen auch prozessuale, organisatorische sowie rechtliche Anpassungen bei den entsprechenden Fachverfahren.
Solange die konkreten Vorgaben bezüglich der Registeranpassungen nicht bekannt sind, ist eine Einschätzung der Auswirkungen auf die laufende Optimierung und Digitalisierung der Fachverfahren nicht möglich.
4. Welche Bedenken (Chancen und Risiken) sind dem Senat hinsichtlich des Datenschutzes bekannt?
Sowohl den datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutz- Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) als auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben ist Rechnung zu tragen. Soweit ein registerübergreifender Identifier – ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal – zum Einsatz kommt, sind insbesondere die Vorgaben des Artikel 87 (Verarbeitung der nationalen Kennziffer) der Verordnung (EU) 2016/679 zu beachten. Ein Identifier wird als eine Möglichkeit der Sicherstellung einer eindeutigen Zuordnung über alle Register hinweg in Erwägung gezogen, wodurch eine redundante und teilweise widersprüchliche Speicherung von Daten in anderen Registern im Sinne der Datensparsamkeit entfallen kann.
Im Rahmen eines datenschutzrechtlichen Auskunftsrechts sollen betroffene Personen jederzeit auf einfache Weise den behördlichen Zugriff auf ihre Daten nachvollziehen können. Für diese Funktion kommt die Verbindung mit einem Nutzerkonto im Portalverbund nach dem OZG in Betracht.
5. Welche Einbindung / Änderungsbedarfe ergeben sich dadurch für das Service Konto Berlin?
Die Notwendigkeit einer Einbindung in das Service-Konto Berlin oder ein Änderungsbedarf daran wird durch das Vorhaben „registerübergreifendes Identitätsmanagement“ derzeit nicht erkannt.