Bauantrag zurückgezogen am ehemaligen Güterbahnhof Kaulsdorf
Schlechte Nachricht für den geplanten barrierefreien Südzugang am Bahnhof Kaulsdorf? Für das Grundstück am ehemaligen Güterbahnhof Kaulsdorf wurde der Bauantrag vom Investor zurückgezogen, da eine Wohnbebauung dort nicht zulässig ist. Dies geht aus einer Anfrage an den Senat hervor.
Die Auswirkungen auf die Verlängerung der südlichen Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Kaulsdorf ist aber offen, da hierfür die Deutsche Bahn zuständig ist. Der Vorgang legt aber die Vermutung nahe, dass es zu weiteren Verzögerungen kommen wird.
Frage 1: Wie ist der Stand des Bauvorhabens auf dem Gelände des Alten Güterbahnhofs Kaulsdorf?
Der Bezirk teilt mit: „Ein Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgaragen und ebenerdigen Stellplätzen musste Anfang 2019 aus planungsrechtlichen Gründen abgelehnt werden, da der rechtsgültige Bebauungsplan 10-20 hinsichtlich der Nutzungsart keine Wohnnutzung ermöglicht. Der Bauantrag wurde daraufhin zurück gezogen.“
Frage 2: Wurde ein Bauantrag gestellt?
Der Bezirk teilt mit: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt dem Bezirksamt (BA) Marzahn-Hellersdorf kein Bauvorhaben zur Beurteilung vor.“
Frage 3: Was sehen die aktuellen Planungen der Eigentümergesellschaft vor?
Der Bezirk teilt mit: „Es liegen keine aktuellen Planungen vor.“
Frage 4: Welche Bebauung ist vorgesehen und wie viele Wohneinheiten sollen errichtet werden?
Der Bezirk teilt mit: „Die Errichtung von Wohnungsbau ist auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplan 10-20 nicht zulässig.“
Frage 5: Welche Erkenntnisse gibt es über die Art des geplanten Gewerbes?
Der Bezirk teilt mit: „Dazu können keine Angaben gemacht werden.“
Frage 6: Welche Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur (Kita, Schule etc.) sind für das Umfeld zu erwarten?
Der Bezirk teilt mit: „Keine.“
Frage 7: Wie ist der Stand zur Verlängerung der südlichen Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Kaulsdorf?
Frage 8: Welche Mittel in welcher Höhe stehen dafür zur Verfügung?
Frage 9: Wann wird die Realisierung erfolgen?Dem Bezirk liegen hierzu ebenfalls keine Kenntnisse vor. Er teilt mit: „Zuständig ist die Deutsche Bahn.“