Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Bundestag BündnisGrüne Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

Kurzarbeitergeld sozial gerecht ausgestalten

Das Kurzarbeitergeld war zuletzt Thema einer Plenarsitzung im Berliner Abgeordnetenhaus. In der Corona-Krise trägt es dazu beiträgt, Massenentlassungen zu verhindern. Während die befristeten Erleichterungen der Beantragung ein richtiger Schritt waren, ist die soziale Ausgestaltung noch ein Problem. Insbesondere in Branchen und Unternehmen ohne tarifliche Regelungen kommen die Beschäftigten mit 60 oder 67 Prozent des Nettolohns bspw. bei hohen Wohnkosten nicht über die Runden.

Daher fordern einige bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete um die Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter das Kurzarbeitergeld zu verbessern, damit die Menschen nicht in die Armut abgleiten, nur weil aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeit unumgänglich ist.

Grüne Forderungen:

1. „Kurzarbeitergeld Plus“ – nach Einkommen gestaffeltes Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld soll für kleine bis mittlere Einkommensbereiche angehoben werden. Wer Vollzeit mit Mindestlohn gearbeitet hat, soll den maximalen Zuschlag erhalten. Dieser Zuschlag sinkt dann mit zunehmendem Einkommen ab. Konkret heißt das: Bei Beschäftigten mit einem Nettoeinkommen unter 2.300 Euro wird das Kurzarbeitergeld erhöht und zwar umso stärker, von 60% auf 90%, je geringer das Einkommen ist. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte bis zu einem Nettoentgelt von 1.300 Euro. Wer wenig verdient, erhält im Vergleich zu heute ein höheres Kurzarbeitergeld und wird so vor Armut geschützt. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld erhalten Beschäftigte mit Kindern jeweils 7%-Punkte mehr.

Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, das Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich aufzustocken.

2. Kurzarbeitergeld für Auszubildende

Für Auszubildende soll zu jedem Zeitpunkt Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent beantragt werden können. Die Pflicht vor Antragstellung sechs Wochen lang die Ausbildungsvergütung zu tragen, entfällt.

Hier gibt es das komplette Autor*innen-Papier mit Tabellen und Grafiken zur Erläuterung.

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