Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Biesdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität Stadtentwicklung 

Bauprojekt Gut-Biesdorf der Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land

Ich habe die sichtbaren Fortschritte des Bauprojektes der Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land auf dem Gut Biesdorf und die ersten Einzüge zum Anlass genommen, den Senat zu den weiteren Schritten zu befragen (Drucksache 18/27224). Bekannt war bereits, dass das Stadtteilzentrum aus der gelben Villa auf das Gelände ziehen soll. Aus der Antwort geht hervor, dass auf den Gewerbeflächen auch eine Physiotherapie-Praxis sowie eine Erweiterung der bereits ansässigen Tierarztpraxis zu erwarten sind.

Das neue Wohnquartier wird der Antwort zur Folge durch den Contractingpartner über ein eigenes Blockheizkraftwerk verfügen, welches die Wärmeversorgung für Heizung und Warmwasser im gesamten Quartier sicherstellt. Die Nutzung der Kraft-Wärme Kopplung ermöglicht die Gewinnung von elektrischer Energie. Der so produzierte Strom wird in einem Mieterstromnetz dem Gebäude zur Verfügung gestellt. Das Mieterstrommodell wird in den Häusern 20 – 23 realisiert, wobei sich die Energiezentrale in dem Haus 23 befindet. Die Mieter*innen der Adressen Elsa-Ledetsch-Weg 2-4, Heino-Schmieden-Weg 1 und Weißenhöher Str. 75 können sich für das Modell Mieterstrom entscheiden. Die Entscheidung für den Bezug von Mieterstrom ist freiwillig.

Frage 1: Wie ist der Stand der Vermietungen der Gewerbeflächen des Bauprojekts „Gut-Biesdorf“ und welche Mieter:innen konnten gewonnen werden (bitte um Angabe des Unternehmensbereich)?

Es konnten bereits Absichtserklärungen mit zukünftigen Mietern für einen Teil der Gewerbeobjekte unterzeichnet werden. Hierzu zählen eine Physiotherapie-Praxis, ein Stadtteilzentrum sowie eine bereits ansässige Tierarztpraxis, die eine zusätzliche Fläche anmieten möchte.

Frage 2: Wann wird mit der Fertigstellung der einzelnen Gewerbeflächen gerechnet?

Gemäß derzeitiger Terminplanung soll der 1. Bauabschnitt, also der ehemalige Kuhstall am Quartiersplatz, im März 2022 fertiggestellt werden. Die Fertigstellung des 2. Bauabschnitts, mit den ehemaligen Getreidespeicher und Pferdestall, wird voraussichtlich im Frühling 2023 erfolgen.

Frage 3: Welche Planung gibt es für Photovoltaikanlagen auf der neuen Bebauung?

Die Planung für PV-Anlagen ist für das Projekt nicht in Betracht gezogen worden, da das übergeordnete Energieversorgungskonzept für das Wohnquartier die Versorgung durch einen Contractingpartner vorsieht.

Frage 4: Wird es für die Mieter:innen das Angebot des Mieterstrommodells geben?

Das neue Wohnquartier wird durch den Contractingpartner über ein eigenes Blockheizkraftwerk verfügen, welches die Wärmeversorgung für Heizung und Warmwasser im gesamten Quartier sicherstellt. Die Nutzung der Kraft-Wärme Kopplung ermöglicht die Gewinnung von elektrischer Energie. Der so produzierte Strom wird in einem Mieterstromnetz dem Gebäude zur Verfügung gestellt. Das Mieterstrommodell wird in den Häusern 20 – 23 realisiert, wobei sich die Energiezentrale in dem Haus 23 befindet. Die Mieter*innen der Adressen Elsa-Ledetsch-Weg 2-4, Heino-Schmieden-Weg 1 und Weißenhöher Str. 75 können sich für das Modell Mieterstrom entscheiden. Die Entscheidung für den Bezug von Mieterstrom ist freiwillig, daher kann jeder Mieter seinen Energieversoger selbst wählen.

Frage 5: Wie viele und welche Verbindungswege wird es zwischen der Weißenhöher Straße und Alt-Biesdorf geben? (Bitte nach Verkehrsmitteln aufteilen)

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in Bezug auf die Planungen der öffentlichen Hand folgende Angaben gemacht: Als öffentliche Straßen sind die Köpenicker Str. und der Grabensprung nutzbar. Mögliche Nutzungen sind hier der individuelle KFZ Verkehr, ÖPNV (Bus) sowie Fuß und Radverkehr. Zusätzlich ist der Stawesdamm als öffentliche Verkehrsfläche gesichert. Durch die Ausweisung der Baufenster entstehen Blickbeziehungen, die die Baukörper an der B1 durchbrechen. Hier bestünde die Möglichkeit das Gelände der STADT UND LAND zu durchqueren. Es gibt entsprechende Möglichkeiten neben dem denkmalgeschützten Pferdestall und dem Gebäude Alt Biesdorf 23. Da es sich um Eigentum der Wohnungsbaugesellschaft handelt, wird diese Regeln müssen, inwieweit hier Radverkehr neben der fußläufigen Nutzung möglich ist.

Die Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND hat folgende Detailangaben zu Durchwegung des Gebietes vorgelegt: Mit dem Stawesdamm besteht eine öffentliche Durchwegung des Wohnquartiers zwischen der Weißenhöher Straße und Alt-Biesdorf. Der Stawesdamm ist als Fußgängerweg ausgewiesen, d.h. Fahrräder müssen geschoben werden. In dem östlichen Teil des Wohnquartiers führen, von der Weißenhöher Straße aus, drei weitere Zuwegungen, als öffentlich gewidmete Straßen in das Quartier (Auto- und übriger Verkehr). Aus dem östlichen Wohnquartier heraus führt eine barrierefreie Wegeverbindung (Rampe und Treppe) zu Alt Biesdorf. Diese Verbindung kann ebenfalls durch Fußgänger (auch Rollstuhl- oder Rollatorbenutzer) genutzt werden; Fahrräder müssen auch hier geschoben werden. Das Wohnquartier ist verkehrsberuhigt angelegt, der Quartiersplatz ist autofrei.

Frage 6: Welche Maßnahmen werden vom wem unternommen, um die durch die Baufahrzeuge / Bauarbeiten stark beschädigten Gehwege, Radwege und Grünstreifen an der Weißenhöher Straße wieder instand zu setzen?

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt an, dass für die Behebung von Schäden, die der Bauherr an Einrichtungen im öffentlichen Straßenland verursacht, der Bauherr verantwortlich ist. Hier ist ein kurzfristiger Vor-Ort-Termin zwischen dem Bauherrn und dem Straßen- und Grünflächenamt geplant. Die Wohnungsbaugesellschaft ergänzt hierzu, dass -wie üblich- nach Abschluss der Bauarbeiten die im Zuge des Bauvorhabens entstandenen Beschädigungen an den Geh- und Radwegen sowie Grünstreifen behoben und durch den Bezirk abgenommen werden.

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