Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Bits & Berlin – Newsletter – 12/2021

Ich darf ganz herzlich zur neuen Ausgabe von Bits & Berlin begrüßen. Heute starten SPD, LINKE und Bündnis 90/Die Grünen mit der Wahl der neuen Regierenden Bürgermeisterin in die neue Legislatur. Daher werde ich in dieser “ersten” Ausgabe einen Blick auf den Koalitionsvertrag werfen. Die Einsetzung der Ausschüsse wird vermutlich Anfang des kommenden Jahres erfolgen, so dass nach einer konstituierenden Ausschusssitzung im Januar 2022 die inhaltliche Ausschussarbeit im Berliner Abgeordnetenhaus im Februar wieder richtig los geht.

Bis dahin erstmal viel Spaß beim Lesen und ein paar schöne Wintertage zum Jahreswechsel!

Zukunftshauptstadt Berlin. Sozial. Ökologisch. Vielfältig. Wirtschaftsstark.

Bündnis 90/Die Grünen, SPD und LINKE verstehen das Wahlergebnis als Auftrag und Grundlage, Verantwortung für unsere Stadt zu übernehmen und Berlin mit einer progressiven, stabilen und tragfähigen Regierung in die Zukunft zu führen. Wir können die Herausforderungen, vor denen die Stadt steht, mit Erfahrung und Kompetenz bewältigen. Eine vielfältige Stadt wie Berlin braucht eine soziale und nachhaltige Stadtpolitik. Wir wollen Berlin für alle Menschen, die hier leben, besser und lebenswerter machen. Damit sowohl die heutigen Generationen als auch nachfolgende Generationen eine Stadt vorfinden, die funktioniert, die bezahlbar ist, die mit einer starken Wirtschaft gute Arbeit ermöglicht und die Herausforderungen des Klimawandels annimmt. Wir haben den Anspruch, eine Regierung für alle Berliner*innen zu sein. […] Wir wollen eine Politik umsetzen, die alle Menschen in unserer Stadt im Blick hat, sowohl in der Innenstadt als auch in den Außenbezirken, egal wie sie leben und wen sie lieben, ob mit oder ohne Behinderung, unabhängig von ihrer Herkunft, ihres Aussehens und ihrer Weltanschauung.

So steht es im Koalitionsvertrag 2021–2026 “Zukunftshauptstadt Berlin. Sozial. Ökologisch. Vielfältig. Wirtschaftsstark.”.

Eine funktionierenden Verwaltung für Berlin

Die Koalition wagt für die Berliner Verwaltung einen neuen Aufbruch, stellt die Verwaltung für alle Berliner*innen und Unternehmen bürgerorientiert, barrierefrei, mehrsprachig, schnell und effizient auf und stattet sie entsprechend aus. Eine neue Führungskultur ermöglicht den Beschäftigten eine konstruktive, wertschätzende, ergebnisorientierte, behörden- und ebenenübergreifende Zusammenarbeit. Die planerische, strategische und koordinierende Rolle der Senatskanzlei in Grundsatzund gesamtstädtischen Angelegenheiten wird gestärkt. Die Erfahrungen aus dem Zukunftspakt Verwaltung werden dabei berücksichtigt.

In einem neuen Gesetz über die Aufgabenverteilung der Berliner Verwaltung werden die Verantwortlichkeiten der Verwaltung festgelegt, welches vor allem das bisherige Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) ersetzt. Den Senatsverwaltungen obliegt die gesamtstädtische, ministerielle Steuerung und Ergebnisverantwortung in den von ihnen verantworteten Politikfeldern. Sie nehmen die ganze Aufgabe in den Blick, unabhängig von den fachlichen Zuständigkeiten und davon, welche Behörden tätig werden. Sie fördern konstruktive Kooperationen und das Erreichen der vereinbarten Ziele. Bezirksämter kennen die Situation in den Kiezen am besten und werden in ihrer Verantwortung gestärkt. Landesämter (Sonderbehörden) nehmen operative Aufgaben auf Landesebene wahr, die wegen ihrer Spezialisierung, ihres Umfangs oder Relevanz für eine Ausführung in den Bezirksämtern ungeeignet sind.

Digitalisierung ist Schwerpunkt dieser Legislatur

Die Verantwortlichkeiten für die Digital- und die Smart City Strategie sowie die Digitalisierung der Verwaltung/Informations- und Kommunikationstechnologie-Steuerung (IKT) werden in einer Organisationseinheit zusammengeführt. Die Koalition richtet einen „Chief Digital Officer“ ein, dem das für die Aufgabenerfüllung benötigte Personal und Budget bereitgestellt wird. Jede Senatsverwaltung unterhält eine Stabsstelle Digitalisierung. Die Steuerung und Koordinierung der bezirklichen Digitalisierungsaktivitäten werden bei den Bezirksbürgermeister*innen in einer geeigneter Einheit gebündelt.

E-Government-Gesetzes Berlin (EGovG Bln)

Mit einer Novelle des E-Government-Gesetzes Berlin (EGovG Bln) im Jahr 2022 wird die Koalition den IKT-Lenkungsrat durch handlungsfähige, ebenenübergreifende Gremienstrukturen ersetzen und in Zuge dessen die Rolle des/der Landesbeauftragten für ITSicherheit als unabhängige Stelle prüfen. Die Beschäftigten, für die Digitalisierung eine Änderung ihrer Arbeitsweise und -kultur bedeutet, werden einbezogen.

IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin

Die Koalition wird das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin strukturell umbauen, seine Leistungsfähigkeit erhöhen und den kulturellen Wandel zu einem kundenorientierten Dienstleister konsequent voranbringen. Das ITDZ-Gesetz wird mit diesem Ziel novelliert. Investitionen in die Modernisierung und Standardisierung (auch der Schnittstellen) der Technik der Berliner Verwaltung wird die Koalition verstärken. Alle IKT-Basisdienste werden beim ITDZ Berlin beauftragt. Die Migration des IKT-Betriebes zum ITDZ Berlin wird beschleunigt. Auch bei noch dezentralem Betrieb wird der „BerlinPC“ als mobiler Standardarbeitsplatz (onedevice-Strategie) ausgerollt. Zur Finanzierung der Leistungen des ITDZ Berlin wird mit dem Haushalt 2022/23 ein verbindliches Finanzierungsmodell realisiert, das Betrieb, Erst- und Ersatzinvestitionen für die IKT des Landes Berlin beinhaltet. Die Koalition wird in 2022 ein umfassendes Berichts- und Controllingsystem für die IKT-Infrastruktur sowie die Fachverfahren umsetzen, um dauerhaft eine erweiterte IT-Bestands- und Planungsübersicht, inklusive der IT-Fachverfahren, und einer Software-Lizenzübersicht zu erhalten.

Open Source und offene Standards

Für eine digital souveräne Stadt sind Open Source und offene Standards unverzichtbar. Die Koalition wird bei jeder Softwarebeschaffung nach Open Source Alternativen suchen und speziell für die Verwaltung erarbeitete Software unter freien Lizenzen der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Auch zentrale Förderprogramme für IT-Projekte sollen diesen Ansatz verfolgen. Open Data, Open Application Programming Interface, Creative Commons Lizenzen für digitale und Open Access Lizenzen für wissenschaftliche Dokumente sollen wo möglich verwendet werden. Bei Beschaffungen werden alle Kosten über den gesamten Betriebszeitraum als Kriterium der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt, einschließlich der Möglichkeit zur Anpassung und Erweiterung (Baukastenprinzip). Dies gilt auch für CloudTechnologien. Die Nichtbeschaffung von Open Source muss begründet werden.

Der „BerlinPC Open Source“ soll als Referenz für alle entsprechenden Ausschreibungen dienen. Innovative Beschaffungsinstrumente wie vorkommerzielle Auftragsvergaben und Innovationspartnerschaften setzt die Koalition zur Weiterentwicklung von Produkten ein, bei denen erst mittel- und langfristig eine Marktreife erreicht werden kann.

Die Koalition richtet einen Open Source Fonds zur Finanzierung von Entwicklungs-Communities ein, die das Land Berlin braucht, um Anwendungen zu pflegen und weiterzuentwickeln. Beim ITDZ Berlin wird ein „Kompetenzzentrum Open Source“ eingerichtet, Synergiepotenziale in länderübergreifenden und internationalen IT-Kooperationen werden nutzbar gemacht.

Und noch einige weitere Vorhaben

  • Die Koalition setzt das Geschäftsprozessmanagement beschleunigt fort und priorisiert dabei ressortübergreifend. Sie führt in der Rechtssetzung im Rahmen der Ressortabstimmung einen transparenten „Digital-Check“ ein.
  • Die Digital-Strategie des Landes Berlin liefert als Dachstrategie standardisierte Prozesse, Methoden und Verfahren für erfolgreiche Digitalprojekte. Die Smart-City-Strategie ist darin integriert und beschreibt Wege, wie Berlin mit Technologie Gemeinwohlorientierung, Teilhabe
    und Resilienz erreicht.
  • Die Koalition richtet ein Digitalisierungs-Dashboard für alle Vorhaben der Digital-Strategie und Verwaltungsdigitalisierung ein, in das jede Verwaltung mindestens drei zentrale Projekte einstellt und deren Fortschritt dort transparent gemacht wird.
  • In den Verwaltungen werden Open Data Beauftragte und Chief Data Scientists benannt. Die Open Data Informationsstelle wird die Koalition weiterentwickeln und ausbauen. Ein Berliner Data Hub soll basierend auf der bestehenden Geodateninfrastruktur aufgebaut werden.
  • Die Koalition wird das Berliner Datenschutzgesetz evaluieren. Die Kontrollrechte der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werden sichergestellt und bei ihr eine Servicestelle „Datenschutzberatung“ geschaffen.
  • Die Koalition prüft eine Bildungseinrichtung für Datenschutz (Datenschutzakademie).
  • In einem Pilotprojekt macht sie die Erkenntnisse aus Datenschutzfolgenabschätzungen aus allen Senatsverwaltungen öffentlich.
  • Die Koalition fördert den Aufbau kommunaler Infrastruktur im Bereich der Sensorik, der Datennetze wie Long Range Wide Area Network (LoRaWAN) und der gemeinsamen Nutzung von Rechenzentren und Breitbandnetzen.
  • Qualitätssichernde Prozesse, Tests und Dokumentationspflichten sollen sicherstellen, dass die öffentliche Verwaltung nur objektive und diskriminierungsfreie Algorithmen (auch bei Künstlicher Intelligenz) einsetzt. Beim Aufbau eines Berliner Algorithmen-Registers prüft die
    Koalition die Zusammenarbeit mit dem Algorithm Register von Amsterdam und Helsinki im Rahmen der Cities Coalition

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