Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Bits & Berlin – Newsletter – 06/2021

Nach der Juni-Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz und der heutigen Plenarsitzung mit einem Schwerpunkt zum Thema Bürgerämter, möchte ich Sie wieder im Rahmen meines Newsletters Bits & Berlin über das aktuelle Geschehen rund um den Ausschuss und die Themen Digitalisierung und Verwaltung informieren. Auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung stand unter anderem eine Änderung des E-Government Gesetzes und die Terminverfügbarkeit in Berliner Bürgerämtern. Weitere Themen der Ausgabe sind der Stand von Low-Code Fachverfahren in der Berliner Verwaltung und das Gesetzespaket rund um den Zukunftspakt Verwaltung und das Bezirksverwaltungsgesetz.

Aus der aktuellen Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz (KTDat)

In der aktuellen Viertelstunde wurde über die Lage der Bürgerämter gesprochen. Auf die Frage, welche Maßnahmen der Senat zur Bekämpfung des Terminmangels eingeleitet hat, verwies die Staatssekretärin Frau Smentek auf verschiedene Vorschläge wie eine erhöhte Arbeitszeit in den Bezirken mit einem Kontingent für Kenrtätigkeiten (Ausweise, Führungszeugnisse etc.), die Notfallvergabe per Hotline, die Neueinstellungen von 38 Personen und die Inbetriebnahme eines neues Bürgeramts im August in Mitte. Jedoch setzen nicht alle Bezirke die Vorschläge des Senats um, die Stellenbestzeungsquote ist ebenso schwankend. Insgesamt zeigte Sie sich optimistisch, dass sich die Neueinstellungen schon im Juni auswirken sollten. Wir sind gespannt und bleiben dran.

In der Debatte zur Änderung des E-Government-Gesetzes konzentrierte sich die Aussprache auf das Thema IT-Sicherheit. Die Vorfälle an der TU Berlin und am Kammergericht zeigen die Relevanz guter IT-Sicherheit. Die Debatte zeigte einen klaren Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit für mehr zentraler Vorgaben und Steuerung und eine Stärkung der IT-Sicherheit. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen und an den Hauptausschuss weitergeleitet.

Plenardebatte zur Lage der Bürgerämter in Berlin

Auch in der Plenarsitzung am 17. Juni 2021 stand das Thema Bürgerämter auf der Tagesordnung. Senat und Bezirksämter versuchen seit 5 Jahren das Problem in den Griff zu bekommen. Dabei haben sie immer wieder jede Unterstützung aus dem Parlament erhalten, die auf den Tisch kam. Im November 2020 habe ich folgenden Berichtsauftrag im Unterausschuss PVPP initiiert: “SenlnnDS wird gebeten, dem UA PVPP rechtzeitig zur Sitzung am 23.04.2021 darzustellen, welche Maßnahmen und Vorbereitungen in den Bürgerämtern getroffen werden, um ein möglicheweise erhöhtes Terminaufkommen z.B. aufgrund der Verlängerung/ Beantragung von Reisepässen im Sommer bewältigen zu können.

Ein Folgebericht im März hat leider auch nicht dazu geführt, sich in einer Krisensitzung mit der bevorstehenden Situation ernsthaft auseinander zu seinen. In der kommenden Woche nun steht ein neuer Gipfel zwischen den zuständigen Stadträt*innen und Staatssekretärin Sabine Smentek an. Die Berliner*innen erwarten von diesem Gipfel Ergebnisse. Die Vorschläge liegen ja auf dem Tisch. Und es sind nicht nur Forderungen in Richtung der Bezirke.

Die weitere Digitalisierung von Servicedienstleistungen erspart den Termin beim Bürgeramt in Gänze. Effiziente medienbruchfreie, digitale Verfahren mit bestenfalls vorher vorausgefüllten Formularen ermöglichen den Mitarbeiter*innen in den Bezirken mehr Anliegen in kürzerer Zeit zu bewältigen. Vielleicht hilft aber auch einfach eine Erinnerung am Tag vor dem Termin. Oder warum informieren wir nicht die Berliner*innen, deren Reisepass zum Sommerurlaub ausläuft, schon im Winter und bitten darum frühzeitig einen Termin zu vereinbaren? Damit lässt sich ein Teil der Sommerterminprobleme lösen.

Richtig ist, dass sich auch die Bezirke fragen müssen, ob sie ihren Job gut machen. Um das Serviceversprechen der Berliner Verwaltung zu erreichen, darf auch die Ausweitung der Öffnungszeiten nicht Tabu sein; oder das Überbuchen von Termin, als Antwort auf das massenhafte Nicht-Erscheinen. Daher bitte ich sie in der kommenden Woche die Stimmung in unserer Stadt wahrzunehmen und gemeinsam dafür zu arbeiten, dass Bild der Berliner Verwaltung gerade zu rücken.

Gesetzespaket rund um den Zukunftspakt Verwaltung und das Bezirksverwaltungsgesetz

Mit dem Gesetzespaket rund um den Zukunftspakt Verwaltung und das Bezirksverwaltungsgesetz, dem wir heute in einer zweiten Lesung zugestimmt haben, stärken wir die gesamtstädtische Steuerung auf der einen und die Rechte der Bezirksverordneten auf der anderen Seite. Bis zum Inkrafttreten ist noch eine Dritte Lesung im August nötig.

Die gesetzliche Verankerung von politischen und fachlichen Zielvereinbarungen bekräftigt den parlamentarischen Willen, in Fragen von gesamtstädtischer Bedeutung zu einem standardisierten Vorgehen in allen Bezirken zu kommen. Mit der Konturierung der Abteilungsstrukturen schaffen wir die Grundlage für ein effizienteres Miteinander der beiden Verwaltungsebenen. Gleichzeitig stärken wir die Rechte von Bezirksverordneten. Sie bekommen nun eine Antwortfrist für kleine Anfragen an die Bezirksämter, die heute oft monatelang unbeantwortet bleiben. Außerdem erhalten sie Mitspracherechte in Sachen der bezirklichen Anmeldung zur Städtebauförderung, der bezirklichen Kitaentwicklungsplanung, der bezirklichen Schulentwicklungsplanung, der bezirklichen sozialen Infrastrukturkonzepte, des bezirklichen Fußverkehrsplans sowie des bezirklichen Radverkehrsplans.

Klar ist: Das Gesetzespaket ist nur ein Baustein auf dem Weg zu einer effektiven und effizienten Berliner Verwaltung. Viele andere Fragen aus dem Zukunftspakt Verwaltung bleiben auf der Tagesordnung: Insbesondere der Steckbrief Zukunftsfähige Ordnungsämter, die Klärung von Zuständigkeitsfragen aber auch die weitere Umsetzung von Zielvereinbarungen sind wichtige Projekte, die wir so schnell wie möglich finalisieren müssen.

Low-Code Fachverfahren für die Berliner Verwaltung?

In der letzten Zeit taucht das Thema Low-Code immer wieder auf der Tagesordnung auf. Daher habe ich die Berliner IKT-Steuerung gefragt (Drucksache 18/27448), wie sie zur Bedarfsanmeldung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung steht, eigene Programmierungen (sog. „Kleinstanwendungen“) zur Ergänzung von Fachanwendungen zu benötigen (u.a. in Drucksache 18/26417)? Im Raum steht dabei die Frage, welche Bestrebungen im Berliner Senat existieren, den Bedarf für Low-Code Fachverfahren mit einem sichereren Angebot zentral zu erfüllen.

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