Ein Fußgängerüberweg an der Deutschhofer Allee in Kaulsdorf
Der Senat plant im Bereich der Deutschhofer Allee/Kaulsdorfer Straße einen Fußgängerüberweg. Darüber hat der Senat in einer Antwort auf eine aktuelle Anfrage informiert (Drucksache 19/10103). Demnach sind die Planungen für die Mittelinsel nahezu abgeschlossen und es werden zurzeit Vergabeunterlagen erstellt. Die im November 2020 durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gegenüber den Bezirken angebotene Amtshilfe umfasste diese Maßnahme und ist Bestandteil des priorisierten Maßnahmenpaketes. Die Umsetzung der Maßnahme ist dann für 2022 geplant.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Planungen der Fußgängerüberwege in der Deutschhofer Allee/Kaulsdorfer Straße?
Im Bereich der Deutschhofer Allee/Kaulsdorfer Straße ist die Errichtung einer Mittelinsel geplant. Die Planungen für die Mittelinsel sind nahezu abgeschlossen, zurzeit werden die Vergabeunterlagen erstellt.
Frage 2: Ist die Finanzierung für das Vorhaben gesichert?
Ja, die erforderlichen Baumittel werden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt.
Frage 3: Welche Kriterien wurden zur Auswahl des Standortes herangezogen?
Der Bezirk begründete seinen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung mit der Verbesserung der Fußweganbindung an die beidseitig vorhandenen Bushaltestellen der Kaulsdorfer Straße.
Frage 4: Wurden hierzu Stellungnahmen des Bezirkes angefordert? Wenn ja, wie hat sich der Bezirk dazu geäußert?
Die Planung der Querungshilfe erfolgte weitestgehend in Eigenverantwortung durch den Bezirk selbst, insofern war die Einholung von Stellungnahmen nicht erforderlich.
Frage 5: Gibt es schon Planskizzen? Wenn ja, können diese veröffentlicht werden?
Planskizzen sind vorhanden und können eingesehen werden, eine Veröffentlichung ist nicht geplant.
Frage 6: Sieht der Senat eine erhöhte Priorisierung zur Umsetzung der Maßnahme?
Die im November 2020 durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gegenüber den Bezirken angebotene Amtshilfe zum Abbau des sich seit Jahren ergebenen Realisierungsstaus beim Bau von Querungshilfen für den Fußverkehr umfasste diese Maßnahme und ist Bestandteil des priorisierten Maßnahmenpaketes.
Frage 7: Wann ist mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?
Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2022 geplant.