Stefan Ziller

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Abgasbelastung senken – E-Busse für die Linie 398

Bis 2030 soll die gesamte Busflotte der BVG rein elektrisch betrieben werden. Im Dezember hat Berlin dazu weitere 90 E-Busse für Berlin bestellt, um den Stadtverkehr umweltfreundlicher und leiser zu machen. Das erste Fahrzeug soll im Sommer kommen, Ende 2022 soll die Bestellung abgeschlossen sein. Dann wird die BVG 228 Elektrobusse in Betrieb haben. Im Raum steht ebenfalls, dass die BVG in vier Jahren den ersten fertig entwickelten Elektro-Doppeldeckerbus einsetzen kann. Dies ist ein weiterer Baustein zur Erreichung des 2030-Zieles.

In den letzten Monaten haben mich immer wieder Bürger*innen angesprochen, wann ihre Linien auf einen Elektrobetrieb umgestellt werden. Anlass sind bspw. die langen Wartezeiten der Linie 398 an den Haltestellen Penkuner Weg (Berlin) sowie Kressenweg (Berlin), die für die Nachbar*innen eine Lärm- und Abgasbelastung darstellen. Aus einer aktuellen Anfrage geht hervor, dass grundsätzlich nicht rein linienweise umgestellt wird, sondern sukzessive auf den Fahrzeugumläufen bzw. Fahrten Elektrobusse zum Einsatz kommen, bei denen Elektrobusse entsprechend ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit ohne betrieblichen Mehrbedarf zu Dieselbussen (1:1-Umstellung) eingesetzt werden können. (Drucksache Nr. 19/10731). Es gibt daher noch kein konkretes Umstellungsdatum für die Linie 398.

Auch zur Abgasbelastung hat der Senat bzw. die BVG Stellung genommen. Die Abschnitte Köpenicker Str. – Chemnitzer Str. und Landsberger Str. – Pilgramer Str. sind stauanfällig. Zwischen diesen Abschnitten liegen die beiden genannten Haltestellen. Sollte es verkehrstechnisch zu Verfrühungen auf der Buslinie kommen, eignen sich die Haltestellen verkehrlich für einen Fahrzeitausgleich. Wenn absehbar ist, dass die Weiterfahrt erst nach mehr als 2 Minuten erfolgen wird, ist das Fahrpersonal verpflichtet, den Motor abzustellen, um Umweltbelastungen wie Abgase und Lärm zu vermeiden. Zudem ist das Fahrpersonal angehalten, bei geringem Verkehrs- und Fahrgastaufkommen die Fahrweise anzupassen, um längere Aufenthaltszeiten an Haltestellen zu vermeiden. Dies klingt leider nicht nach einer kurzfristigen Verbesserung. Die Umstellung auf einen rein elektrisch Betrieb wird aber mit Hochdruck verfolgt und wird das Problem in den kommenden Jahren lösen.

1. Welche Planung gibt es die Buslinie 398 auf E-Fahrzeuge umzustellen?

Der Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG sieht die sukzessive Umstellung des  Busverkehrs auf Elektrobusse bis zum Jahr 2030 vor. Hierbei ist unterstellt, dass grundsätzlich nicht rein linienweise umgestellt wird, sondern sukzessive auf den Fahrzeugumläufen bzw. Fahrten Elektrobusse zum Einsatz kommen, bei denen Elektrobusse entsprechend ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit ohne betrieblichen Mehrbedarf zu Dieselbussen (1:1-Umstellung) eingesetzt werden können. Zudem müssen die Betriebshöfe, von denen der Einsatz der Linien erfolgt, auf den Betrieb mit Elektrobussen umgestellt sein. Aufgrund der Komplexität des Gesamtvorhabens mit der sukzessiven Umstellung aller Betriebshöfe und den notwendigen, korrespondierenden Fahrzeugzuläufen kann derzeit noch kein konkretes Umstellungsdatum für die Linie 398 benannt werden.

2. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die Busse der Linie oft an den Haltestellen warten, weil sie zu früh sind?

Der Senat kann hierzu derzeit keine eigene Bewertung vornehmen, da die BVG keine ausreichend detaillierten Informationen zur Verfrühungslage der Linie 398 übermittelt hat.

Die BVG hat jedoch eine qualitative Bewertung der Situation vorgenommen: „Die im Fahrplan festgelegten Fahrzeiten sind Durchschnittswerte aus dem gemessenen regelmäßigen Zeitbedarf, der bereits auf unterschiedliche Verkehrsund Nachfragesituationen im Tagesverlauf angepasst ist. Im Betriebsablauf entstehende Verfrühungen von Bussen werden an Haltestellen im Sinne unserer Fahrgäste ausgeglichen, um im weiteren Verlauf pünktliche  Abfahrten für die Fahrgäste sicherzustellen.

Eine Analyse des Jahres 2021 hat ergeben, dass die Linie 398 keine auffällige Verfrühungsquote hat. Die Gesamtfahrzeit erweist sich demnach als richtig bemessen.“

3. Wie bewertet der Senat die daraus resultierende Lärm- und Abgasbelastung für  Anwohner*innen?

Die BVG ist nach dem Verkehrsvertrag mit dem Land Berlin verpflichtet, verfrühte Abfahrten zu vermeiden und Abfahrten erst zur im Fahrplan vorgesehenen Zeit vorzunehmen. Mit der BVG ist ferner im Verkehrsvertrag vereinbart, dass sie die Fahrpläne an neue Erkenntnisse zur verkehrlichen Situation anzupassen hat. Neue Erkenntnisse zur verkehrlichen Situation liegen dann vor, wenn das Verkehrsgeschehen durch Nachfrageänderungen, Änderungen der baulichen oder technischen Verkehrsinfrastruktur (bspw. zeitlich unbestimmte Einschränkungen der Befahrbarkeit von Verkehrswegen) oder der Verkehrsorganisation Fahrplanänderungen, insbesondere in Form von Anpassungen von Linienwegen, Fahrplänen oder Fahrzeiten erfordert.

Die BVG teilt hierzu mit: „Die Anbindung von Wohngebieten ist grundsätzlich Bestandteil der Daseinsvorsorge. Erreichbarkeit, Pünktlichkeit und Taktfolge sind dabei wesentliche Qualitätskriterien im Interesse der Anwohnenden.  Die Fahrzeuge haben hinsichtlich ihrer Druckluftanlage und Klimatisierung einen durchgängigen Energiebedarf. Das kurzzeitige Ausstellen des Motors deckt diesen Bedarf nicht ab, ein unmittelbares Wiederanlassen erzeugt zudem eine zusätzliche Lärmspitze. Sollte ein längeres Halten über mehr als 2 Minuten aus einem Grund erforderlich sein, ist ein Abstellen des Motors vorgeschrieben. Ausnahme ist die automatische Filterregeneration, welche nicht vom Fahrerpersonal abgebrochen werden darf bzw. kann.“

4. Welche Möglichkeiten gibt es, diese Belastungen an den Haltestellen Penkuner Weg (Berlin) sowie Kressenweg (Berlin) zu vermeiden?

Die BVG teilt hierzu mit: „Die Abschnitte Köpenicker Str. – Chemnitzer Str. und Landsberger Str. – Pilgramer Str. sind stauanfällig. Zwischen diesen Abschnitten liegen die beiden genannten Haltestellen. Die Stauanfälligkeit wurde bereits durch Zeiten im Fahrplan berücksichtigt. Sollte es verkehrstechnisch zu Verfrühungen auf der Buslinie kommen, eignen sich die Haltestellen verkehrlich für einen Fahrzeitausgleich.“

5. Welche anderen Möglichkeiten, als die Umstellung auf E-Fahrzeuge gibt es, die Abgasbelastung durch wartende Fahrzeuge zu reduzieren?

Die BVG teilt hierzu mit: „Wenn absehbar ist, dass die Weiterfahrt erst nach mehr als 2 Minuten erfolgen wird, ist das Fahrpersonal verpflichtet, den Motor abzustellen, um Umweltbelastungen wie Abgase und Lärm zu vermeiden.

Zudem ist das Fahrpersonal angehalten, bei geringem Verkehrs- und Fahrgastaufkommen die Fahrweise anzupassen, um längere Aufenthaltszeiten an Haltestellen zu vermeiden. Dem Fahrpersonal werden hierzu die geplanten Abfahrtszeiten an den Folgehaltestellen angezeigt.“

Die Busse der BVG erfüllen die verkehrsvertragliche Vorgabe der schadstoffarmen Abgasnorm Euro 6.

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