Eine moderne Verwaltung für Berlin: Gesetzliche Umsetzung des Zukunftspakt Verwaltung
In der heutigen Plenarsitzung stand mit dem Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 18/3283) die gesetzliche Umsetzung von Teilen des Zukunftspakt Verwaltung in erster Lesung auf der Tagesordnung. Damit erreicht der lang ersehnte Entwurf zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung endlich das Parlament. Der Senat hat das Thema Verwaltungsmodernisierung in den letzten vier Jahren zuerst im Rahmen der Alt-Kommission und im Anschluss in einem Prozess mit den Bezirksbürgermeister*innen im Rahmen des Zukunftspakt Verwaltung voran gebracht. Nun liegt es an uns in den parlamentarischen Beratungen den vorliegenden Entwurf umfassend zu prüfen und an den Stellen nachzujustieren, wo Senat und Rat der Bezirksbürgermeister*innen noch nicht mutig genug waren.
In meinen Augen das wichtigste Vorhaben ist, dass mit dem Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen Hauptverwaltung und Bezirken geschaffen wird. (Projektsteckbrief Nr. 5). Zielvereinbarungen sollen ein zentrales Instrument des gesamtstädtischen Steuerungssystems der Berliner Verwaltung werden. Bisher sind zwei fertige Zielvereinbarungen aus den Pilotvorhaben bekannt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat hier beispielhaft in Sachen Baumpflege und Grünflächenpflege gezeigt, wie es laufen kann. Meine Erwartung ist nun, dass auch die anderen Zielvereinbarungen, die im Senat in Arbeit sind, noch im ersten Halbjahr fertiggestellt werden. Nach dem Gastbeitrag der Sozialverwaltung zum Masterplan im Kampf gegen Obdachlosigkeit bis 2030, gehe ich davon aus, dass die Hausaufgaben – also die zugesagte Zielvereinbarung für die sozialen Wohnhilfen – zeitnah vorliegt.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzespakets ist die Strukturierung der Geschäftsbereiche. Mit der vorgeschlagenen Konturierung hat der Senat einen Weg gefunden, die verschiedenen Ziele unter einen Hut zu bekommen. In den parlamentarischen Beratungen werden wir uns die Details genau anschauen und eine Anhörung von Vertreter*innen der Bezirksverordnetenversammlungen und der Bezirksstadträte wird dazu beitragen, den gesetzlichen Rahmen für die kommenden Legislatur zu schaffen.
Fragen habe ich aktuell noch bei den Vorschlägen zur Stärkung der Bezirksbürgermeister*innen. Denn ohne Verfassungsänderung für ein politisches Bezirksamt ist das im Prinzip kaum möglich. Wenn es aber keinen Weg gibt, vom Ressortprinzip hin zu mehr Steuerungsfähigkeit der Bezirksbürgermeister*innen zu kommen, stelle ich in Frage, dass Bezirksbürgermeister*innen in den kommenden 5 Jahren KEINE thematische Zuständigkeit mehr bekommen sollen. Offene ToDos hat der Senat noch beim Steckbrief Zukunftsfähige Ordnungsämter sowie der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hinsichtlich der Etablierung der geplanten Teilhabeämter. Die Ergebnisse werden wir in die Änderungen des vorliegenden Gesetzentwurfes sicher einbauen.
Wichtig zu wissen: bei allen noch so gut gemeinten Verbesserungen der Verwaltungsstrukturen. Es kommt auch auf die Umsetzung an. Mit dem Mustergesundheitsamt liegt das vermutlich einheitlichste und die am besten qualitätsgeprüfte Struktur vor. Wenn es dann nicht umgesetzt wird, kann es in einer Pandemie auch nicht wirken. Auch die Bürgerämter sind ein Beispiel das zeigt, welche anderen Fragen für eine funktionierende Verwaltung wichtig sind. Denn die Zielvereinbarung zu den Bürgerämtern gibt es lange. Das 14-Tage-Ziel ist auch nicht neu. Wenn aber 12 Bezirke weiter getrennt und erfolglos Personal ausschreiben und am Ende in vielen Bezirken Stellen nicht besetzt sind, helfen einheitliche Strukturen und IT-Verfahren auch nicht.
Was zeigt uns das? Erfolgskritisch für die Modernisierung der Berliner Verwaltung ist das Aufholen der Digitalisierungsrückstände und eine moderne Personalpolitik insbesondere in den Bezirken. Attraktive Gehaltsstrukturen, ein mobiles Endgerät für alle Mitarbeitenden (die das wollen) und ein Miteinander zwischen Senatsverwaltungen und Bezirken wären ein erster Schritt.