Verfassungsdebatte nach ernüchterndem Zwischenbericht zur Umsetzung des „Zukunftspaktes Verwaltung“?
Das Thema Verwaltungsmodernisierung steht in Berlin immer auf der Tagesordnung. Zuletzt hat ein Gastbeitrag von Staatssekretär Frank Nägele einen neuen Impuls gesetzt. In seinem Hilferuf, den er gemeinsam mit Monika Herrmann und Sören Benn veröffentlicht hat, versucht er eine Verfassungsdebatte anzustoßen. So richtig diese Debatte ist, so sehr macht der Gastbeitrag deutlich, dass der Senat mit seinen diversen Versuchen einer Verwaltungsmodernisierung nicht sehr viel erreicht hat. Sowohl die Alt-Kommission als auch der Zukunftspakt Verwaltung haben bisher zu keinen durchschlagenden Erfolgen geführt.
Der Ball für eine Verfassungsdebatte liegt nun beim Berliner Abgeordnetenhaus. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob es Bereitschaft gibt wenigstens zu sondieren wie weit die Gemeinsamkeiten gehen. Insbesondere die Frage der Stärkung der Entscheidungskompetenz der/des Bezirksbürgermeister (Projektsteckbrief Nr. 21) sollte dabei sondiert werden. Denn die bisher erfolgten Prüfungen haben verdeutlicht, dass der bestehende Verfassungsrahmen kaum Umsetzungschancen im Rahmen einer einfachgesetzlichen Erweiterung der Kompetenzen der Bezirksbürgermeisterinnen/Bezirksbürgermeister lässt. Bedauerlich ist, dass der Senat den Bedarf einer Verfassungsdebatte so kurz vor der nächsten Wahl eingesteht und damit der Zeitrahmen für den notwendigen politischen Prozess im Parlament nicht besonders groß ist.
In diese Debatte hat der Senat seinen halbjährlichen Bericht über die Umsetzung des „Zukunftspakt Verwaltung“ vorgelegt. Der 72-seitige Bericht (Rote Nummer 2761 A) zum Stichtag 30. Juni 2020 ist dementsprechend ernüchternd. Corona ist sicher ein Argument, aber mit den Verzögerungen des vorherigen Zwischenberichtes zusammen, gibt es bisher einfach zu wenig Fortschritte. Folgend einige kurze Punkte aus dem Bericht, die das unzufriedenstellende Gesamtbild verdeutlichen:
Die Pilotierung von Zielvereinbarungen zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung verhakt sich in Pilotierungskonzept, Muster-Zielvereinbarung und internen Runden. Nach inzwischen zwei Jahren „Zukunftspakt Verwaltung“konnte bisher nichts umgesetzt werden. Damit kann die neuen Instrumente zur Verwaltungssteuerung frühstens mit den Haushalt 2024/2025 wirksam werden. Das kann durchaus als Scheitern des Prozesses verstanden werden.
Mit dem Hochfahren der Verwaltungsarbeit in den vergangenen Wochen konnte die Erarbeitung der Zielvereinbarungs-Inhalte wieder fortgesetzt werden. Im Bereich Baumpflege soll zum Ende des 3. Quartals ein abgestimmter Entwurf vorgelegt werden. Der Entwurf im Bereich der Sozialen Wohnhilfen befindet sich in der Abstimmung. Bei den Bürgerdiensten entwickelt eine ebenenübergreifende Arbeitsgruppe eine gesamtstädtische Zielvereinbarung. Im Bereich Bildung finden ressortinterne Abstimmungen statt.
Die Personalgewinnung gerade für die zwölf Bezirksämter ist weiter herausfordernd. Aufgabe war die Gehaltsstrukturen in den Bezirken und Senatsverwaltungen anzugleichen. Einheitliche, behördenübergreifende Stellenbewertungen können den Stellenbesetzungsprozess erheblich beschleunigen. Das im Bericht dokumentierte “Aufgeben” von SenFin sollte nicht das letzte Wort sein. Angesichts zum Beispiel der angespannten personellen Lage der Gesundheitsämter ist die Entscheidung nur schwer nachvollziehbar.
Allerdings hält SenFin es angesichts der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie für wenig zielführend, dieses Thema derzeit intensiv weiter zu verfolgen. Die hierfür aufzuwendenden Kapazitäten werden vorrangig für andere Maßnahmen benötigt. Daher sollen zunächst bis zum Ende der Legislaturperiode die derzeit bereits bestehenden Maßnahmen angewendet werden und auf dieser Basis dann später geprüft, ob weitere Schritte noch notwendig erscheinen.
Die Optimierung der Strukturen und Prozesse in der Verwaltung hat zumindest keine sichtbaren Ergebnisse hervor gebraucht. Auch wenn in den internen Runden viele gute Vorschläge auf dem Tisch liegen. Die Hoffnung liegt auf der Zeit nach der pandemiebedingten Verzögerung.
Die im Rahmen der Bearbeitung der Pilotprozesse adressierten Senatsverwaltungen wurden gebeten, unter Verwendung eines standardisierten Vordrucks qualifizierte Stellungnahmen zu den in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden, strittigen Zuständigkeitsfragen bis Mitte März 2020 abzugeben. Pandemiebedingt ist es bei den Stellungnahmen zu Verzögerungen gekommen.