Jobcenter übernimmt Kosten für digitale Endgeräte für Homeschooling
Digitale Endgeräte sind eine der Voraussetzungen für die Teilnahme am Fernunterricht und für das aktuelle Homeschooling. Die Finanzierung war aber bisher insbesondere für Familien die Grundsicherung beziehen ein Problem, da sich die Jobcenter dem oftmals verweigerten. Anfang 2021, also fast ein Jahr nach Beginn der Coronapandemie, hat der Bund nun die Jobcenter angewiesen, auf Antrag Laptops oder Tablets für diese Schülerinnen und Schüler zu finanzieren. Dieser Schritt ist richtig und längst überfällig.
Weitere Informationen und Musteranträge finden sich auf der Seite des Erwerbslosenverein Tacheles.
Der Anspruch auf Kostenübernahme eines digitalen Endgeräts (Tablet, Laptop, PC) in Höhe von bis zu 350€ besteht rückwirkend ab dem 1. Januar 2021. Grundsätzlich haben alle Schüler*innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen diesen Anspruch sowie Schüler*innen, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Beim Jobcenter muss dazu ein Antrag gestellt und nachgewiesen werden, dass es anderweitig keine Kostenerstattung bzw. Sicherstellung des Bedarfes gibt. Außerdem bedarf es eines Nachweises der Schule über die Notwendigkeit der digitalen Endgeräte. Weitere Voraussetzung für den Anspruch ist, dass kein Gerät für die Schüler*innen vorhanden, oder ein vorhandenes nicht mehr benutzbar ist und die Schule keines zur Verfügung stellen kann. Der Anspruch auf ein digitales Endgerät besteht pro Kind und nicht nur pro Haushalt.