OpenData-Nutzung 2019 und 2020 und Leitfaden für qualitativ hochwertige Daten
Mit der Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat im Jahr 2020 einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Auf Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat Berlin damit das Fundament für eine umfangreiche Transparenzinitiative von Rot-Rot-Grün gelegt. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.
Ein Jahr nach dem Start habe ich beim Senat nach der Nutzung des Berliner Datenportals sowie nach Unterstützung oder Leitfäden für die Mitarbeter*innen der Verwaltung gefragt (Drucksache 18/27515). Aus der Antwort geht eine leichte Zunahme der Nutzung in 2020 im Vergleich zu 2019 hervor. Seit dem Beschluss der Verordnung nimmt die Veröffentlichung trotz der Pandemie zu. Auch die Anzahl der veröffentlichenden Stellen hat sich erhöht, allerdings eher moderat. Insbesondere die Unterstützung der Open Data Informationsstelle des Landes Berlin (ODIS) ist wohl ein wichtiger Baustein, mehr Datensätze als OpenData bereit zu stellen.
1. Wie viel Zugriffe gab es im Jahr 2019 auf das Berliner Datenportal daten.berlin.de (bitte monatlich und wenn vorhanden nach Hits / Visits und Nutzungsdauer angeben)?
2. Wie viel Zugriffe gab es im Jahr 2020 auf das Berliner Datenportal daten.berlin.de (bitte monatlich und wenn vorhanden nach Hits / Visits und Nutzungsdauer angeben)?
3. Wie viel Zugriffe können dabei in den Jahren 2019 und 2020 dem internen Landesnetz bzw. Berliner Verwaltungen (Land und Bezirke) zugeordnet werden (bitte monatlich und wenn vorhanden nach Hits / Visits und Nutzungsdauer angeben)?
Die Zuordnung der Zugriffe zum Landesnetz bzw. Berliner Verwaltungen ist nicht möglich, da die Betreiber*in des Open Data Portals keine IP-Adressen speichert. Siehe dazu auch Datenschutzerklärung auf dem Open Data Portal, insbesondere diesen Absatz: „Alle Auswertungen werden nicht personenbezogen, sondern pseudonymisiert durchgeführt, d. h. persönliche Identifikationsmerkmale werden durch ein Kennzeichen zu dem Zweck ersetzt, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren. Die IP-Adresse wird bei Mapp dazu nur in gekürzter und damit anonymisierter Form erfasst und nur zur Session-Erkennung, für die Geolokalisierung (bis auf Stadt-Ebene) und für die Abwehr von Attacken verwendet. Die IP-Adresse wird dann umgehend wieder gelöscht, so dass die erfassten Daten dann keinen direkten Personenbezug mehr haben und selbst über den Umweg des Internet Service Providers keine Zuordnung zur Identität des Nutzers mehr möglich ist.“
4. Wie bewertet der Senats die Nutzung des Open Data Portals nach Inkrafttreten der Open Data Rechtsverordnung?
Vor der Verabschiedung der Open Data Verordnung verlangsamte sich die Veröffentlichung, seit dem Beschluss der Verordnung nimmt die Veröffentlichung trotz der Pandemie zu. Die Anzahl der veröffentlichenden Stellen hat sich auch erhöht, allerdings eher moderat. Schlußendlich ist anzumerken, dass Berlin Online, die Betreiberin des Open Data Portals, trotz Pandemie eine erhöhte Nachfrage an Zugängen zum Datenregister, dem Backend des Open Data Portals, verzeichnet.
5. Welche Unterstützung/Leitfäden gibt es für Datenverantwortliche der Berliner Verwaltung?
Es gibt folgende Leitfäden:
1. Das Berliner Open-Data-Handbuch: Hier erhalten Datenverantwortliche eine „Schritt für Schritt Anleitung“ zur Veröffentlichung von Daten auf dem Open Data Portal. Es werden die unterschiedlichen Wege der Veröffentlichung z.B. über die „Datenrubrik“ des Imperia Systems des Landes Berlin oder auch über das „Datenregister“, dem Backend des Open Data Portals, veranschaulicht. Die Datenverantwortlichen bekommen in diesem Handbuch auch Informationen zu den Lizenzarten wie Creative Commons Lizenzen und der Datenlizenz Deutschland. Das Handbuch hat auch einen Abschnitt zum Thema „Metadatenschema des Datenportals“ und erklärt die unterschiedlichen Metadatenarten, die auf dem Open Data Portal bei jeder Ressource festgelegt werden müssen, um die bessere Auffindbarkeit der Datensätze zu gewährleiten.
2. Leitfaden „Open Data Beauftragte*r – Erste Schritte nach der Rechtsverordnung Open Data“: Dieser Leitfaden ist im Jahr 2020 von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe veröffentlicht worden. In diesem Leitfaden erhalten neue Open Data Beauftragte Empfehlungen für die Umsetzung der Rechtsverordnung Open Data in ihren Behörden. Es geht um die Etablierung eines „Open Data Vorgehensmodells als Grundlage für ein Datenmanagement“: Von der Dateninventur zur Identifikation von Daten bis zur Durchführung einer Auftaktveranstaltung mit der Einbindung des „Datenteams“ mit den Fachverfahrens- und Datenverantwortlichen, Webmaster und Datenschutzbeauftragten sind Lehrinhalte des Leitfadens.
3. Unterstützungen durch die Open Data Informationsstelle des Landes Berlin (ODIS), die von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe im Rahmen einer Zuwendung gefördert wird und die mit zwei Mitarbeiterinnen als Beratung für die Berliner Behörden zur Umsetzung der Open Data Verordnung zur Verfügung stehen. Die ODIS bietet diverse Leitfäden unter diesem Link für Datenverantwortliche zur Verfügung: Leitfäden der ODIS: https://odis-berlin.de/ressourcen/.
1. Handout zum Thema „Wie führe ich eine Dateninventur durch?“: https://odis-berlin.de/ressourcen/dateninventur.html
2. Leitfaden für Metadaten „Was sind Metadaten und warum sind sie so wichtig? Datenverantwortliche erhalten eine Vorlage für das Metadaten-Formular im Open Data Portal https://odis-berlin.de/ressourcen/metadaten.html
3. Veröffentlichungscheckliste „Wie prüfe ich, dass meine Daten die Qualitätsanforderungen des Open Data Portals erfüllen?“ https://odis-berlin.de/ressourcen/checkliste.html
4. Videotutorials zur Datenvisualisierung, mit einer Anleitung, wie offene Daten für Bürger*innen veranschaulicht werden können: https://odis-berlin.de/ressourcen/datenvisualisierung.html4. Als Unterstützung gibt es, organisiert von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, auf Nachfrage der Berliner Behörden den Crashkurs Open Data zur Einführung in die ersten wichtigen Schritte als neue Open Data Beauftragte bzw. neuer Open Data Beauftragter. Die AG Open Data Sitzungen finden mit den ernannten Open Data Beauftragten des Landes Berlin alle zwei Monate (derzeit digital) statt und bieten einen Raum zur weiteren Erarbeitung der organisatorischen, rechtlichen und technischen Open Data Rahmenbedingungen im Land Berlin.
6. Wie bewertet der Senat in dieser Hinsicht den Leitfaden für qualitativ hochwertige Daten und Metadaten von Fraunhofer FOKUS?
Der Leitfaden vom Fraunhofer FOKUS bietet praktische Hilfestellungen und Empfehlungen zur Erreichung einer hohen Daten- und Metadatenqualität und ist daher auch für die Berliner Verwaltungs-Datenbereitstellerinnen und Datenbereitsteller zu emp
fehlen, die ihre Daten auf dem Open Data Portal veröffentlichen wollen.