Bits & Berlin – Newsletter – 04/2023

In der Newsletter “Bits & Berlin” möchte ich Sie wie gewohnt über meine parlamentarische Arbeit zu Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz informieren.

In diesem Newsletter geht es um den Koalitionsvertrag von SPD und CDU, die Zukunft des ITDZ, den Stand der OZG Umsetzung in Berlin und um IT-Sicherheitsvorfälle (2022) in Berlin.

Die Ausschüsse werden voraussichtlich ab Mai wieder tagen, dann werde ich davon auch wieder wie gewohnt berichten.

Viel Spaß beim Lesen!

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Wie viel Digitalisierung und Verwaltung steckt im Koalitionsvertrag 2023?

Am 27. April 2023 soll der neue Regierende Bürgermeister im Berliner Abgeordnetenhaus gewählt werden. Zeit sich den Koalitionsvertrag von SPD und CDU mal mit Blick auf die Themen Digitalisierung und Verwaltung anzuschauen. Was steht drin, was fehlt und was wird davon umgesetzt?

Ein zentraler Satz ist sicherlich ganz am Ende auf Seite 135 zu finden: “Die Zuständigkeiten für Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung sowie für Europa werden dem Regierenden Bürgermeister zugeordnet.” Dies ist eine richtige Entscheidung, für die wir uns in den letzten Jahren immer wieder eingesetzt haben. Glückwunsch an die CDU, dass gegen die SPD durchgesetzt zu haben.

Beim Blick auf das Inhaltsverzeichnis fällt auf: Digitalisierung gibt es nicht als eigenständiges Kapitel. Wesentliche Teile finden sich unter “Digitale Verwaltung” im Kapitel Funktionierende Verwaltung gleich zu Beginn des Koalitionsvertrages. Es fällt auf, dass viele Vorhaben der Rot-Rot-Grünen Koalition fortgesetzt werden sollen. An einigen Stellen fehlen konkrete zeitliche Einordnungen.

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Open Data – auch Berlin bekommt eine Musterklausel

Im Dezember 2022 veröffentlichte die Landesregierung in NRW den Leitfaden “Datensouveränität und Open Data”. Dieser enthält 10 Leitsätze und eine Musterklauseln für Verträge mit Dritten, um zu garantieren, dass Daten später auch veröffentlicht werden dürfen. Ich habe mich beim Senat erkundigt, ob solch eine Musterklausel auch für Berlin geplant ist. Die Veröffentlichung eines Leitfadens für Berlin ist auch im Zusammenhang mit dem geplanten Berliner Transparenzgesetz.

In seiner Antwort (Drucksache 19/14524) teilt der Senat mit: ja es gibt eine Musterklausel und eine Checkliste, diese soll auch zeitnahe im Internet veröffentlicht werden. Auch die Verwendung von Musterklauseln wird positiv bewertet, so wird von Anfang an garantiert, dass Daten zur freien Verfügung gestellt werden können. Die zwei Formulierungen der Musterklauseln, welche in Berlin verwendet werden, finden sich in der Antwort auf die Frage 5.

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Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz ist öffentlich

Ein großer Erfolg sollte es werden: die Veröffentlichung unseres Entwurfes für ein Berliner Transparenzgesetz im Jahr 2022. Und auch wenn es einige Umwege gebraucht hat: Dank netzpolitik.org ist es vollbracht. Ich freue auf die Debatte über den gemeinsamen Entwurf. Machen wir daraus ein gutes Transparenzgesetz für Berlin.

Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen. (Koalitionsvertrag)

Der nun vorliegende Vorschlag ist ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild, welches die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhält und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten schafft. Er übernimmt Teile der schlanken Struktur, die von der Initiative Volksentscheid Transparenzgesetz erarbeitet wurden. Folgend möchte ich einigen Einige Punkte aus dem Entwurf hervorheben.

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Nutzungszahlen des Berliner Datenportals

Seit 2019 erhebt das Berliner Datenportal Nutzungszahlen. Sie zeigen einen kontinuierlichen Zugriff auf das Portal. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz veröffentlichen dabei die meisten Datensätze. Die meistaufgerufenen Kategorien sind Geographie und Stadtplanung sowie Gesundheit. Eine aktuelle schriftlichen Anfrage (19/13752) zeigt Einzelheiten der Nutzung.

Was als Erstes auffällt, auch diese Nutzungszahlen sind offene Daten. Ein Github Repository macht die weitere zur Nutzung dann einfach – sehr gut!

Was als Zweites auffällt, ist dass die Nutzungszahlen mit 5000 bis 10.000 (Zahl der Seitenabrufe) über die Jahre konstant sind. Open Data in Berlin hat damit noch einiges an Potential. Dazu gehört auch ein Kulturwandel in der Verwaltung. Denn auch diese kann von offenen Daten profitieren durch das Aufbrechen von Informationssilos.
Grafische Darstellung von Nutzungsstatistiken des Datenportals Berlin.

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Aktueller Stand zum Umgang von Daten in Berlin

Mit der Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat im Jahr 2020 einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Offene Daten im Berliner Datenportal helfen dabei nicht nur der Zivilgesellschaft, sondern auch der Verwaltung. Doch wer ist für das Datenmanagement in den Senatsverwaltungen und Bezirken zuständig? Nach zwei Jahren Open-Data-Rechtsverordnung habe ich mal beim Senat nachgefragt (Drucksache 19/13469).

Die Antwort lässt einen weiter hohen Fortbildungsbedarf erahnen. Demnach soll jede Person, die in der Verwaltung eine Fachaufgabe wahrnimmt, für Daten zuständig sein. Entsprechend beschreibt die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung für die Beschäftigten der Berliner Landesverwaltung in mehreren Punkten Pflichten zum Datenmanagement. Dazu erarbeitet die IKT-Steuerung derzeit ein IKT-Rollenkonzept, welches der Begriff Datenkoordination nicht verwendet, sondern „Fachverfahrens- und Dienstekoordination“.

In der Bits & Bäume Newsletter vom Oktober berichtete ich, dass Schleswig-Holstein sich dem Musterdatenkatalog mit seinen Datenportalen anschließt. Zurzeit arbeitet Berlin immerhin daran, den Musterdatenkatalog technisch zu integrieren, sodass dieser im Laufe des kommenden Jahres verwendet werden kann.

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Open-Data im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz

In 2011 wurde eine Open-Data Strategie für Berlin beschlossen und das Datenportal daten.berlin.de ging online. Zehn Jahre später, im Jahr 2021, trat die Open-Data Rechtsverordnung (OpenDataRV) in Kraft. In der Sitzung des Ausschusses Digitalisierung und Datenschutz haben wir das Thema auf die Tagesordnung gesetzt und der CDO Dr. Kleindiek berichtet über den aktuellen Stand der Berliner Open-Data Strategie.

Zu den Erfolgsfaktoren von Open-Data in Berlin zählen: der Rechtsrahmen, die personelle Ausstattung, die Integration in die Verwaltungs-IT, Informationsangebote, das Verständnis von Open-Data als ein eigenes Ökosystem und Veranstaltungen für Verwaltung in Form von Workshops, aber auch mit der Zivilgesellschaft wie Hackathons oder Berlins Open-Data Day (BODDy) welcher ebenfalls sein 10-Jähriges Jubiläum im letzten Jahr hatte.

Um Open-Data in der Verwaltung zu etablieren, haben, mit Ausnahme von zwei, alle Senatsverwaltungen Open-Data-Beauftragte ernannt. Auch bei den Bezirken gibt es, mit Ausnahme von einem, überall Open-Data-Beauftragte, die Kollegen*innen weiterbilden und Dateninventuren erstellen. Es wurden 70 Anwendungen auf Open-Data Tauglichkeit geprüft. 50 % von diesen enthielten keine und 30 % nur geringe veröffentlichungspflichtige Daten. Außerdem sind 13 Anwendungen potenziell über eine API (Application Programming Interface) anzuschließen.

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Bits & Berlin – Newsletter – 05/2021

Nach der Mai-Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz informiert heute wieder eine aktuelle Ausgabe von Bits & Berlin – meinem monatlichen Newsletter über meine parlamentarische Arbeit zur Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und Datenschutz – über die wichtigsten Entwicklungen. Auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung standen unter anderem das Transparenzgesetz. eine Besprechung zur Einführung der E-Akte für die Berliner Verwaltung sowie das Lobbyregister.

In dieser Ausgabe geht es dazu um Open-Source für die Berliner Verwaltung und die Nutzung des Berliner Datenportals.

Aus der aktuellen Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz (KTDat)

In der aktuellen Viertelstunde wurde nach den Abfragen des NSU-Drohbriefschreibers aus Polizeidatenbanken gefragt. Aufgrund laufender Ermittlungen wurde dazu wie üblich keine substantielle Auskunft erteilt. Die Datenschutzbeauftragte kündigte jedoch eine Prüfung der Praxis telefonischer POLIKS-Anfragen an. Zudem wurde das bekannte Thema der schwierigen Terminverfügbarkeit in den Bürgeramtern thematisiert. Der Senat wies auf Verbesserungen des Terminangebots trotz pandemiebedingter Beschränkungen im Vergleich zu den beiden Vorjahren hin. Auf meine Frage, ob die jüngsten Neueinstellungen schon in der jetzigen Lage berücksichtigt sind, antwortete Sie, dass die Neueinstellungen erst zukünftig wirken werden. Es handelt sich dabei um 50 bis 70 Stellen, wovon ein Teil der neuen Beschäftigten am 01.05. begonnen hat und der andere am 01.06. starten wird. Hoffen wir, dass sich dies bei der Terminvergabe bemerkbar machen wird!

Der zentrale Punkt der Sitzung war die Anhörung zur Senatsvorlage für ein Transparenzgesetz. Aus der Anhörung nehme ich verschiedene Punkte mit, an denen der Entwurf, der sowohl hinter dem Hamburger Transparenzgesetz als auch hinter dem Entwurf des Volksentscheides Transparenz Berlin zurück bleibt, im parlamentarischen Verfahren noch angepasst werden muss. Die Gesrpräche mit den Kolleg*innen von SPD und Linken laufen dazu noch.

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OpenData-Nutzung 2019 und 2020 und Leitfaden für qualitativ hochwertige Daten

Mit der Open-Data-Rechtsverordnung hat der Berliner Senat im Jahr 2020 einen Meilenstein auf dem Weg der Öffnung von Verwaltungsdaten für Bürger*innen, Institutionen und für den behördeninternen Austausch vereinbart. Auf Initiative der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat Berlin damit das Fundament für eine umfangreiche Transparenzinitiative von Rot-Rot-Grün gelegt. Die Rechtsverordnung wird nun vor Erlass durch den Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Ein Jahr nach dem Start habe ich beim Senat nach der Nutzung des Berliner Datenportals sowie nach Unterstützung oder Leitfäden für die Mitarbeter*innen der Verwaltung gefragt (Drucksache 18/27515). Aus der Antwort geht eine leichte Zunahme der Nutzung in 2020 im Vergleich zu 2019 hervor. Seit dem Beschluss der Verordnung nimmt die Veröffentlichung trotz der Pandemie zu. Auch die Anzahl der veröffentlichenden Stellen hat sich erhöht, allerdings eher moderat. Insbesondere die Unterstützung der Open Data Informationsstelle des Landes Berlin (ODIS) ist wohl ein wichtiger Baustein, mehr Datensätze als OpenData bereit zu stellen.

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