Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Radverkehrsnetz in Mahlsdorf: Pilgramer Straße soll Teil des Vorrangnetzes werden

Ich habe die aktuellen Baumaßnahmen in der Pilgramer Straße zum Anlass genommen, nachzufragen welche weitere Perspektive für die Straße besteht (Drucksache 18/28252). Aus der Antwort geht hervor, dass die laufenden Straßenbauarbeiten noch im August abgeschlossen sein wird. Darüber hinaus ist geplant die Pilgramer Straße als Teil des Vorrangnetzes ins Radverkehrsnetz aufzunehmen. Das entspricht einem Anliegen, welches mich in letzter Zeit von Bürger*innen in Mahlsdorf erreicht hat. Das Thema Radwege und sichere Schulwege in Mahlsdorf verdient in den kommenden Jahren mehr Aufmerksamkeit.

Bedauerlich ist, dass die CDU-Stadträtin hier keinerlei Handlungsbedarf sieht. Das Bezirksamt sieht hier „nur“ eine reine Anliegerstraße in einer 30 ́er Zone. Damit verfestigt sich der Eindruck, dass die Förderung des Radverkehrs trotz aller Lippenbekenntnisse politisch nicht gewünscht ist. Mahlsdorf und Kaulsdorf brauchen endlich eine Politik, die sichere Radwege zum Standard macht. Stattdessen gibt es zum Schulstart wieder symbolische Aktionen des Ordnungsamtes. Verstärkte Schulwegsicherung geht aber nicht ohne den Bau der nötigen Infrastruktur.

Frage 1: Wann sind die laufenden Straßenbauarbeiten auf der Pilgramer Straße in Mahlsdorf abgeschlossen?

Hierzu informiert das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: „Die Baumaßnahme wird im August 2021 abgeschlossen.“

Frage 2: Wann werden die Radwege auf dem neuen Abschnitt zwischen B1 und Rahnsdorfer Straße ab markiert und welche Breite werden die Radstreifen haben?

Hierzu informiert das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: „Die Markierungsarbeiten wurden Ende Juli 2021 abgeschlossen. Die Bruttobreite des Radweges beträgt 2,50 m.“

Frage 3: Wie wird der Radverkehr dann am Ende der neuen Radstreifen weitergeführt?

Hierzu informiert das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: „Der Radfahrstreifen endet im Einengungsbereich der Pilgramer Straße kurz vor der Hausnummer 303. Ab hier wird der Radfahrende normal auf der Fahrbahn geführt ohne separate Radspur. Ab der Straße 48 wird die Pilgramer Straße mit Tempo 30 beschildert.“

Frage 4: Entspricht der Ausbau des Abschnitts nach Auffassung des Bezirksamtes und des Senats dem Mobilitätsgesetz?

Der Ausbau des Abschnittes entspricht den geltenden gesetzlichen Grundlagen.

Frage 5: Welche weiteren Planungen gibt es für die Abschnitte der Pilgramer Straße südlich der Rahnsdorfer Straße?

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf als für die Planung zuständige Behörde informiert: „Es gibt seitens des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) Marzahn-Hellersdorf keine weiteren Planungen für die Pilgramer Straße.“

Frage 6: Wie bewertet der Senat den Vorschlag die Pilgramer Straße südlich der Rahnsdorfer Straße zu einer Fahrradstraße zu entwickeln und damit die Schulwege zu den umliegenden Schulen für Kinder und Jugendliche sicherer zu gestalten?

Hierzu nimmt das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf wie folgt Stellung: „Da es sich bei der Pilgramer Straße, südlich der Rahnsdorfer Straße, um eine reine Anliegerstraße in einer 30 ́er Zone in Großsteinpflasterbauweise ohne Regenentwässerung mit großem altem Baumbestand handelt sieht das SGA keine Notwendigkeit hier eine Fahrradstraße zu entwickeln, zumal die Voraussetzungen für eine Fahrradstraße hier nicht gegeben sind.“

Im Zusammenhang mit dem Mobilitätsgesetz bestehen derzeit noch in Abstimmung befindliche Entwürfe zum Radverkehrsplan und zum zukünftigen Radverkehrsnetz. Danach ist die Pilgramer Straße südlich der Karlstraße als Bestandteil des Ergänzungs- sowie als Vorrangnetzes vorgesehen. Welche Auswirkungen dies auf die Straßenraumgestaltung und verkehrsbehördliche Ausweisungen von Abschnitten der Pilgramer Straße hat, wird mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf als zuständigem Straßenbaulastträger nach dem Beschluss zum Radverkehrsplan dann zu besprechen sein.

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