Zuwendungen im Land Berlin entbürokratisieren und digitalisieren
Als Zuwendungen bezeichnet man Ausgaben für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins zur Erfüllung bestimmter Zwecke, an deren Erfüllung das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat (§ 23 Landeshaushaltsordnung). Die Bearbeitung solcher Zuwendungen ist leider mit (zu) viel Bürokratie verbunden. Daher haben wir uns mit dem Koalitionsvertrag auf eine Entbürokratisierung verständigt.
Die Geschäftsprozesse von Zuwendungen wird die Koalition optimieren, entbürokratisieren und mit einheitlichen IT-Fachverfahren bis 2023 unterstützen. Sie wird zur Entbürokratisierung Gemeinkostenpauschalen für alle Zuwendungsprojekte prüfen. Geprüft wird auch, welche dieser Aufgaben bei einem oder mehreren Dienstleistern im Sinne von „Shared Services“ in der Verwaltung gebündelt werden können. Ein digitales Tarifregister wird die Kontrolle von Tariftreue und Besserstellungsverbot deutlich erleichtern.
Ende 2022 hat der Senat nun ein Vorprojekt „Zuwendungen im Land Berlin“ gestartet. Drei Senatsverwaltungen sind nun beauftragt, die notwendigen Entscheidungen vorzubereiten, um die Zuwendungsgewährung des Landes in neue Strukturen zu überführen, zu optimieren und zu digitalisieren. In diesem Vorprojekt wird ein konkreter Fahrplan erarbeitet, um Fragen von landesweiter Bedeutung bei der Bewilligung und Prüfung von Zuwendungen zu klären und in ein einheitliches Verwaltungshandeln zu überführen. Eine besondere Rolle wird dabei die Digitalisierung des Zuwendungsprozesses und die Bereitstellung einer landesweiten IT-Lösung einnehmen. Insgesamt werden so die Ressourcen aller Beteiligten Akteurinnen und Akteure effizienter genutzt.
Interessant zu wissen: Im Jahr 2021 hat das Land Berlin laut der öffentlich zugänglichen Zuwendungsdatenbank rund 2,8 Milliarden Euro Zuwendungen vergeben. Dadurch werden hauptsächlich freie Träger finanziert, die Projekte für das Land Berlin umsetzen. In einer Zuwendungsdatenbank des Senats werden die von den Behörden bewilligten Zuwendungen an juristische Personen (ab einem Zuwendungsbetrag i. H. v. 100 Euro) rückwirkend für die letzten 5 Jahre veröffentlicht. Dies erfolgt jeweils zum 30. Juni eines jeden Jahres. Aktuell enthält die Datenbank die gewährten Zuwendungen der Jahre 2017-2021.