Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Ein Stadtplatz für das „Kirchendreieck“ in Kaulsdorf

Am Kaulsdorfer “Kirchendreieck” soll ein Stadtplatz entstehen. Dies sieht ein städtebaulicher Vertrag im Kontext des B–Plan 10–39 für den Platz zwischen den Straßen Heinrich-Grüber-Straße, Kraetkestraße und Hugo-Distler-Straße vor. Offensichtlich wurde dieser bisher nicht hergestellt. Stattdessen finden wir eine von sehr hohem Unkraut überwucherte Fläche mit Resten gefällter Bäume. Das Problem: der Vorhabenträger ist nach der Antwort des Senats seinen Verpflichtungen zur Errichtung bisher nicht nachgekommen (Drucksache 19/14530).

Vorgesehen ist nun die Mittel aus der Sicherheitsleistung (aus dem städtebaulichen Vertrag) zur Finanzierung des Stadtplatzes zu nutzen. Nach letztem Stand des Grünflächenamtes liegt jedoch noch keine Planung vor. Ursächlich dafür sind die fehlenden Kapazitäten und der dringend durch das Schulamt abgeforderte Fokus aller Planungsfachleute auf Schulhöfe und Schulsanierung (Drucksache 19/14800).

Ziel muss sein die Planungskapazitäten im Bezirksamt bereit zu stellen und mit den Planungen zu beginnen. Dann scheint der Umsetzung des Stadtplatzes für das „Kirchendreieck“ in Kaulsdorf nichts im Wege zu stehen.

Hintergrund: Folgende Maßnahmen im städtebaulichen Vertrag mit dem Bezirksamt wurden bisher vom Vorhabenträger nicht umgesetzt:

  • Herstellung des öffentlichen Stadtplatzes
  • Herstellung diverser Gehwegüberfahrten und Zufahrten im Bereich der Heinrich-Grüber-Straße
  • Gehweg von der Heinrich-Grüber-Straße über den zukünftigen Stadtplatz an der Kraetkestraße entlang bis zur Hugo-Distler-Straße einschließlich von Gehwegüberfahrten zur Kraetkestraße hin
  • Verbreiterung der Fahrbahn der Kraetkestraße von der Heinrich-Grüber-Straße bis zur Sudermannstraße einschließlich von Entwässerungsmulden

Folgende Maßnahmen wurden bisher nach Auskunft des Senats nicht umgesetzt:

  • Der Stadtplatz wurde bis zum heutigen Tag nicht hergestellt. Er ist eine von sehr hohem Unkraut überwucherte Fläche mit Resten gefällter Bäume, die sich darauf befinden.
  • Die Fahrbahn der Kraetkestraße einschließlich der Entwässerungsmulden wurde bisher ebenfalls nicht hergestellt.
  • Die Gehwegüberfahrten in der Kraetkestraße wurden nur in Fragmenten hergestellt und nicht an die Fahrbahn angeschlossen
  • Der Gehweg in der Kraetkestraße wurde zwar mit dem entsprechenden Pflaster hergestellt, ein beidseitiger Streifen aus Schotterrasen ist jedoch nicht erkennbar.

1. Wurden die Kosten der von dem Vorhabenträger übernommenen aber nicht umgesetzten Verpflichtungen (Antwort zu 3. – Drucksache 19/14530) seitens des Bezirksamts jemals ermittelt, ggfls. überschlägig? Falls ja, bitten wir nochmals um eine konkrete Darstellung, ggfls. mit nicht aktuellen Preisen. Falls nein, wieso nicht, dies insbesondere mit Blick auf die beabsichtigte Klage?

Diese Kosten sind bisher auf Grund von derzeit kaum berechenbaren Baupreisen nicht ermittelt.

2. Wieso kann das Bezirksamt zur Höhe der vertragsgemäß erbrachten Sicherheiten keine Angaben machen?

Es liegen finanzielle Sicherheiten vom Vorhabenträger vor. Die Höhe unterliegt dem Wissen des Vorhabenträgers und der Stadtplanung. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Höhe der Sicherheitsleistung nicht veröffentlicht.

3. Hat das Bezirksamt nach der Freigabeerklärung des Vorhabenträgers im Juni 2020 die Sicherheitsleistungen abgerufen und wie wurden diese im Haushalt verbucht und verwendet? Es wird um eine detaillierte Darstellung gebeten.

Die Mittel aus der vereinbarten Sicherheitsleistung wurden bisher noch nicht im Haushalt verbucht und verwendet, da bisher keine umsetzbare Planung für diese Mittel existiert.

4. Welche Teile der noch offenen Vertragsleistungen können unter Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistung ggf. durch das Bezirksamt beauftragt werden?
5. Wieso liegen seitens des Amts nach Abruf der Sicherheitsleistungen bis heute keine Planungen für den Stadtplatz in Gestalt eines grünen Biotops vor und bis wann sollen diese erstellt werden? Es wird um eine konkrete Darstellung gebeten.

Vorgesehen ist, die Mittel aus der Sicherheitsleistung für den Stadtplatz zu nutzen. Nach letztem Stand des Grünflächenamtes liegt jedoch noch keine Planung vor. Ursächlich dafür sind die fehlenden Kapazitäten und der dringend durch das Schulamt abgeforderte Fokus aller Planungsfachleute auf Schulhöfe und Schulsanierung.

6. Welche konkreten rechtlichen Fragen verzögern die dem Vorhabenträger angedrohte Klage, welche nach Auskunft der ehemaligen Bezirksbürgermeisterin Pohle vom 25.03.2021 gegenüber der BVV damals bereits in Vorbereitung befand?
7. Welche Verjährungsfristen laufen insoweit? Es wird um eine detaillierte Darstellung, auch bezüglich etwaige vertraglicher Fristen, gebeten.

Der Schutz nicht abgeschlossener behördlicher, sich noch im Verfahren und in Prüfung befindlicher Entscheidungen bedingt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine näheren Auskünfte mitteilen zu können.

8. Welche weiteren Maßnahmen aus dem städtebaulichen Vertrag, z.B. der Ausbau der Straße und Gehwege in der Kraetkestraße, sind im Umfeld bis 2026 konkret geplant?

Dazu kann noch keine Aussage getroffen werden.

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