Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Abgeordnetenhaus Bundestag BündnisGrüne Grundeinkommen Soziale Gerechtigkeit und Armutsbekämpfung 

BündnisGrüne Initiative für Garantierente sowie gleiches Rentenrecht in Ost und West

Die BündnisGrüne Bundestagsfraktion setzt sich für eine Garantierente sowie die Angleichung des Rentenrechts in Ost und West ein. Dazu wurde ein entsprechender Antrag in den deutschen Bundestag eingebracht.

Das Ziel einer Vereinheitlichung der Rentenberechnung sollte sein, gleiche rentenrechtliche Regelungen für Versicherte in den alten und neuen Bundesländern herzustellen und damit die existierenden Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Diese einheitliche Berechnung sollte sich auch weiterhin am Äquivalenzprinzip ausrichten, so dass gleich hohe Beitragszahlungen zu gleich hohen Rentenanwartschaften führen. Dazu soll die Ermittlung von Entgeltpunkten für alle Versicherten vereinheitlicht sowie einen einheitlicher Rentenwert eingeführt werden.

Die im Rahmen von Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Rentenberechnung bereits erworbenen Rentenanwartschaften sollen und können dabei nicht gekürzt werden. Um diese in gleicher Höhe zu erhalten, müssen die Hochwertungsfaktoren gerade um die Erhöhung des aktuellen Rentenwertes reduziert werden. Um Geringverdienende besser vor Altersarmut zu schützen, wird anstelle der Aufwertung der Entgeltpunkte im Osten, die einkommensunabhängig durchgeführt wurde, eine Garantierente eingeführt. Diese soll die geringe Rentenansprüche in Ost und West auf ein Mindestniveau aufstocken, denn geringe Löhne gibt es nicht nur im Osten Deutschlands, sondern auch im Westen.

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) wurden die Anwartschaften der Versicherten in den neuen Bundesländern in das System der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) überführt. Im Grundsatz war damit in den alten und neuen Bundesländern ein einheitliches Rentenrecht hergestellt. Das RÜG sah allerdings ausdrücklich vor, dass „bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse“ eine Reihe von rentenrechtlich maßgeblichen Rechengrößen und Verfahrensweisen für die neuen und alten Bundesländer differenziert festgelegt und angewendet werden sollten. Diese Differenzierungen führen bei Versicherten in Ost und West zur Unzufriedenheit und verstetigen die gegenseitigen Vorbehalte und werden 19 Jahre nach Gültigkeit dieses Gesetzes von viele Bürgerinnen und Bürgern in den ostdeutschen Bundesländern als ungerecht empfunden.

Zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung haben die als Übergangsregelung gedachten rentenrechtlichen Unterschiede infolge der erheblichen Verlangsamung des Angleichungsprozesses der Löhne und Gehälter immer noch Bestand. Das unterschiedliche Rentenrecht wird ohne Eingriffe des Gesetzgebers noch so lange existieren, bis sich die Entgelte und damit die Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern vollkommen angeglichen haben. Dies kann aus heutiger Sicht noch sehr lange dauern. Aus dem bestehenden System heraus ist auf kurze bis mittlere Sicht keine wesentliche Angleichung zu erwarten. So wird im aktuellen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung angenommen, dass sich die Durchschnittsentgelte bis zum Jahr 2015 kaum weiter annähern. (vgl. BMAS: Rentenversicherungsbericht 2010, BT-Drucksache 17/3900, S. 47 f.) Die einstige Übergangslösung droht zu einer Dauerregelung zu werden, so dass sich die Frage stellt, ob und wie lange noch ein unterschiedliches Rentenrecht angewendet werden soll.

Die Fraktionen CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, noch in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen. Konkrete Vorschläge ist die Koalition bisher schuldig geblieben. Aus Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Fragen zur Schaffung eines einheitlichen Rentensystems geht hervor, dass die Bundesregierung nicht absehen kann, wie lang es noch dauern wird, bis der Anpassungsprozess der Rentensysteme in Ost und West vollzogen ist und in nächster Zeit keine Lösung präsentieren wird.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine grundsätzliche Vereinheitlichung aller maßgeblichen Bezugsgrößen zur Entstehung und Berechnung der Rente in Ost und West durchzuführen, die insbesondere folgende Eckpunkte enthält:
a) Der aktuelle Rentenwert Ost und die Beitragsbemessungsgrenze Ost werden auf den aktuellen Rentenwert West und die Beitragsbemessungsgrenze West angehoben;
b) Die Berechnungsfaktoren für die Hochgewichtung der in Ostdeutschland in der Vergangenheit erworbenen Entgeltpunkte werden so reduziert, dass sich die daraus resultierenden Rentenansprüche nicht ändern;
c) Die zukünftigen Entgeltpunkte werden bundeseinheitlich berechnet, auf eine gesonderte Hochwertung der Entgeltpunkte in Ostdeutschland wird verzichtet.

2. eine Garantierente einzuführen, die als Teil der Rentenversicherung für langjährig Versicherte in Ost und West geringe Rentenansprüche auf ein Mindestniveau aufstockt, das über dem durchschnittlichen Grundsicherungsniveau liegt. Die dafür anfallenden Kosten sind aus Steuermitteln zu finanzieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen