AsylbewerberInnen erhalten Existenzminimum oder besser gleich ein Grundeinkommen
Seit fast zwei Jahrzehnten wurden die Ansprüche für Flüchtlinge nicht mehr angepasst. Dieser unhaltbare Zustand ist nun endlich beendet. Denn nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (18.7.2012) muss auch für AsylbewerberInnen ein menschenwürdiges Existenzminimum unverzüglich geschaffen werden. Dieses orientiert sich nach der Entscheidung des Gerichtes ab sofort an den Sätzen für Hartz-IV-Empfänger.
Dies kann jedoch nur der erste Schritt sein. Denn es sollte uns mehr als nachdenklich stimmen, dass das Bundesverfassungsgericht nach dem Hartz IV-Urteil von 2010 nun bereits zum zweiten Mal zu niedrige Sozialleistungen moniert und das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum in Deutschland einfordert hat.
Eine konsequente Möglichkeit die Forderungen aus den Urteilen umzusetzen, wäre im aktuellen Fall die Einführung eines “Grundeinkommens für AsylbewerberInnen“. Ein solcher Baustein auf dem Weg zu einem einem allgemeinen “bedingungslosen Grundeinkommen” erscheint aus verschiedenen Gründen gut geeignet. Zum Einen ist die Zahl der Bezugsberechtigten überschaubar und damit die Finanzierung leichter möglich. Zum anderen würde den betroffenen Menschen schnell und unkompliziert eine menschenwürdige Teilhabe am Leben in Deutschland ermöglicht und damit das Urteil im Sinne der Menschen umgesetzt. Deutschland stünde eine solche “Geste der Humanität” gut zu Gesicht. Dazu kann eine solche humane Flüchtlingspolitik Vorbild für andere Staaten in Europa sein und eine Alternative zur bisher fragwürdigen europäischen Flüchtlingspolitik (Studie: „Ist die Agentur Frontex vereinbar mit den Menschenrechten?“).
Denn ob Menschen aufgrund von Krieg oder Umweltkatastrophen fliehen oder einfach nur auf der Suche nach Lebensumständen sind, die das Überleben garantieren, sie verbindet der Anspruch aufs Überleben! Wer seine Exstenz sichern will klagt nur sein Recht auf Leben ein. Für viele Betroffenen bedeutet die Rückkehr in ihr Heimatland den sicheren Tod.