Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Welche Daten erheben BVG und Nextbike für das Ridesharing bzw. Bikesharing?

Die Diskussion um Verkehrsdaten wird auch in Berlin intensiv geführt. Aktuell im Zusammenhang mit dem Entwurf des Mobilitätsgesetzes und insbesondere mit § 5 (5).

§ 5 Umweltverbund und Inter- sowie Multimodalität
(5) Die Verfügbarkeitsdaten öffentlich zugänglicher Verkehrsangebote sollen in Echtzeit für alle kostenlos maschinenlesbar zur Verfügung stehen und insbesondere auch für barrierefreie internetbasierte Anwendungen nutzbar sein.

Hier wird gefordert, dass die ÖPNV-Unternehmen nicht auch noch die Daten an “Dritte” liefern müssen. Ich sehe die Herausforderung an einer anderen Stelle. Mein Ziel: Wer auf dem Berliner Mobilitätsmarkt neu als privater Anbieter antreten will, sollte seine Daten dem Land und seinen Bürger*innen zur Verfügung stellen müssen.

Wie es aktuell um die Verkehrsdaten von Unternehmen des Landes bzw. vom Land bezahlten Unternehmen geht, hat mir der Senat in einer Antwort auf meine Frage dargelegt.

Nextbike: Welche Verkehrsdaten werden erhoben und wem nutzt das? (Drucksache 18/13440)

Frage 1: Welche vertraglichen Regelungen gibt es mit dem Bikesharing-Anbieter Nextbike im Zusammenhang mit dem Erheben, Speichern, Nutzen und Weitergeben von Verkehrsdaten die durch den Betrieb entstehen (auch nicht personenbezogene)?

Die durch die nextbike GmbH im Kontext des öffentlichen Leihfahrradsystems erfassten und dem Land zur Verfügung gestellten Daten dienen der Qualitäts- und Leistungsmessung und somit dem Vertragscontrolling. Art und Umfang der erfassten Daten entsprechen den aktuellen Dastenschutzbestimmungen. Bewegungsprofile werden nicht erfasst; lediglich über den Ausleih- und den Rückgabepunkt sowie die Entleihdauer der öffentlichen Leihfahrräder besteht Kenntnis. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stehen diese Informationen in aggregierter Form in einem regelmäßigen Reporting zur Verfügung.

Frage 2: Wenn dem Senat bekannt ist welche Verkehrsdaten Nextbike erhebt, speichert, nutzt oder weitergibt bitte um Auflistung.
Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht der Senat aufgrund bestehender Vertragsgestaltungen oder ggf. zukünftiger, die durch den Betrieb entstehenden Verkehrstaten im Rahmen der Berliner Open-Data-Strategie zum allgemeinen Nutzen für die Smart City Berlin öffentlich zugänglich zu machen?

Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet. Die nextbike GmbH wurde zu diesem Punkt um Stellungnahme gebeten. Es wurde darauf verwiesen, dass gemäß des geltenden Betreibervertrages zwischen dem öffentlichen Fahrradverleihsytem „DEEZER nextbike“ und dem Land Berlin keine Bewegungsdaten erfasst werden, sondern ausschließlich Ausleih- sowie Rückgabeort. Daneben liegen nextbike als Betreiber weitere Informationen vor, zum Beispiel zur Entleihdauer und dem Zugangsmedium / Ausleihkanal (bspw. App, Kundenkarte). Informationen über verfügbare Räder werden heute bereits über die Verkehrsinformationszentrale Berlin öffentlich zugänglich gemacht. Die Möglichkeit, darüber hinaus Daten öffentlich verfügbar zu machen, wird aktuell vor dem Hintergrund der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung geprüft.

BerlKönig: Welche Verkehrsdaten sollen erhoben werden und wem nutzt das? (Drucksache 18/13441)

Frage 1: Welche vertraglichen Regelungen gibt es (soll es geben) mit dem Ridesharing-Anbieter BVG / BerlKönig im Zusammenhang mit dem Erheben, Speichern, Nutzen und Weitergeben von Verkehrsdaten die durch den Betrieb entstehen (auch nicht personenbezogene)?
Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht der Senat aufgrund bestehender Vertragsgestaltungen oder ggf. zukünftiger, die genannten durch den Betrieb entstehenden Verkehrstaten im Rahmen der Berliner Open-Data-Strategie zum allgemeinen Nutzen für die Smart City Berlin öffentlich zugänglich zu machen?

Es gibt zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR keine vertraglichen Regelungen zum o.g. geplanten Ridesharing-Angebot. Es handelt sich um ein eigenwirtschaftliches Projekt
des Unternehmens.

Frage 2: Wenn dem Senat bekannt ist welche Verkehrsdaten BerlKönig plant zu erheben, zu speichern, zu nutzen oder weiterzugeben bitte um Auflistung.

Der Senat geht davon aus, dass die BVG bzw. ihr Kooperationspartner die für den Pooling-Algorhythmus der App sowie die Bezahlfunktion erforderlichen Daten bei den Kunden abfragen wird. Darüber hinaus wird die beantragte personenbeförderungsrechtliche Genehmigung u.a. Berichtspflichten in Bezug auf die Erreichung der Projektziele enthalten, die eine Erfassung der dafür erforderlichen Daten durch die BVG voraussetzt. Das Genehmigungsverfahren beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Insofern kann zu den daraus resultierenden Berichtspflichten der BVG, den in diesem Zusammenhang zu übermittelnden Informationen noch keine Aussage getroffen werden.

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