Nutzungsdauer von Smartphones in der Berliner Verwaltung
Mit der verstärkten Nutzung von Smartphones in der Berliner Verwaltung stellt sich auch die Frage der Nutzungsdauer und von ReUse-Konzepten. Hierzu habe ich den Senat befragt und die Antworten zeigen, dass hier weiterer Klärungsbedarf besteht (Drucksache 18/21634).
Der Antwort zur Folge gibt es keine Informationen über die durchschnittliche Nutzungsdauer von beschafften Smartphones in der Berliner Verwaltung. Im Rahmen der Weiterentwicklung des standardisierten IKT-Arbeitsplatzes sollen auch die Nutzungsszenarien für Smartphones bewertet und standardisiert werden. Zu berücksichtigen sind hierbei u.a auch bundesweite Festlegungen zu Abschreibungszeiträumen, deren steuerliche Relevanz sowie Aspekte der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes.
1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die durchschnittliche Nutzungsdauer von beschafften Smartphones in der Berliner Verwaltung?
Die durchschnittliche Nutzungsdauer von beschafften Smartphones in der Berliner Verwaltung wird nicht erhoben.
2. Wie bewertet der Senat die aufgeführte Nutzungsdauer von 5 Jahren für Smartphones im Nutzungsdauerkatalog der Berliner Verwaltung?
Die Nutzungsdauer von 5 Jahren entspricht der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (hier 6.13.2.2 Mobilfunkendgeräte).
3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Regelungen von beschafften IT-Geräten, insbesondere Smartphones, auf realistische Nutzungsdauerszenarien anzupassen?
Im Rahmen der Weiterentwicklung des standardisierten IKT-Arbeitsplatzes sollen auch die Nutzungsszenarien für Smartphones bewertet und standardisiert werden. Zu berücksichtigen sind hierbei u.a auch bundesweite Festlegungen zu Abschreibungszeiträumen, deren steuerliche Relevanz sowie Aspekte der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes.
4. Welche ReUse-Konzepte (also Konzepte zur Weiterverwendung guter gebrauchter IT-Geräte) werden für die Berliner Verwaltung diskutiert oder umgesetzt?
Hinsichtlich der Weiterverwendung gebrauchter IT-Geräte (ReUse) prüft das ITDZ Berlin das ausgesonderte Equipment auf weitere Gebrauchsfähigkeit. Aufgrund der sehr hohen Abnutzung der IT-Geräte sind diese nur im Einzelfall noch gebrauchsfähig. Die entsprechend ausgesonderten Geräte werden aktuell durch Überlassung an interessierte Mitarbeitende weiterverwendet. Das ITDZ Berlin hat zusätzlich in der Vergangenheit durch eine Kooperationsvereinbarung mit einem gemeinnützigen Träger die Weiterverwertung von gebrauchten IT-Geräten ermöglicht. Der Vertrag wurde jedoch im beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst, da aufgrund der sehr hohen Abnutzung der von uns ausgesonderten und übergebenen Technik keine Weiterverwertung mehr möglich war. Deshalb erfolgt die Verwertung nicht mehr gebrauchsfähiger IT-Geräte nunmehr über die bestehenden Rahmenvereinbarungen (ursprüngliche Lieferanten); dabei erfolgt die fach- und sachgerechte Entsorgungen von Datenträgern nach den jeweiligen Sicherheitsstandards.